vor Baubeginn einer Baustelle, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann (also direkt im Straßenbereich oder aber auch angrenzend), ist vor Baubeginn eine sogenannte „straßenpolizeiliche Bewilligung nach §90“ einzuholen.
In der Branche spricht man einfach von der §90 Bewilligung.
Bei diesem Antrag zur §90 Bewilligung beschreibt man das Bauvorhaben (wie wo was dauer usw…).
Je nach Baustelle bzw. Art und Ort der Arbeiten, wird für jede Baustelle individuell vorgeschrieben, welche Schilder/Absperrungen/Umleitungen usw. wo und wie angebracht werden müssen.
Die Behörde bzw. Straßenmeisterei hält sich bei diesen Vorgaben zur Baustellenabsicherung natürlich auch an Richtlinien.
Hier kann es durchaus vorkommen, dass in einer 30er-Zone nochmals ein 30er Schild aufgestellt werden muss. Ob dies sinnvoll ist oder nicht sei einmal dahingestellt - nicht alle Richtlinien sind auch Nachvollziehbar
Viel eher müsste ein Baustellenschild aufgestellt sein, die die Verkehrsteilnehmer auf mögliche Behinderungen hinweist.
In der Regel kommt dies eigentlich nicht vor, da es hin und wieder auch Beamte gibt die bei Ihren Vorgaben mitdenken. Letztendlich sitzt da irgend so ein „Fipsi“ im Büro der wahrscheinlich gar nicht weiß welche Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Gebiet generell gilt. Deshalb schreibt er wahrscheinlich auch eine 30er vor, obwohl dort schon eine ist ^^
Wenn es keine groß(artig)e Baustelle ist, sieht sich das nämlich vor Ort meist garkeiner an - es wird nur die Bewilligung und zugleich die Rechnung ausgestellt
Gruß,
Baumi