Hallo Punica,
Voraussetzungen für die Zuteilungsreife sind 1.erreichtes Mindestguthaben (40 oder 50% der Bausparsumme, je nach Tarif)
UND 2. das Erreichen der Zuteilungs-Bewertungszahl (steht auch in den Tarifbedingungen)
Da sich diese Bewertungszahl durch das Zusammenspiel der drei Faktoren - Bausparsumme, laufende Besparung des Vertrags, Laufzeit - entwickelt, steht sie bei einem leeren Vertrag bei NULL und steigt auch durch eine Sofort-Auffüllung nicht schlagartig auf den benötigten Ziel-Wert.
Wie lange es dauern würde, bis die Mindestbewertungszahl nach einer Sofortauffüllung erreicht wäre, kann Ihnen die Bausparkasse berechnen.
In diesem Zusammenhang sollten Sie auch klären, welchen Betrag Sie als Sonderzahlung leisten dürfen - viele Bausparkassen machen hier Einschränkungen.
Falls Sie noch Fragen haben - gerne!
mfg,
marandsan