Mal angenommen: Bundesstraße, außerorts, keine Geschwindigkeitsbegrenzung also 100 km/h zulässig.
Straßenverlauf: rechts Wald, links Wald, erst eine Linkskurve und daran anschließend eine Rechtskurve, beide mit einem Radius der 100 km/h erlaubt.
Direkt hinter der Rechtskurve steht im Rahmen einer Tagesbaustelle ein Schild mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Es gibt vorher keine weitere Begrenzung und aufgrund der Botanik war das Schild vllt. auf 50 m Entfernung sichtbar.
Die Gegenspur war, da von der Baustelle nicht betroffen, nicht tempolimitiert → 100
Ist so etwas zulässig?
Frage aus reiner Neugier
(War geschätzt die 42. in der Schlange hinter einem 25er Trecker und da dort auch Bauarbeiter auf der Straße herumsprangen empfand ich das schon in der Schlange als nicht ganz ungefährlich)
Und nein, von 100 auf 50 in einem Schritt ist nicht zulässig. 70, 50, 30 wäre auf einer Bundesstraße der richtige Geschwindigkeitstrichter bei einer zulässigen Geschwindigkeit von > 50 gewesen, also zunächst um 30 und dann in weiteren Schritten von 20 auf die Zielgeschwindigkeit.
Addendum und Edit, da vor mir ein Fahrschulwagen war. Wie würde sich das im Rahmen einer Fahrprüfung verhalten? Abbremsen auf eine niedrigere Geschwindigkeit reicht? Vollbremsung auf 30 nur weil dort nicht korrekt ausgeschildert ist, würde ja den nachfolgenden Verkehr massiv gefährden.
Meine eigene Fahrprüfung ist schon etwas her und ich habe gerade keinen Fahrlehrer greifbar
Das ist in den RSA 21, Teil C auch so festgehalten:
"Zeichen 274 - keine Geschwindigkeitstrichter auf Landstraßen In den Regelplänen für Landstraßen (Teil C) wurden die Geschwindigkeitstrichter entfernt. Diese Änderung geht ebenfalls auf die VwV-StVO zurück, welche seit 2009 Geschwindigkeitstrichter nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen zulässt. Entsprechend entfällt im Zulaufbereich von Arbeitsstellen auf Landstraßen das Zeichen 274-70. Stattdessen erfolgt die Geschwindigkeitsbeschränkung allein durch Zeichen 274-50.
Die Zulässigkeit dieser vermeintlich „drastischen“ Reduzierung (unmittelbar von 100km/h auf 50km/h), ergibt sich aus der Anordnung von Zeichen 123 und dem Zusatzzeichen „400m“ als erste Beschilderung vor der Arbeitsstelle. Folglich wird vor einer Gefahrstelle gewarnt, so dass die Verkehrsteilnehmer eben nicht ohne erhöhte Aufmerksamkeit und der gebotenen Verringerung der Geschwindigkeit weiterfahren dürfen (§ 40 Abs. 1 StVO)."
Ich muss mich korrigieren. Der Stand in Wikipedia ist veraltet. Ich habe gerade noch mal an anderer Stelle zur RSA 21 nachgelesen, wonach Geschwindigkeitstrichter nur noch auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen zulässig sind.
@X_Strom: Du scheinst da gerade exakt die selbe Seite gefunden zu haben.
Wichtig ist hier aber der Zusatz zum und die Entfernung des ersten Schildes zur Baustelle. D.h. es darf eben gerade nicht einfach von 100 auf 30 von einem Milimeter auf den anderen verlangt werden, sondern es muss durch den Zusatz „400m“ ausreichend Strecke zur Reduzierung der Geschwindigkeit vorhanden sein.
Sollte tatsächlich falsch ausgeschildert sein, gilt natürlich immer das allgemeine Rücksichtnahmegebot. D.h. man darf niemand in so einer Situation gefährden, und natürlich auch sich selbst nicht. Insoweit dann sicher runter mit der Geschwindigkeit und gut ist. Eine falsche Ausschilderung sollte man bei einen netten Fototermin natürlich sofort dokumentieren um damit dann gegen ein Ticket vorzugehen.
Ein perfekter Fahrschüler würde anmerken:
„Hier war kein ausreichend früh aufgestelltes Gefahrenzeichen, sonst hätte ich schon vorher gebremst. Aber ohne dies hatte ich keine Gelegenheit, ohne Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs schnell genug abzubremsen.“
Und dann kann man rechnen.
Für eine Gefahrenbremsung aus 100 km/h benötigt man real (8 m/s², 1 s Reaktion): 76 Meter
Wir nehmen also an, dass das Zeichen „30 km/h“ gerade einmal in 76 Metern Entfernung zum ersten Mal erkennbar war. Wäre es zum Beispiel erst in 50 Metern Entfernung sichtbar gewesen, dann hätte man bei 100 km/h niemals innerhalb dieser Sichtweite anhalten können - und somit zu schnell gefahren.
Um aus 100 km/h innerhalb von 76 Metern auf 30 km/h zu verzögern, benötigt man eine Verzögerung von 7,3 m/s² - ich stimme zu, dass diese Verzögerung nahezu eine Gefahrenbremsung gewesen wäre. Wenn man tatsächlich 100 km/h fährt und mit „halber Vollbremsung“ bremst (durchaus kräftige 4 m/s²), dann fährt man nach 76 Meter noch knapp über 70 km/h!
Mir ist klar, dass gegen das Sichtfahrgebot ständig und dauerhaft verstoßen wird. Stelle mal einen Traktor mtten in die Kurve einer beliebigen sauerländischen Landstraße - das gibt direkt Tote.
Der fuhr gestern zum Glück. Aber ohne den? Ich wäre mit dem Auto wahrscheinlich voll in die Stelle gedüst. Hatte durchaus übel ausgehen können, da jemand auf der Straße stand um den Baggerfahrer bei der Fahrt auf den Anhänger (ohne Zugmaschine, Deichsel in meiner Fahrtrichtung, zu ca 1/2 auf der - dort sehr breiten - Straße).
Überlege seit gestern, ob ich die Stadtverwaltung darauf aufmerksam machen soll. Dokumentation habe ich keine, aber ich kenne ein paar der Autos, die ich gestern vor mir hatte.