Bausparen - Was ist eine Sonderzahlung?

Ich habe gerade ein bisschen Ärger mit meiner Bausparkasse BHW. Ich möchte gerne zusätzlich Geld einzahlen, die wollen es natürlich aufgrund der aktuellen Zinssituation nicht.

In den ABB steht auch schwarz auf weiss, dass Sonderzahlungen der Zustimmung der Bausparkasse bedürfen.

Aber, was genau ist eine Sonderzahlung?

Laut BHW ist eine Sonderzahlung alles, was den Regelsparbeitrag übersteigt. Kann ich verstehen, ist ja vertraglich auch so festgehalten. Allerdings setzt BHW noch einen drauf: Eine Sondaerzahlung liegt auch vor, wenn der jährliche Regelsparbeitrag (12x Regelsparbeitrag) überschritten wird. Eine solche Formulierung ist allerdings nicht in den ABB enthalten.

Zum Tragen kommt dies jetzt: Vereinbart ist ein Regelsparbeitrag von 141 € im Monat. Eingezahlt habe ich jedoch nur 100 € im Monat. Folglich, kann ich für ein Jahr 12 x 41 € zusätzlich einzahlen. Was ich aber tun möchte, ist für die letzten Jahre (seit Ende 2010) die Regelsparbeiträge aufzufüllen.

Nach der Definition von BHW ist dies eine Sonderzahlung, nach meiner Definition fülle ich nur die Regelsparbeiträge auf, mehr will ich ja gar nicht.

Weiss irgendjemand von Euch, wie eine Sonderzahlung definiert ist? Mich stört insbesondere, dass BHW einfach eine Jahresregel aus der Luft greift. In den ABB steht sogar, dass BHW mich auffordern kann, die Regelsparbeiträge zu zahlen und beim Nicht-Nach-Kommen sogar kündigen könnte. Im Umkehrschluss sollte ich wiederum das Recht haben, diesen Rückstand freiwillig aufzufüllen.

Ich bin gespannt auf Eure Antworten.

Über das hinaus, was in den ABB bzw. evtl. im Vertrag (den wir nicht kennen) definiert ist, gibt es keine Definition. Insofern kann man nur auf den allgemein beliebten § 157 BGB zurückgreifen, nach dem Verträge so auszulegen sind, „wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.

Nun ist es ja offensichtlich, daß die Klausel dazu dient, die Sparleistung im Verhältnis zur Vertragssumme festzulegen bzw. zu begrenzen. Üblicher Betrachtungszeitraum für Sondertilgungen bei Krediten ist das Kalenderjahr und das würde ich bei der Auslegung der Regelung hinsichtlich der Sparbeträge auch heranziehen (Stichwort: Verkehrssitte). Insofern ist die Argumentation der BHW nachvollziehbar, daß eine Sonderzahlung spätestens da beginnt, wenn 12 * Regelsparbeitrag abzgl. geleisteter Sparbeiträge überschritten wird.

Über diese Auslegung kann man natürlich auch vor Gericht streiten und am Ende kommt dabei vielleicht noch ein Kompromiß heraus, aber ich würde darauf wetten, daß sich das Gericht sicherlich nicht auf Deine Argumentation einläßt, daß eine Sonderzahlung noch nicht einmal dann vorliegt, wenn der Kunde auf die Regelsparbeiträge der letzten sechs Jahre „aufstocken“ will.

Dies nicht nur, aber auch, weil ein Bausparvertrag (zumindest in der Sparphase) eine Form der regelmäßigen Geldanlage darstellt und keine Art der Vermögensverwaltung, wo man mal schlagartig einen Batzen Geld einzahlt, wenn er herumliegt und ansonsten noch nicht einmal das anspart, was vereinbart wurde. Unterstützt werden dürfte diese Sichtweise dadurch, daß ein Bausparvertrag ausdrücklich unter die Regelungen des Vermögensbildungsgesetzes fällt, das ja auch die regelmäßige Bildung von Vermögen fördern will.

Vor dem Hintergrund würde ich noch einen freundlichen Verhandlungsversuch unternehmen und die Sache dann auf sich beruhen lassen. Ein Rechtsstreit mit dem absehbaren Ergebnis, daß Du Deine Maximalforderung nicht durchgesetzt bekommst, wird Dich nämlich sicherlich mehr kosten, als die rd. 3000 Euro, um die es ja geht, an Zinsen einbringen können.

Gruß
C.

Vielen Dank für Deine Antwort.

In der Tat finde ich das nachvollziehbar. BHW selbst sieht sich leider nicht zu derart ausführlichen und verständlichen Antworten verpflichtet. Seit der Übernahme durch die Postbank ist dort meiner Meinung nach der Service zusammengebrochen.
Hinzu kommen dann Dinge wie die Ankündigung, die „Sonderzahlung“ (bestehend aus 6 einzelnen Überweisungen, aus denen das Jahr hervorgeht) einfach sofort komplett zurück überwiesen wurde, obwohl 10 Tage Zeit zur Rücksprache mit mir angekündigt wurden und zu dem Betrag für dieses Jahr auch überhaupt keine Uneinigkeit Bestand…
Egal, danke nochmal für deine Antwort!