Hallo, Ein Immobilienmakler hat auf seinen Website Bilder von mein Haus stehen. Er hat heimlich in Oktober (Kurbissen) Bilder gemacht in meinem Garten und von allen Seiten. Es sind ca. 10 Bilder. Was kann ich tun. Ich will das er mich jetzt dafür zahlt (5 Monaten stehen die Bilder schon da)und alles wegnimmt was er ohne zu Fragen veröffentlicht hat. Da steht auch noch in die Werbung das er einen Besuch regeln kann. Wir haben mit diese Immobilienmakler unser Haus gebaut und sind SEHR UNZUFRIEDEN!
Sorry, aber das ganze ist doch sehr verwirrend.
- Schon mal mit dem Makler gesprochen, warum; wieso, weshalb ??
Hallo tvameijde,
dein Problem gehört in den Bereich Persönlichkeitsrecht-Verletzung und da kenne ich mich leider überhaupt nicht gut aus (bin ja auch nur Laie). Deshalb kann ich leider nur ein paar „erste Ideen“ liefern, ohne jegliche Gewähr:
Erstmal kann der Makler euer Haus nicht einfach so zu Werbezwecken nutzen. Es sei denn, in euren Verträgen vom Hausbau/-kauf ist vielleicht irgendwo im „Kleingedruckten“ etwas in dieser Richtung vereinbart. Aber auch dann müsste geprüft werden, ob so eine Klausel überhaupt rechtens ist.
Ich denke, ihr könnt deshalb auf jeden Fall verlangen, dass er die Bilder nicht mehr benutzt. Ob darüber hinaus auch noch ein Anspruch auf eine „Entschädigungszahlung“ besteht, kann ich garnicht einschätzen. Ich vermute mal, dafür müsstet ihr irgend einen Schaden nachweisen. Aber wie gesagt: das weiß ich wirklich nicht.
Ich kann euch nur raten, euch bei der zuständigen Anwaltskammer nach einem Anwalt zu erkundigen, der auf derartige Fälle spezialisiert ist (ein Fachanwalt für Urheberrecht sollte auch für Persönlichkeitsrechts-Fragen der richtige sein) und euch dann mal einen Beratungstermin geben zu lassen. Das dürfte nicht allzu teuer sein, vielleicht seit ihr ja auch rechtsschutzversichert. Und der Anwalt kann euch genau sagen, was bei einer Unterlassungsaufforderung zu beachten ist und ob ihr evtl. irgendwelche Zahlungen geltend machen könnt (evtl. einschließlich der Kosten für den Anwalt!).
Tut mir leid, dass ich nicht weiter helfen kann.
LG
Dieces
Hallo tvameijde,
Ihr solltet euren Vertrag prüfen, den ihr damals mit Eurem Imobilienmakler geschlossen habt, ob da in irgend einer Klausel Werbungsrecht und Besuche mit vereinbart sind. Wenn dieses der Fall ist, kann der Makler so weiter verfahren. Oder habt ihr frühr bei Gesprächen Zusagen gemacht, dass hinterher dieses Gebäude zur Werbung genutzt werden darf…? Sollte dieses aber nirdends vermerkt sein, dass es hinterher noch zur Eigenwerbung genutzt wird, dann könnt ihr auf Unterlassung klagen. Ich hoffe das hat euch ein bißchen geholfen.
MfG Rosi
Es muss zuerst geklärt werden, ob ggf. eine Veröffentlichungsklausel im Bauträgervertrag enthalten ist und wenn ja, die diese abgefasst ist.
Das heisst, es müsste im Bauträgervertrag enthalten sein, dass er Ihr Haus nach Abschluss der Bauphase und nach Ihrem Einzug für einen bestimmten Zeitraum als MUSTERHAUS verwenden darf.
Ich gehe davon aus, dass die Bauabnahme bereits stattgefunden hat und das die Bilder nach Ihrem Einzug ins Haus angefertigt wurden. Hier könnte auch ein Hausfriedensbruch seitens des Bauträgers stattgefunden haben, wenn er das Grundstück ohne Ihr Wissen und Einverständnis betreten hat und die Bilder anfertigte.
Wurden Bilder verwendet, die er zwar in Ihrem Beisein und Einverständnis gemacht wurden, die allerdings einem anderen Zweck dienen, nämlich der Dokumentation von Baumängeln oder ähnlichem, dann werden diese zweckentfremdet genutzt.
In jedem Falle empfehle ich hier die Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Rechtsanwalt.
Wenn ich einen Rechtsanwalt nehme ist das teuer. Dann kostet es mir Geld statt dass ich etwas bekomme.
Kann ich 500 EUR fragen für diese 8 Monaten? Und DIREKT vom Website? Und das mit Einschreiben versenden? Er hat Hausfriedensbruch gepflegt. Steht nichts in unser Bauvertrag.
Ich bin Holländerin.
hi, am besten ist es ein Anwalt ein zu schalten, um diese Angelegenheit zu klären