Bausparvertrag zuteilungsfähigkeit

Angenommen man hat noch einen alten bausparer der noch leer ist aber vor 6 jahren abgeschlossen wurde. wenn ich den bausparer jetzt mit einem schlag zu 40% bespare sprich das geld in einem betrag überweise ist er dann zuteilungsfähig im dez 2010?

stichtag: 31.09.10 zuteilung: dez 2010

ginge das so?

danke

Servus Punica!

Leider klappt das so nicht.
Du mußt Dir das vorstellen wie bei einer Waage:
Zuerst zahlst Du Geld in Deinen Vertrag ein, mit dem die Bausparkasse arbeiten kann. Anschließend bekommst Du Geld von der BSK, mit dem Du dann „arbeiten“ kannst. Damit sich die beiden Leistungen gerecht verteilen, ist es notwendig, dass Dein Geld eine gewisse Zeit für die Bausparkasse „arbeitet“, bevor es dies für Dich tut.
Realistische Wartezeiten für die von Dir geschilderte Situation sind 2 bis 2,5 Jahre. Wobei dann die Rückzahlungsrate sehr hoch sein wird, weil die BSK ihr Geld schnell wieder zurückhaben will.

Viele Grüße
Rolf Schilling

Hallo,

also das mit dem auf einmal einzahlen, mache ich auch so. Weil so hat man die Möglichkeit, erst das Geld woanders zu deponieren, wo es mehr Zinsen gibt, um es dann auf einmal in den Bausparvertrag zu „schiessen“. Das ist aber nur sinnvoll, wenn man so viel verdient, dass man nicht mehr in den Genuss der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage kommt.
Eine Zuteilung für Ende 2010 schaffst du so aber nicht mehr. Bei einer Sofortaufzahlung der Ansparsumme, muss man, meine ich mich zu erinnern, ca 2 Jahre warten (Bei Schäbisch Hall).
Vielleicht hilft Dir das ja weiter.

Gruß
Matthias

Es tut mir leid, ich kann die Frage nicht beantworten.
Angenommen man hat noch einen alten bausparer der noch leer
ist aber vor 6 jahren abgeschlossen wurde. wenn ich den
bausparer jetzt mit einem schlag zu 40% bespare sprich das
geld in einem betrag überweise ist er dann zuteilungsfähig im
dez 2010?

stichtag: 31.09.10 zuteilung: dez 2010

ginge das so?

danke

Nein - maßgebend für die Zuteilung ist die Bewertungszahl und die Ansparung des BS z. B. 40% d. Bausparsumme. Mit einer einmaligen Einzahlung kannst Du zwar das Kriterium der Ansparung erreichen, aber die Bewertungszahl ist in diesem kurzen Zeitraum noch lange nicht erreicht, da sich diese an den Bewertungsstichtagen (von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich) erhöht (entsprechend Deines Guthabens).Damit soll das vermieden werden was Du gerade möchtest, nämlich eine ganz schnelle Zuteilung.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Punica. Ich gehe davon aus dass Du ein Haus/Wohnung finanzieren möchtest. Meiner Meinung nach setzt eine Zuteilung sich aus zwei Voraussetzungen: Ansparsumme(kann zwischen 40%-50% sein) und Bewertungszahl(BWZ). Die Bewertungszahl muß meistens um die 2900 liegen damit die Zuteilung erteilt werden kann. Da aber kein Guthaben da ist wird auf dein Kontoauszug(Bausparvertrag) bestimmt nicht die BWZ 2900 stehen. Wenn Du die 40% auf einmal einzahlst wird, meiner Meinung nach, der Bausparvertrag auch nicht sofort zuteilungsreif sein. Dafür ist die BWZ da, um zu verhindern das jemand der nie was eingezahlt hat, wenn er auf ein mal 40% einzahlt,den zinsgünstigen Kredit bekommt. Das wäre auch unfair gegenüber anderen Bausparer die regelmäßige Beiträge einzahlen.
Die Zinsen sind jetzt auch günstig, da könntest Du ein Darlehen nehmen für die Immobilienfinanzierung(solltest Du jetzt sofort finanzieren wollen) und gleichzeitig Deinen Bausparvertrag besparen und den z.B. einsetzen für einen weiteren zinsgünstigen Kredit in nächster Zukunft. Wenn Du die 40% als Eigenkapital einsetzt bei der Finanzierung werden die Konditionen in der Regel günstiger.
Da ich aber bei Dir keine Beratungsanalyse erstellt habe und mir weitere Informationen fehlen bitte ich Dich meinen geschriebenen Text nicht als endgültig zu betrachten. Frage z.B. bei Deiner Bausparkasse an, es gibt viele Varianten eines Bausparvertrages und die wissen genau welchen Du hast.
Bitte

Hallo Punica,

das lässt sich leider nicht pauschal beantworten.
Wann ein Bausparvertrag nach einer sofortigen Aufzahlung (das kann übrigens auch bedeuten dass er nicht auf 40, sondern auf 50% aufgezahlt werden muss, je nach Tarif) zuteilungsreif wird, hängt nicht nur vom Guthaben ab. Denn außer dem Mindestguthaben benötigt er eine sogenannten Mindest-Bewertungszahl für die Zuteilung. Diese „reift“ und hängt davon ab wann und wie viel man eingezahlt hat. (Je früher und je mehr, desto besser)

In der Regel benötigt der Bausparvertrag, wenn er noch nicht bespart wurde, und sofort aufgezahlt wird, noch ein paar Jahre bis zur Zuteilung.

Aber deine Bausparkasse kann dir sowas auf Anfrage berechnen.

Freundliche Grüße

Hallo Punica,

Voraussetzungen für die Zuteilungsreife sind 1.erreichtes Mindestguthaben (40 oder 50% der Bausparsumme, je nach Tarif)
UND 2. das Erreichen der Zuteilungs-Bewertungszahl (steht auch in den Tarifbedingungen)

Da sich diese Bewertungszahl durch das Zusammenspiel der drei Faktoren - Bausparsumme, laufende Besparung des Vertrags, Laufzeit - entwickelt, steht sie bei einem leeren Vertrag bei NULL und steigt auch durch eine Sofort-Auffüllung nicht schlagartig auf den benötigten Ziel-Wert.

Wie lange es dauern würde, bis die Mindestbewertungszahl nach einer Sofortauffüllung erreicht wäre, kann Ihnen die Bausparkasse berechnen.

In diesem Zusammenhang sollten Sie auch klären, welchen Betrag Sie als Sonderzahlung leisten dürfen - viele Bausparkassen machen hier Einschränkungen.

Falls Sie noch Fragen haben - gerne!

mfg,

marandsan

Hallo,

also ich denke nicht, dass das funktioniert. Es ist nämlich immer abhängig von der sogenannten Bewertungszahl. Und die errechnet sich aus Laufzeit und Guthaben im Bausparvertrag. Das ist auch von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich.
Einfach mal bei der BSK nachfragen.

Gruß
Petra