Baustelle begrenzt von 30 auf 30

Hallo alle zusammen,

eine innerörtliche Baustelle, deren Gerüst einen Teil der einen Fahrbahn mitbenutzt, begrenzt in beide Richtungen mit Schildern auf 30. Die Baustelle ist allerdings auf einer Hauptstraße, die quasi eine 30er Zone ist, da von Ortsschild bis Ortschild über die komplette Länge an jeder Querstraße/-gasse ein Schild ist, dass die erlaubte Geschwindigkeit auf 30 begrenzt. Demnach ist vor, während und nach der Baustelle nur 30 erlaubt und die Begrenzung der Baustelle ändern gar nichts.
Gibt es irgendeine Vorschrift dass an einer Baustelle Begrenzungsschilder aufgestellt werden müssen, sind die Schilder einfach überflüssig oder hat das irgendeinen Sinn der sich mir nur noch nicht erschlossen hat?

Gruß
Tobias

Natürlich !
und je nach Straßenart und Situation unterschiedliche, hier hat man 30 km/h gewählt, weil das Innerorts ist.

Ob das (zufällig) überhaupt eine 30er-Zone ist, mag übersehen worden sein, auch kann es sein, es wäre egal und muss zusätzlich immer so eingerichtet werden… Das letztere nehme ich stark an, weil Baustellen immer beschildert und abgesichert werden nach einem einheitlichen Schema.

MfG
duck313

ups, das war sehr schlecht ausgedrückt. Dass es Vorschriften gibt die grundsätzlich das Aufstellen von Schildern vorschreiben ist natürlich klar. Ich meinte ob es Vorschriften gibt die das Aufstellen in jedem Fall vorschreiben, auch wenn die Beschilderung gar keinen Einfluss auf den Vekehr hat.
Bisher konnte ich nur herausfinden, dass die Beschilderung scheinbar von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorgeschrieben wird.

Gruß
Tobias

vor Baubeginn einer Baustelle, die den Verkehrsfluss beeinträchtigen kann (also direkt im Straßenbereich oder aber auch angrenzend), ist vor Baubeginn eine sogenannte „straßenpolizeiliche Bewilligung nach §90“ einzuholen.
In der Branche spricht man einfach von der §90 Bewilligung.

Bei diesem Antrag zur §90 Bewilligung beschreibt man das Bauvorhaben (wie wo was dauer usw…).
Je nach Baustelle bzw. Art und Ort der Arbeiten, wird für jede Baustelle individuell vorgeschrieben, welche Schilder/Absperrungen/Umleitungen usw. wo und wie angebracht werden müssen.
Die Behörde bzw. Straßenmeisterei hält sich bei diesen Vorgaben zur Baustellenabsicherung natürlich auch an Richtlinien.

Hier kann es durchaus vorkommen, dass in einer 30er-Zone nochmals ein 30er Schild aufgestellt werden muss. Ob dies sinnvoll ist oder nicht sei einmal dahingestellt - nicht alle Richtlinien sind auch Nachvollziehbar :wink:
Viel eher müsste ein Baustellenschild aufgestellt sein, die die Verkehrsteilnehmer auf mögliche Behinderungen hinweist.

In der Regel kommt dies eigentlich nicht vor, da es hin und wieder auch Beamte gibt die bei Ihren Vorgaben mitdenken. Letztendlich sitzt da irgend so ein „Fipsi“ im Büro der wahrscheinlich gar nicht weiß welche Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Gebiet generell gilt. Deshalb schreibt er wahrscheinlich auch eine 30er vor, obwohl dort schon eine ist ^^
Wenn es keine groß(artig)e Baustelle ist, sieht sich das nämlich vor Ort meist garkeiner an - es wird nur die Bewilligung und zugleich die Rechnung ausgestellt :wink:

Gruß,

Baumi