Bausparvertrag Kündigung nur mit Ausweis

Hallo zusammen,

Person A hat bei einer großen Bausparkasse X vor vielen Jahren zwei Bausparverträge abschlossen. Diese möchte A (unabhängig davon, ob finanzielle Nachteile etc. entstehen) nun kündigen und hat dies bereits vor 6 Monaten schriftlich getan. Direkt nach der Kündigung wurde A von Bausparkasse X angerufen und mitgeteilt, das die Kündigung eingegangen sei und man ein Beratungsgespräch anbieten wolle. A lehnte ab und bestand auf die Kündigung.

Jetzt, über 6 Monate danach hat A erneut das Kündigungsschreiben von damals mit dem Vermerk „Erinnerung. Bitte um Auszahlung“ per Fax an Bausparkasse X geschickt.

X meldete sich daraufhin erneut telefonisch und teilte mit, es sei keine Kündigung eingegangen. Sowieso müsse der Bausparvertrag vor Ort mit einem amtlichen Formular und Personalausweis gekündigt werden.

Meine Fragen:

  1. Ist es richtig, dass ein Bausparvertrag nicht einfach schriftlich gekündigt werden kann, sondern nur mit Formularen der Bausparkasse?
  2. Was kann A nun machen, um schnellstmöglich an sein Bausparguthaben zu kommen?

Hi,

A hat ja per Unterschrift damals unter den Vertrag bestaetigt, die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Falls ihm diese entfallen sind sollte er sie nochmal nachlesen. Denn da, sicherlich unter Punkt „Kuendigung durch den Vertragsnehmer“ steht dann auch drin was im Falle einer Kuendigung durch A Sache ist. Steht da drin, dass eine Kuendigung nur mit Ausweis in einer Filiale erfolgen kann dann ist das nun mal so. A stand es ja damals frei diese AGB zu akzeptieren oder nicht.

Gruss
K

Hallo,

steht dann auch drin was im Falle einer Kuendigung durch A
Sache ist. Steht da drin, dass eine Kuendigung nur mit Ausweis
in einer Filiale erfolgen kann dann ist das nun mal so. A
stand es ja damals frei diese AGB zu akzeptieren oder nicht.

eine derartige Klausel ist mir nicht bekannt und ich bezweifle auch, daß eine solche einer gerichtlichen Prüfung standhielte. Nicht zuletzt liegt dem Unternehmen eine Unterschriftenprobe vor, die mit der eingegangenen Kündigung verglichen werden kann. Hinzu kommt, daß eine Kündigung keiner besonderen Angaben bedarf, weswegen auch der Hinweis auf das hauseigene Formular sinnfrei ist. Außerdem deutet ja der Anruf beim Kunden darauf hin, daß man die Kündigung einem Kunden und einem Vertrag zuordnen konnte.

Wäre da nicht das Beweisproblem…

Gruß
C.

Hall,

was besagt nachfolgende Antwort von dir ?

A hat ja per Unterschrift damals unter den Vertrag bestaetigt,
die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Falls ihm diese
entfallen sind sollte er sie nochmal nachlesen. Denn da,
sicherlich unter Punkt „Kuendigung durch den Vertragsnehmer“
steht dann auch drin was im Falle einer Kuendigung durch A
Sache ist. Steht da drin, dass eine Kuendigung nur mit Ausweis
in einer Filiale erfolgen kann dann ist das nun mal so. A
stand es ja damals frei diese AGB zu akzeptieren oder nicht.

Keinerlei Ahnung von Bausparbedingungen.

Bausparverträge können jederzeit vom Bausparer gekündigt werden.
Er kann die Rückzahlung eines Bausparguthabens frühestens sechs Monate nach Eingang seiner Kündigung verlangen.

Gruß Merger

Hi,

habe ich etwas anders behauptet? Ich habe nur gesagt er soll sich die AGB (nochmals) durchlesen. Da steht drin wie eine Kuendigung vonstatten geht. Konnte ja nicht wissen, dass DU die AGB genau kennst die er unterschrieben hat…

K