Liebe/r Timur,
nach meiner Einschätzung ist das wie ein Ferienhaus oder eine Gartenlaube zu beurteilen.
Beides dient nicht dem sog. „wohnungswirtschaftlichen“ Zweck, auf welchen das Bausparen vom Kerngedanken her ausgerichtet ist.
Ob es für die Bausparkasse als „finanzierungsgeeignet“ ansieht ist eher Entscheidungssache der Bausparkasse (mit Trend „nein“).
Keinesfalls wird es aber als „sicherungsgeeignet“ anzusehen sein, was bedeutet, daß es nicht als Sicherheit für ein Bauspardarlehen (oder Hypothekendarlehen einer Bank) verwendbar ist.
Eine erforderliche Grundschuldeintragung ist damit nicht möglich.
Bei einer Bausparkasse könnte ggfs. noch mit Ersatzsicherheiten (Lebensversicherung, Sparguthaben o.ä.) die Sicherstellung erfolgen. Bei Banken ist dieser Weg dann aber eher ausgeschlossen.
Fazit: Frage mit der gewünschten Bausparkasse klären da zu viele Aspekte hereinspielen und die gesamte Angelegenheit in einer Grauzonne mit erforderlichen Einzelentscheidungen liegt.
Gruss
Walter