Hallo!
Kann man seinen eigenen Bausparvertrag nutzen um ein Darlehen von einem fremden Dritten abzulösen??
Danke!!
Hallo!
Kann man seinen eigenen Bausparvertrag nutzen um ein Darlehen von einem fremden Dritten abzulösen??
Danke!!
Das Vermögen eines Bausparvertrages ist vom Gesetz (Bauspargesetz) her eine zweckgebundene Anlageform.
Einen großen Unterschied macht aber die Bindefrist.
VOR Ablauf der Bindfrist ist das Bauspardarlehen oder -Guthaben ausschließlich für „bauwirtschaftliche Zwecke!“ zu verwenden. Sonst entfällt die staatliche Vergünstigung.
Bei Zuteilung NACH Ablauf der Bindefrist kann das Guthaben frei verwendet werden.
Grüße, Maureen
Nein, aber man kann den angesparten Vertrag an den Dritten verkaufen (verschenken)
der Vertrag soll wohnwirtschaftlichen Zwecken dienen
Hallo,
wenn es sich bei dem Darlehen des „fremden Dritten“ nachweislich um einen Kredit für wohnwirtschaftliche Zwecke (Hausbau-Kauf/Renovierung) handelt: Ja.
Gruß
J.K.
Hallo,
Nein, aber man kann den angesparten Vertrag an den Dritten
verkaufen (verschenken)
der Vertrag soll wohnwirtschaftlichen Zwecken dienen
Verkauf/Übertragung des Bausparvertrages ist von der Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Es gibt Bausparkassen, die stimmen einer Übertragung nur unter bestimmten Voraussetzungen zu, z.B.: Übertragung nur innerhalb der näheren Verwandtschaft gem §15 Abgabeordnung
Gruß
J.K.