Bausparvertrag Kündigung nur mit Ausweis

Hallo zusammen,

Person A hat bei einer großen Bausparkasse X vor vielen Jahren zwei Bausparverträge abschlossen. Diese möchte A (unabhängig davon, ob finanzielle Nachteile etc. entstehen) nun kündigen und hat dies bereits vor 6 Monaten schriftlich getan. Direkt nach der Kündigung wurde A von Bausparkasse X angerufen und mitgeteilt, das die Kündigung eingegangen sei und man ein Beratungsgespräch anbieten wolle. A lehnte ab und bestand auf die Kündigung.

Jetzt, über 6 Monate danach hat A erneut das Kündigungsschreiben von damals mit dem Vermerk „Erinnerung. Bitte um Auszahlung“ per Fax an Bausparkasse X geschickt.

X meldete sich daraufhin erneut telefonisch und teilte mit, es sei keine Kündigung eingegangen. Sowieso müsse der Bausparvertrag vor Ort mit einem amtlichen Formular und Personalausweis gekündigt werden.

Meine Fragen:

  1. Ist es richtig, dass ein Bausparvertrag nicht einfach schriftlich gekündigt werden kann, sondern nur mit Formularen der Bausparkasse?
  2. Was kann A nun machen, um schnellstmöglich an sein Bausparguthaben zu kommen?

Hallo,

schon sehr ungewöhnlich.

Du hast den Namen der Bausparkasse nicht genannt.
Die Bausparkasse, die ich kenne und nutze, akzeptiert formlose Kündigungen, auch ohne PA.
Genau, wie z.B. eine Versicherung. Da muß ich mich nur bei Beantragung einer Lebensversicherung ausweisen, aber nicht wegen der Versicherung selber, sondern wegen Geldwäschegesetz!

Formloses Schreiben mit der Bitte um Auszahlung des gewünschten Betrages.
Das einzigste was anfallen kann(kommt auf den abgeschlossen Tarif an und Bausparkasse an) ist eine kleine Gebühr.

Gruß

ich würde zur örtlichen Vertretung gehen oder eben ein Formular der Bausparkasse schicken lassen, ausfüllen, Kopie vom Pass dazu (Unterschrift sollte beim Formulae wie auf dem Pass sein!!). Fertig
MFG Dieter H.

moin,

kann der Eingang des Schreibens, z.B. per Faxbericht, nachgewiesen werden? Üblicherweise sollte man um eine schriftliche Bestätigung des Kündigungseingangs bitten.

Als Reaktion auf die Kündigung sollte die Bausparkasse die Sparurkunde einfordern, bzw. ggf. eine Verlusterklärung.

Wenn es keine Einigung gibt, gibt es zur Beilegung von Streitigkeiten eine Ombudsfrau, die für Bausparkassen zuständig ist (per google zu finden)

Bausparkassen sind von ihrem Service her sehr unterschiedlich, eine Bausparkasse X ist mir nicht bekannt. :smile:

Gutes Gelingen…

Hallo,

eine normale, schriftliche Kündigung ist völlig ausreichend. Die Bausparkasse kann diese nicht auf einem speziellen Formular verlangen.

Die Ausweisvorlage beziehungsweise eine anderweitige Legitimation kann eventuell erforderlich sein, wenn die Unterschrift auf der Kündigung von der bei der Bausparkasse vorliegenden Unterschrift auf dem Vertrag abweicht. Oder eventuell auch dann, wenn die Legitimation nach Geldwäschegesetz bisher nicht erfolgt ist, weil die Verträge schon so alt sind.

Wurde direkt bei der Hauptanschrift der Bausparkasse gekündigt oder ging die Kündigung an einen Vertreter beziehungsweise eine Agentur oder Bankfiliale vor Ort?
Wer genau hat nach Eingang der Kündigung beim Kunden angerufen?
Genaue Fakten (Name des Anrufers, Datum, Uhrzeit) wären hier sehr wichtig.
Dass die Kündigung jetzt plötzlich doch nicht vorliegen soll ist natürlich sehr merkwürdig…

Die Sache klingt für mich sehr unseriös. Darf ich raten? – BHW??

Also: am besten Kopie der Kündigung nochmals schriftlich direkt an die Bausparkasse schicken. Den Sachverhalt mit dem Anruf zwecks Beratungsgespräch schildern, denn der Anruf ist ein Beweis, dass die Kündigung vorgelegen hat.
Alles weitere nur noch schriftlich regeln, bei Telefonaten die Daten und den Namen des Anrufers notieren.
Mit dem Verbraucherschutz drohen ist auch immer gut… ; )

Wenn ich noch weiter helfen kann - gerne nochmal melden.

Gruß
marandsan

Werfen Sie bitte einmal ein Blick in die Bausparbedingungen. Dort wird im Kleingedruckten stehen, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung zu erfolgen hat. Meines Wissens reicht es aus, wenn man schriftlich per Post kündigt. Den Zugang der Kündigung sollte man belegen können - z.B. per Einschreiben/Rückschein.

Hallo,

zuerst einmal, es wäre einfacher gewesen zu wissen um welche Bausparkasse es sich handelt, da jede BSK ihre eigenen Kündigungsregeln hat.

  1. Wo habt ihr denn die Kündigung hingesendet? Direkt an die BSK? Oder zum Vertreter? Denn wenn ihr diese zum Vertreter gesendet habt, könnte es ja sein, das dieser die Kündigung nicht weitergeleitet hat. Dann wirds schwierig.
  2. Habt ihr eine Einschreibebestäigung der Kündigung?

Allgemein kann man einen BSV auch ohne Vordruck kündigen. Da sich aber bei jeder BSK feinheiten bei der Kündigung ergeben können, sollte dies auf dem Vordruck der BSK passieren.

Lg vom Chiemsee
Stefan

Hallo,

in diesem Fall ist es wie bei jeder Vertragskündigung. Im Zweifelsfall müssen Sie nachweisen, das Sie gekündigt haben. Entweder Sendebestätigung vom Faxgerät oder wenn es per Post war mit Einlieferungsbeleg vom Postamt (nur wenn Sie per Einschreiben gekündigt haben.)

Wenn die Bausparkasse abstreitet die Kündigung bekommen zu haben und Sie keinen Nachweis haben, dann würde ich einen Beschwerdebrief direkt an die Geschäftsleitung schicken. Vielleicht hilft das etwas!

Ich glaube kaum dass ein Formular zwingend notwendig ist, sofern Sie Ihren eigenen Brief unterschrieben haben.

Hallo,
Zu 1: Wo kämen wir hin, wenn jeder schriftlich ohne Vorlage des Personalausweises Konten kündigen dürfte? Eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung. Hier muss die Legitimation vor Ort erfolgen! Die Formulare der Bsk verhelfen zur klaren Rechtssicherheit- unbedingt benutzen!!!
Zu 2: Hätte die BsK mit einem ersten Antwortschreiben den Eingang bestätigt, wäre der Nachweis da. Vermutlich hast Du kein Einschreiben geschickt, mit dem sich die Kdg nachweisen ließe. So könntest Du hin gehen, Legitimation u Formular nachholen u fertig. So hast Du den Fehler gemacht und kannst jetzt nur auf Kulanz hoffen. Stell Dir vor, Dein böser Nachbar hätte in Deinem Briefkasten gestöbert u anschließend Dein Kto. schriftlich gekündigt. Wärste Du da nicht froh, dass die Bsk nicht darauf reagiert?
In dem Sinne…alles Gute

Hallo, richtig ist wohl, dass nur die Person, die Vertragsinhaber ist den Vertag auch kündigen kann. Um das sicherzustellen, muss man sich legitimieren, sprich den Ausweis vorlegen. Amtliches Formular ist quatsch, es ist ein Formular der Bausparkasse auf dem man dann auch die Hinweise auf den Verlust von Prämien usw. unterschreibt. Man wird schon mal kurz in eine Geschäftsstelle gehen müssen, um zu kündigen, oder den Berater kommen lassen.
Tipp: Je nach angesparter Summe bietet sich unter Umständen an, den Vertrag in die Zuteilung zu bringen (Vertrag wird geteilt auf die Guthabensumme). Der Vorteil ist, dass die Prämien, die ggfs. geflossen sind oder auf die noch Anspruch besteht nicht verloren gehen. Allerdings nur dann, wenn der Vertrag älter ist wie 7Jahre oder das Guthaben „wohnwirtschaftlich“ verwendet wird. (dies wird durch den Bausparkassenmitarbeiter bestätigt!Ein konkreter Nachweis ist üblicher Weise nicht erforderlich). Wenn man das Guthaben sofort braucht, kann man das zur Zeit günstig über eine Guthabenfinanzierung machen. Meistens lohnt sich das!

Zu1: Einen Bausparvertrag kann man schriftlich kündigen, die Unterschrift reicht aus.

Zu2: Ich hoffe,A hat sich den Namen des telef. Sachbearbeiters geben lassen? Jede Bausparkasse hat eine Beschwerdestelle - einfach mal die entsprechende Homepage ansehen. Achtung Berater: nahezu alle Bausparkassen arbeiten mit Handelsvertretern zusammen, die auf Provisionsbasis arbeiten und natürlich ein Interesse an dem Neuabschluss eins Bausparvertrags haben. Insbesondere bei Kündigungen werden von vielen Bausparkassen Hinweise zu diesen zur „Rettung“ des Vertrags oder zum Neuabschluss an den Außendienst gegeben - nicht abwimmeln lassen und auf die Vertragsbedingungen (ABB - Allgemeine Bausparbedingungen hinweisen).

Hallo,

also ich kenne nur Bausparverträge die sofort ( mit Abzug von geringen Gebühren)oder einer 3 Monatsfrist( ohne Gebühren) gekündigt werden können.
Das dafür ein Formular der Bausparkasse sowie ein Personalausweis notwendig sind ist mir absolut unbekannt.
Möglicherweise soll das Geld auf ein der Bausparkasse fremdes Konto überwiesen werden, deshalb vielleicht der Personalausweis.

Mehr kann ich dazu nicht sagen.
Irgendwo liegt hier ein Mißverständnis vor denke ich.
Wie kann sich ein Mitarbeiter auf ein Kündigungsfax hin melden, und behaupten es sei nicht angekommen ???

Mit freundlichen Grüßen

Gaby

Hallo,
bin zwar kein Experte, obwohl mich hier offenbar jemand als solcher eingetragen hat. Eine Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich möglich sein. Daß sie nur mit dem Formular der Bausparkasse gilt, ist meiner Meinung nach Unsinn. Vielleicht hätte das die Bausparkasse gerne, aber rechtlich ist das kaum haltbar.
Wichtig: hat Du einen Nachweis über die damals abgeschickte Kündigung (Einschreiben, Sendebericht, Zeugen)? Sonst wirds wohl schwierig. Hast Du das Kündigungsschreiben an die Zentrale gesandt oder an einen (evtl. dubiosen) Berater? Eine solche Praxis ist unüblich. Und nicht zuletzt: die Kündigung kann zwar vor 6 Monaten wirksam geworden sein, die Auszahlung kann aber u.U. Monate dauern (richtet sich nach dem Vertrag). 2 Wochen Frist zum Erhalt der Kündigungsbestätigung setzen (mit Datum, also bis zum xx.xx.) und Mitteilung des Auszahlungstermins verlangen. Wenn wieder nichts passiert, ggf. Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale einschalten und die BAFIN informieren.
Frag sicherheitshalber noch mal im Forum nach.

Hallo,
hierzu müsste ich wissen um welche Bausparkasse es sich handelt. A&X sind nicht wirklich aussagekräftig.
Grundsätzlich gilt
Nach Zahlung der Abschlussgebühr kann der Bausparvertrag jederzeit gekündigt werden. Die Auszahlung erfolgt zum Monatsletzten, frühestens 6 Monate nach Eingang der Kündigung.

Michael

Hallo,

vorab möchte ich sagen: das klingt echt merkwürdig, würde mich ja schon interessieren, welche Bausparkasse das ist :wink:

Grundsätzlich ist eine Kündigung formlos möglich, am besten mal in die Allgemeinen Bausparbedingungen schauen, die sollten eigentlich bei Abschluss mit der Urkunde ausgehändigt worden sein, vllt stehen sie auch in der Urkunde. Da kann vielleicht was anderes vereinbart worden sein.

Kreditinstitute sind gesetzlich verpflichtet, den Kunden zu legitimieren. In der Regel passiert das bei Vertragsschluss, es war aber noch nicht immer plicht. Pflicht ist es jedoch, die Kunden nachträglich zu legitimieren. Wenn der Kunde bei Vertragsschluss nicht legitimiert wurde, muss das also nachgeholt werden, eine Auszahlung darf sonst nicht erfolgen, daher evtl der Personalausweis. Oder die Bausparkasse möchte wirklich sicher gehen, dass das Guthaben an den Bausparer ausgezahlt wird.

Am besten mal anrufen und versuchen, das zu klären, weshalb Perso und Kündigungsformular. Am besten, sich vorher die allgemeinen Bausparbedingungen durchlesen, um vorbereitet zu sein. Wenn das nichts nützt, am Telefon den aufstand proben und wenn das nichts nützt, bei der Geschäftsführung beschweren, das hilft meistens. Hilfe bekommt man auch beim Verbraucherschutz und wenn alles nichts nützt beim ombudsmann.

Viel Erfolg
Jojo747

Zu 1: Es kommt darauf an, was in den Bedingungen steht. Grundsätzlich wird aber die sog. „Schriftform“, also schriftlich mit persönlicher Unterschrift (also nicht z.B. telefonisch), geregelt sein. Ein „Fax“ ist dabei umstritten.

Zu 2: die in den Bedingungen dafür festgelegten (und durch die Vertragsunterschrift auch akzeptierten) Formalitäten erfüllen.

Gruss
Walter