Baurecht

Liebe/-r Experte/-in,
Zur Info:Unser Firmengrundstück liegt im Industriegebiet, und oberhalb liegt ein Wanderweg. Zwischen diesem Weg und Grundstück ist ein 2m breiter Streifen, dem der Stadt gehört. Auf diesem Streifen hat nun der Ortsverband aus unser´m Dörfchen eine Bank einbetoniert, ohne unsere Einwilligung einzuholen.
Wir möchten diese Bank aber nicht. Inzwischen hat sich dort Müll angesammelt, wir fühlen uns beobachtet und befürchten, dass Leute (vielleicht mit Hunden) unser Grundstück (Wiese wird regelmäßig gemäht und Gras/Heu verfüttert) platt treten.
Beim Ortsvorsteher haben wir uns schon telefonisch und schriftlich beschwert. Der will uns noch hinhalten, bis es zu einer „Überprüfung“ kommmt.
Dies hört sich vielleicht alles sehr pingelig an, aber wir haben noch eine alte Rechnung mit diesem Herrn offen, und wollen uns diese Sache nicht von ihm gefallen lassen.
Nun endlich die Frage: Gibt es einen Paragraphen, der es verbietet, eine Bank sehr nah am Nachbargrundstück einzubetonieren ohne Absprache?

Wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns dabei weiter helfen können. Danke schon mal!

Gruß von esorenna

Nö … gibt’s nicht.

Die Bank befindet sich nicht auf Eurem Grundstück!!! Also habt Ihr schlechte Karten. Bauten sind zwar genehmigungspflichtig, aber erst nach einer bestimmten Größe und die wird nicht überschritten. Außerdem finde ich es persönlich etwas seltsam „sich beobachtet zu fühlen und alte Rechnung begleichen zu wollen“. Wie gesagt Ihr habt hier baurechtlich schlechte Karten … aber das ist wohl eher ein Fall für einen Nachbarschaftsstreiteslustigen Anwalt.

Viel Spaß
Mathias

Hallo Mathias,
danke für deine aussagekräftigen Antwort!

Gruß von esorenna

Hallo,
Leider gibt es kein Gesetz oder Regelung, um das Aufstellen der Bank zu verbieten.
Hier hilft nur verhandeln.
Mit freundlichem Gruß
A.D.

Danke für die Antwort!
Gruß von esorenna

Hallo esorenna,

wenn die Stadt auf dem Streifen der ihr gehört eine Bank aufstellen möchte, dann kann sie das tun. Eine Bank ist entspr. Landesbauordnung keine bauliche Anlage. Die Aufstellung einer Bank ist nicht nachbarschutzrelevant. Sollten sich danach an dieser Bank verhaltensmäßige Beanstandungen ergeben, so sind diese privatrechtlich zu regeln und nicht über das Baurecht. Der vorletzte Satz sagt alles: eine alte Rechnung offen haben. Und die wollt ihr auf Kosten der Steuerzahler nun über das Baurecht klären? Na da gibt es aber elegantere Wege oder?

Gruß
Udo Wich

Danke für die Antwort!
Wird sich wohl alles klären.
Schöne Weihnachten, Gruß
esorenna

Hallo,

leider ist mir ein entsprechender grundsätzlicher Abwehranspruch nicht bekannt.

Ich sehe auch im konkreten Fall keine rechtliche Handhabe gegen diese Bank zu wehren, da die allgemein mögliche Gefahr hier nicht ausreichend ist, um bspw. einen Abwehranspruch aus § 1004 BGB zu „basteln“.

Aber verbietet ihnen jemand, eine schöne Hecke vor die Bank zu pflanzen? Im Außenbereich (§ 35 BauGB) ist das nicht uneingeschränkt möglich. Aber vielleicht eine Möglichkeit des zurückärgerns. Zur Not müssten sie die Hecke wieder entfernen. Vielleicht ist es ihnen aber der Spaß wert :wink: Wogegen z.B. die Stapelung von Heuballen außenbereichstypisch ist.

Nicht die Lösung, die sie sich wünschen, aber vielleicht eine Anregung.

Viele Grüße aus Bayern
S.Lauszat

Hallo,

danke für die Bemühungen meine Frage zu beantworten!
War sehr interessant und auch eine gute Idee. Inzwischen haben wir eine 1,80m hohe Palisade vor die Bank gestellt. Dies hat nach dem Zeitungsbericht mit Foto nicht nur in unserem Dorf für Aufsehen und Zu-und Gegenspruch gesorgt. Ich bin mal gespannt, wie das wohl weiter geht.

Viele Grüße aus dem Sauerland
esorenna