Liebe/-r Experte/-in,
darf man in einer älteren Wohnanlage (Bayern) mit Eigentumswohnungen einen ungenutzten Spielplatz abreißen ? Falls, ja. Wo steht das geschrieben ? Wenn alle Miteigentümer das beschliessen sollten … kann dann die Bauaufsichtsbehörde dagegen einschreiten ?
Herzlichen Dank vorab für die Antworten.
Schöne Grüße aus Fürth
Thomas Garthe