Baurecht, wer kann helfen?

Hallo,
ich habe ein Problem mit einer Beschreibung zur Baugenehmigung. Es würde mich freuen, wenn Sie mir mit Infos weiterhelfen können.

Zum Problem: Ich möchte bei uns im Dorf in einem Neubaugebiet ein Häuschen neu errichten, welches an einer Ecke einen Turm hat. Dieser achteckige Turm ist an dem Haus das Extra, welches das Haus so interessant macht. In dem Bautext für das Baugebiet steht, das nur eine Traufhöhe bis zu 3,5 m zulässig sind und nur eingeschossige Bauweise erlaubt ist. Der Bautext hat zusätzlich auch noch Regelungen zu Anbauten.
Diese Traufhöhe kann ich aber im Bereich des Turmes nicht einhalten, und möchte hierfür eine Abweicherlaubniss stellen. Das örtliche Bauamt hätte auch keine Bedenken dies zu genehmigen, der zuständige Kreis sieht jedoch den Turm als Anbau und somit als zweigeschossig und möchte dem Bauvorhaben auf keinen Fall zustimmen. Der Turm ist nicht höher als Haus, ist an einer Ecke des Hauses als Achteck ausgeformt und hat als Grundfläche zur rechtwinkeligen Ecke ca. 3 m² mehr. Das Haus passt mit dem Turm in das Baufenster. Der Turm steht an der Seite zur Staße nicht über, da ein weiterer Vorbau mit Zwerggiebel als Eingang vorhanden ist. An der einen Giebelseite steht der Turm allerdings ca. 0,5 m über, es wird aber keine Grenzbebauung verletzt und auch kein Nachbar betroffen sein, da es sich um ein Eck-Grundstück handelt.
Wie Geschosse zu sehen sind, steht in der Landesbauverordnung, nicht aber, wie sich ein Anbau definiert. Wer kann mir helfen, und mir sagen, was ein Anbau ist und wo ich die gesetzlichen Regelungen dazu finde. Hintergrund ist, das ich ein Argumentation auf Gesetzen und Richtlinien aufbauen möchte, um den zuständigen Sachbearbeiter beim Kreis zu überzeugen, dass es sich hierbei nicht um einen Anbau handelt, sondern um eine architektonische Besonderheit des Hauses.

Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße

Marco Vollrath

Hallo,

welches Bundesland ?
in BW s. § 56 II LBO

Gruß
Harry

hallo,
vielen Dank für die Info! NRW ist das Bauland! Werde gleich mal schauen, ob §56 identisch ist!

Gruß Marco

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