Meine Freundin und ich bauen zusammen. Dazu haben wir ein Darlehen bei der Sparda Bank aufgenommen. Mit dazu haben wir einen Bausparvertrag von Schwäbisch-Hall genommen, um in 13 Jahren (solange ist die Zinsfestschreibung des Darlehens) einen großen Teil des Darlehen abzulösen.
Zu dem schriftlichen Antrag auf den Bausparvertrag haben wir jetzt noch ein Formular dazu bekommen, welches wir unterschreiben sollen, auf dem steht: das wir Alle Rechte am Bausparvertrag an die Bank abtreten.
Der Baufinanzierungsmensch meinte dazu nur das sei Standard, als Sicherheit für die Bank.
Ist das richtig so? Mir ist nicht ganz wohl dabei alle Rechte an einem Bausparvertrag über 100.000€ komplett abzutreten.
Hallo,
normalerweise wird das Darlehen mit einer laufenden Tilgung (ab 1% des Darlehensbetrages) direkt an die BAnk getilgt. So lange der Bausparvertrag angespart wird, geht der Tilgungsbetrag (oder ggf. mehr) an die Bausparkasse - also nicht an die Bank.
Und um sicher zu stellen, dass das BAnkdarlehen bei Zuteilung des Bauspardarlehens auch tatsächlich getilgt wird, lässt sich die Bank den gesamten Vertrag abtreten.
TIPP: Bei dem Bankdarlehen sollte eine Sondertilgungsmöglichkeit gegeben sein!
ZINSFESTSCHREIBUNG vorsichtshalber auf 15 JAhre machen!
Viele Grüße
Heinz
www.hs-baufinanzierung.de
Antwort:
Wenn ein Bausparvertrag in die Finanzierung mit eingebaut ist, ist die Abtretung an den kreditgebenden Gläubiger das normalste der Welt, aber auch ein MUSS.
Warum?
Vermutlich ist ein Teil Deines Kredites tilgungsfrei gestellt. Du zahlst also nur Zinsen. Du zahlst keine direkte Tilgung in den Kredit sondern indirekte Tilgung in den Bausparvertrag hinein.
Hast Du 40 oder 50% (je nach Bauspartyp) angespart, eine bestimmte Wartezeit hinter Dir und die entsprechende Bewertungszahl, dann wird Dein Bausparvertrag zugeteilt.
Er besteht aus (Beispiel TEUR 100 Bausparsumme)
-Guthaben 40000 bzw. 50000 Euro
-Darlehensanspruch 60000 bzw. 50000 Euro.
Bei Zuteilung fließen vom Bausparkonto Guthaben und
Darlehen in das Kreditkonto und lösen es ganz oder teilweise ab.
In Höhe des Darlehensanspruches braucht die Bausparkasse eine Grundschuld - hier tritt dann der bisherige Kredigeber einen Teile seiner Grundschuld an die Bausparkasse ab.
Noch Fragen? Dann schreibe.
Grüsse
Bracco
Hallo Heinz,
vielen Dank für Deine Antwort! Sondertilgung beim Bank-Darlehen ist möglich und Zinsfestschreibung geht bei der Sparda maximal 13 Jahre, mehr leider nicht.
Beste Grüße Fabian
Hallo Bracco,
vielen Dank für Deine Antwort, hat mir sehr weitergeholfen.
Beste Grüße Fabian
Hallo,
rechne hier https://www.sparda-bw.de/baufinanzierung.php
ein Beispiel - es kommen auch 15 Jahre raus!!!
VG
Heinz
oder wechsle zu mir www.hs-baufinanzierung.de hier gibts auch 20 Jahre und mehr (auch in Teilbeträgen mit unterschiedlichen Zinsbindungen!)
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, wurde ein neuer Bausparvertrag bei Schwäbisch Hall abgeschlossen. Da das Geld nicht erst bei Zuteilung, sondern sofort benötigt wird, wurde eine Vorfinanzierung ohne Tilgung durch die Sparda-Bank gemacht.
In diesem Fall ist das Darlehen der Sparda eine Vorfinanzierung dieses speziellen Bausparvertrages und dann ist eine Abtretung des Bausparers an die Sparda üblich. Dies hat zur Folge, dass der Bausparer von der Sparda überwacht wird hinsichtlich der Zuteilung. Dann muß das Bauspardarlehen bei der Bausparkasse beantragt werden. Bauspardarlehen und Bausparguthaben lösen dann die Vorfinanzierung der Sparda ab. Hier ist die zweite Funktion der Abtretung: Die Sparda will sichergehen, dass der Bausparer auch tatsächlich zur Ablösung der Vorfinanzierung verwendet wird und nicht für andere Zwecke.
Die Alternative wäre die Vorfinanzierung direkt durch Schwäbisch Hall gewesen, wäre aber wahrscheinlich teurer geworden. Auch dann wäre der Bausparer abgetreten worden.
Die Abtretung kann bedenkenlos unterzeichnet werden.
Gruß
Jürgen
Sehr geehrter Anfrager,
ich nehme an das der Bausparvertrag als Tilgungsersatz dienen soll. Daher ist die Abtretung üblich.
Das Finanzierungsmodell ist mit der mtl. Zins- und Ansparzahlung relativ aufwendig. Da sollten Sie eine alternative Finanzierungslösung gegenrechnen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Bankfachwirt Steffen Etzel
www.best-zins.info