Hallo zusammen,
Person A hat bei einer großen Bausparkasse X vor vielen Jahren zwei Bausparverträge abschlossen. Diese möchte A (unabhängig davon, ob finanzielle Nachteile etc. entstehen) nun kündigen und hat dies bereits vor 6 Monaten schriftlich getan. Direkt nach der Kündigung wurde A von Bausparkasse X angerufen und mitgeteilt, das die Kündigung eingegangen sei und man ein Beratungsgespräch anbieten wolle. A lehnte ab und bestand auf die Kündigung.
Jetzt, über 6 Monate danach hat A erneut das Kündigungsschreiben von damals mit dem Vermerk „Erinnerung. Bitte um Auszahlung“ per Fax an Bausparkasse X geschickt.
X meldete sich daraufhin erneut telefonisch und teilte mit, es sei keine Kündigung eingegangen. Sowieso müsse der Bausparvertrag vor Ort mit einem amtlichen Formular und Personalausweis gekündigt werden.
Meine Fragen:
- Ist es richtig, dass ein Bausparvertrag nicht einfach schriftlich gekündigt werden kann, sondern nur mit Formularen der Bausparkasse?
- Was kann A nun machen, um schnellstmöglich an sein Bausparguthaben zu kommen?