Bausparvertrag BHW Tarif D Überzahlung

Hallo,
gestern schrieb mir das BHW, dass es ab 1.1. 2005 überzahlte Beträge auf meinem BSV nicht mehr verzinsen will. In den Abschlussbedingungen gab es keine Begrenzung, was Überzahlungen angeht. Ich habe sogar ein Schreiben des BHW, dass das bestätigt. Ist eine solche nachträgliche Regelung der Vertragsbedingungen rechtmäßig? Wie kann ich mich dagegen wehren?
Danke und Gruß
Karin

Mich rief vor einigen Tagen die BHW an und wollte einen Termin wegen einer Vertragsänderung mit mir ausmachen. Ich habe das abgelehnt und lasse mir nun die Änderungen zusenden. Ich befürchte mit dem Lesen deines Textes habe ich schon die Änderungen im Vorraus erfahren.Allerdings bin ich auch der Meinung wir sollten uns das nicht gefallen lassen.Auf jedenfall bin ich sehr interessiert was sich da tut, es geht ja schließlich um das mühsam Ersparte.
MFG Stefan

Hallo,

§ 32 der BHW-ABB regelt die Bedingungsänderungen. § 6, der die Verzinsung behandelt, kann nur mit Zustimmung des Bausparers oder des Bundesaufsichtsamtes (heute BaFin)geändert werden. Das heisst: hat BaFin nicht zugestimmt, bedarf die Änderung Deiner Zustimmung. Verweigerst Du sie, hat BHW das Recht, den Vertrag zu kündigen. Was bedeuten würde, dass Du das komplette Guthaben anders anlegen (vermutlich unter 4% p.a.) müsstest.

Freundliche Grüße

wolle

Hallo Wolle,

danke für die Information. Du meinst also, ich könnte die Änderung ablehnen und dann würde ich eine Kündigung erhalten, weil ich die Änderung abgelehnt habe und dann würde die mit Verzögerung doch umgesetzt. Und das ist rechtmäßig?
Das BHW sagt übrigens in seinem Schreiben: „Diese (überzahlten)Beträge unterliegen nicht den allg. Bedingungen für Bausparverträge und somit nicht der vertraglich vereinbarten Verzinsung des Bausparguthabens.“
Gruß
Karin

Hallo Karin,

Du meinst also, ich könnte die
Änderung ablehnen und dann würde ich eine Kündigung erhalten,

so könnte ich mir das vorstellen, ja. So würde ich es als BHW tun, wenn ich merkte, dass ich mir eine 4%ige Guthabenverzinsung nicht mehr leisten kann.

Aus Sicht des BHW ist diese Maßnahme m.E. ohnehin überfällig. Dazu muss man wissen, dass ganz schlaue Bausparer seinerzeit eine Bausparsumme von 5.000,-- DM gewählt haben, also ganze 50,–DM Abschlußgebühr bezahlt haben, und jetzt weit darüberhinaus gehende Guthaben angespart haben. Das BHW hat hier nur geringe Möglichkeiten, an dem Kunden Geld zu verdienen. Und aufgrund des derzeitig niedrigen Zinsniveaus nehmen momentan nur sehr wenig Kunden ein Bauspardarlehen in Anspruch (das in Tarif D 5% Zinsen kostet). Mit diesen Verträgen macht die Kasse also Verluste.

Das BHW sagt übrigens in seinem Schreiben: „Diese
(überzahlten)Beträge unterliegen nicht den allg. Bedingungen
für Bausparverträge und somit nicht der vertraglich
vereinbarten Verzinsung des Bausparguthabens.“

Von überzahlten Beträgen habe ich auf die Schnelle in den ABB nichts gefunden. Lass Dir doch mal den genauen Paragraphen nennen.

Freundliche Grüße

wolle