Bausparvertrag mit hoher Guthabenverzinsung

Hallo Freunde,
ich habe bei der BHW Bausparkasse(BSPK)einen Altvertrag (Vertr.-Beginn 07. 2001) über 15 T€ mit Tarif D maXX 5 laufen. Bis jetzt sind ca. 5 T€ angespart, die Bewertungszahl lautet 32.
Da ich auf keinen Fall ein Baudarlehen beantragen werde, möchte ich die lukrativen Guthabenzinsen voll ausschöpfen und eine Kündigung der BSPK vermeiden und habe nun folgende Fragen:

  1. Kann ich die monatlichen Ansparbeträge eigenmächtig erhöhen bzw. sind Spontaneinzahlungen möglich?
  2. Bis zu welcher Obergrenze (% der Abschlusssumme) kann ich ansparen?
  3. Wie lang kann ich das Geld dann liegen lassen und wie läuft der Endausstieg ab? Bei Nichtbeanspruchung eines Baudarlehens soll das Guthaben nachträglich mit 4,25 % verzinst werden.
  4. Wann bekomme ich als Prämienberechtigter die staatl. Wohnbauprämie heraus?

Das sind viele Fragen, aber ich möchte sie lieber mal hier und nicht bei der BSPK stellen, um nicht einseitig beraten zu werden.
Vielen Dank vorab schon mal für eventuelle Tipps.
Der Tegernseer

Hallo,

ich versuche nun deine Fragen nach bestem Wissen und GEwissen zu beanworten:

  1. Kann ich die monatlichen Ansparbeträge eigenmächtig erhöhen
    bzw. sind Spontaneinzahlungen möglich?

Deine monatlichen Ansparbeträge kannst du jederzeit eigenmächtig ändern wenn es Überweisungen sind, ansonsten einfach kurzen Dreizeiler an die Bausparkasse. Einmaleinzahlungen sollten auch kein Problem sein. Schau zur Sicherheit mal in die Tarifbedingungen. Manchmal gibt es Grenzen von z.B. 2000€ pro Jahr Zuzahlung oder so.

  1. Bis zu welcher Obergrenze (% der Abschlusssumme) kann ich
    ansparen?

Grundsätzlich kann ein BSV überspart werden. Ich würde bis maximal knapp unter 100% ansparen.

  1. Wie lang kann ich das Geld dann liegen lassen und wie läuft
    der Endausstieg ab? Bei Nichtbeanspruchung eines Baudarlehens
    soll das Guthaben nachträglich mit 4,25 % verzinst werden.

Liegen lassen vom Prinzip her unbefristet. Es gibt teilweise nur Regelungen, dass Bausparkassen Tarife, die eingestellt werden umstellen dürfen, sodass es irgendwann passieren kann, dass die Verzinsung sinkt.

  1. Wann bekomme ich als Prämienberechtigter die staatl.
    Wohnbauprämie heraus?

Die Wohnungsbauprämie wird wenn du sie regelmäßig beantragst nach dem 7. Jahr Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Viele Grüße

Hallo,

Hallo Freunde,
ich habe bei der BHW Bausparkasse(BSPK)einen Altvertrag
(Vertr.-Beginn 07. 2001) über 15 T€ mit Tarif D maXX 5 laufen.
Bis jetzt sind ca. 5 T€ angespart, die Bewertungszahl lautet
32.
Da ich auf keinen Fall ein Baudarlehen beantragen werde,
möchte ich die lukrativen Guthabenzinsen voll ausschöpfen und
eine Kündigung der BSPK vermeiden und habe nun folgende
Fragen:

  1. Kann ich die monatlichen Ansparbeträge eigenmächtig erhöhen
    bzw. sind Spontaneinzahlungen möglich?

Dies kann nur die Bausparkasse beantworten.
Denn in den Bausparbedingungen steht folgendes:
Die Bausparkasse kann die Annahme von Zahlungen, die den Regelsparbeitrag übersteigen (Sonderzahlungen), von ihrer Zustimmung abhängig machen.

  1. Bis zu welcher Obergrenze (% der Abschlusssumme) kann ich
    ansparen?

Bis 100 % der Bausparsumme.

  1. Wie lang kann ich das Geld dann liegen lassen und wie läuft
    der Endausstieg ab?

Wenn das Guthaben die Bausparsumme übersteigt, kann die Bausparkasse ihrerseits den Bausparvertrag kündigen.

Bei Nichtbeanspruchung eines Baudarlehens
soll das Guthaben nachträglich mit 4,25 % verzinst werden.

Voraussetzung ist vermutlich, dass der Bausparvertrag zugeteilt ist;
eine Mindestlaufzeit von 7 Jahren vorliegt.
Alles weitere kann man den Bausparbedingungen entnehmen.

  1. Wann bekomme ich als Prämienberechtigter die staatl.
    Wohnbauprämie heraus?

Bei Auflösung des Vertrages.

Das sind viele Fragen, aber ich möchte sie lieber mal hier und
nicht bei der BSPK stellen, um nicht einseitig beraten zu
werden.
Vielen Dank vorab schon mal für eventuelle Tipps.
Der Tegernseer

Sinnvoll ist es auf jeden Fall die Bausparbedingungen zu lesen.

Gruß Merger

Hallo,

Grundsätzlich kann ein BSV überspart werden. Ich würde bis maximal knapp unter 100% ansparen.

Du übersiehst, dass es sich um einen hoch verzinsten Tarif handelt und das BHW deswegen kein Interesse an weiteren Spareinlagen hat. Bis zum Mindestsparguthaben werden die Einlagen annehmen, weitere Zahlungen werden mit Sicherheit zurückgewiesen werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

Hallo,

ich versuche nun deine Fragen nach bestem Wissen und GEwissen
zu beanworten:

  1. Kann ich die monatlichen Ansparbeträge eigenmächtig erhöhen
    bzw. sind Spontaneinzahlungen möglich?

Deine monatlichen Ansparbeträge kannst du jederzeit
eigenmächtig ändern wenn es Überweisungen sind, ansonsten
einfach kurzen Dreizeiler an die Bausparkasse.
Einmaleinzahlungen sollten auch kein Problem sein. Schau zur
Sicherheit mal in die Tarifbedingungen. Manchmal gibt es
Grenzen von z.B. 2000€ pro Jahr Zuzahlung oder so.

Falsch - hier sind immer noch die jeweiligen Bausparbedingungen maßgebend.

  1. Bis zu welcher Obergrenze (% der Abschlusssumme) kann ich
    ansparen?

Grundsätzlich kann ein BSV überspart werden.

Allerdings hat die Bausparkasse dann die Möglichkeit den Vertrag zu kündigen.

  1. Wie lang kann ich das Geld dann liegen lassen und wie läuft
    der Endausstieg ab? Bei Nichtbeanspruchung eines Baudarlehens
    soll das Guthaben nachträglich mit 4,25 % verzinst werden.

Liegen lassen vom Prinzip her unbefristet. Es gibt teilweise
nur Regelungen, dass Bausparkassen Tarife, die eingestellt
werden umstellen dürfen, sodass es irgendwann passieren kann,
dass die Verzinsung sinkt.

Falsch - einen Vertrag kann man nur ändern, wenn beide Parteien zustimmen.

  1. Wann bekomme ich als Prämienberechtigter die staatl.
    Wohnbauprämie heraus?

Die Wohnungsbauprämie wird wenn du sie regelmäßig beantragst
nach dem 7. Jahr Laufzeit dem Vertrag gutgeschrieben.

Gefragt wurde, wenn die Wohnungsbauprämie ausgezahlt wird,
und dies ist bei Vertragsauflösung.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Viele Grüße

Die richtigen Antworten dazu, kannst Du in meiner Antwort nachlesen.

Gruß Merger

Hallo !

…weitere Zahlungen werden mit Sicherheit
zurückgewiesen werden.

sehe ich auch so !

  • die alten Hochzinstarife sind den Bausparkassen mittlerweile
    viel zu teuer

  • die Bausparkassen setzen alles daran aus diesen Tarifen
    rauszukommen

  • viele berufen sich nun auf die Tarifbestimmungen und lassen z.B.
    nur max. 4%o der Bausparsumme pro Monat zu / übersteigende Beträge
    werden dann einfach zurücküberwiesen

  • da es unterschiedliche Tarife und Bedingungen gibt,
    gilt: in den Bedingungen nachlesen und/oder den Berater vor Ort fragen

  • auf jeden Fall: nicht zur Auflösung drängen lassen

  • auch nach der Zuteilung kann man das Guthaben weiter stehen und
    verzinsen lassen / wenn das Geld gebraucht wird muß man dann halt eine Kündigungsfrist von meist 4 Monaten in Kauf nehmen

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß

-heddygg-

Danke Merger,
hat mir gut weitergeholfen, bin jetzt äusserst vorsichtig im Umgang mit der BSK.
Gruss Tegernseer

Danke Florian,
werde den Vertrag sorgfältig hüten und leise weiterbesparen bis unter 100 %.
der Tegernseer