Guten Tag,
angenommen, jemand hat seit 2003 in einem Mehrfamilienhaus mit 6 Partien 2 Wohnungen und eine Lieferpizzeria. Dort gab es vor kurzem in der kleinsten Einheit einen Eigentümerwechsel. Der neue Miteigentümer kam mit seinem Wunsch nach einer teuren Satelitenanlage mit anteiliger Umlage nicht durch, weshalb er sich nun wohl durch eine Beschwerde bei der Baurechtsbehörde wegen Geruchsbelästigung aus der Lieferpizzeria, die schon lange vor seinem Einzug in Betrieb war und keinen der Mitbewohner gestört hatte, revanchierte.
Die Abluft wird bisher nicht über Dach geführt, dies wurde nun von der Baurechtsbehörde von den Eigentümern der Lieferpizzeria verlangt: Es solle unverzüglich durch eine Fachfirma in Auftrag gegeben werden und die Beendigung der Arbeiten mitgeteilt werden.
- Gibt es objektivierbare Kriterien für das Ausmaß einer Geruchsbelästigung?
- Kann die Baurechtsbehörde das überhaupt verlangen, nachdem die Betriebserlaubnis Jahre vor dem Erwerb durch den aktellen Eigentümer gegeben wurde und bisher keinerlei Beschwerden kamen?
- Die Zeit für 3 Kostenvoranschläge wird eingeräumt werden?
Für Kommentare zu diesem Thema danke ich im voraus.