Moin,
bei der online Suche findet man jede Menge Hinweise zu der (schwierigen bis unmöglichen) Vermietung einer normalen Wohnung als Ferienwohnung.
Wie ist es umgekehrt. Jemand kauft ein Haus in einem einfachen Wohngebiet oder Mischgebiet (kein Gewerbegebiet), in dem sich zwei Ferienwohnungen befinden. Die möchte er fortan als normale Dauerwohnungen vermieten. Muss er überhaupt eine offizielle Umnutzung beantragen (womit er sich die Option zurück verbauen würde) oder kann er das offiziell erst einmal einfach so tun? In der Hochzeit der Suche nach Wohnungen für Flüchtlinge haben Gemeinden alles, was vier Wände und ein Dach hatte angemietet und viele Ferienwohnungen einfach so umgenutzt, ist das problemlos auch für einzelne Privatmenschen so möglich? Der Verkäufer macht das seit 20 Jahren so, aber das heißt ja erst einmal nichts.
Und wenn das nötig ist, ist das genauso mit einer Baugenehmigung verbunden, wie jede andere Nutzungsänderung mit allen Auflagen, oder gibt es da einfachere Wege, auch im Hinblick, dass Wohnraum so gesucht ist? Mit irgendeinem Wohraumfördergesetz oder -programm, das nicht auf Neubauten zielt.
Danke und Grüße, ynot
Und das sagt doch schon alles. es ist ein Wohngebiet, bzw. Mischgebiet Wohnen und nicht störendes Gewerbe.
Es ist also in erster Linie ein Wohngebiet in dem auch Ferienwohnungen angeboten werden.
Hier ist aus meiner Sicht gar nichts zu veranlassen. Vermieten und gut ist es. In erster Linie wären es ja deine Mieter, die sich über Lärm durch Feriengäste beschweren könnten, also durch ständigen Wechsel der Bewohner auf Zeit, was auch Verkehr mit sich bringt.
Erkundigung auf der zuständigen Gemeinde kann nie schaden. Ebenso die Einsichtnahme in den Bebauungsplan. Dort drin fände man Festsetzungen und Einschränkungen, sollte es welche geben.
MfG
duck313
Moin,
es geht ja da drum. Dass eben diese zwei FeWo auf Dauer an Mieter vermietet sind und werden. Dann stört niemanden der Verkehr und der Wechsel, weil keiner (mehr) ist. Aber meine Frage ist ja formal. Muss man überhaupt eine Nutzungsänderung z.B. machen, anzeigen oder … für eine dauerhafte Vermietung, oder kann man das (weiter) „einfach“ so tun. Will sagen, interessiert das überhaupt jemanden, ob die dauerhaft vermietete Whg der Baugenehmigung und der Nutzungsdefinition nach eine FeWo ist.
In diese Richtung findet man bei der online Suche kaum was.
Grüße
Wahrscheinlich nicht:
Im Fall bisherige Wohnung soll als Ferienwohnung genutzt werden ist eine Nutzungsänderung eindeutig notwendig !
Und beim anderen Fall Ferienwohnung wird wieder etwas anderes ?
Das weiß ich nicht definitiv, deshalb sollst Du dich ja erkundigen.
Rein formal kann das schon nötig werden. Dein Kaufinteresse wird doch sicherlich nicht davon abhängen ob man diesen Antrag stellen muss, oder ?
Denn wenn man was kauft, so sollte man ja auch Bauunterlagen und Genehmigung mitbekommen. Wenn so etwas nicht vorgelegt werden kann sollte man auch nicht kaufen !
Dann ist da nämlich was faul.
Du müsstest doch schon aus der Bauweise, Ausstattung und Zustand der Ferienwohnung, bzw. des Hauses mit 2 Fe-Whg. erkennen, ob das ein „normales“ Wohnhaus ist, also für dauerhaftes Bewohnen baulich geeignet ist (Dämmung, Beheizbarkeit, Sanitäre Anlagen, Küchen, Größe und Abgeschlossenheit der Einheiten…)