Bauträger: Preise für Sonderwünsche angemessen

Hallo,

folgende Frage an das Forum:

  1. Gibt es eine Beschränkung oder so etwas wie ein Gebot der Angemessenheit für Preise bei Sonderwünschen beim Bau einer Eigentumswohnung?
  2. Gibt es eine Möglichkeit, die Offenlegung der Kalkulation wie Preise für Sonderwünsche errechnet werden zu verlangen?

Hintergrund: der Bauträger einer Eigentumswohnungskomplexes verlangt für die Änderung ggü. der Baubeschreibung „gefühlt“ deutlich höhere Preise, als ein Handwerker dafür verlangen würde. Dies gilt selbst, wenn man die sog. Regiekosten (Anweisung und Überwachung des Sonderwunsches) des Bauträgers miteinbezieht.

Schöne Grüße
wilderwatz

  1. Gibt es eine Beschränkung oder so etwas wie ein Gebot der
    Angemessenheit für Preise bei Sonderwünschen beim Bau einer
    Eigentumswohnung?

Natürlich nicht. Aber es gibt das sogenannte Abwehrangebot. Ich werde aufgefordert für eine Leistung, die ich nicht wirklich erbringen möchte, ein Angebot abzugeben. Also schraube ich meine Forderung so hoch, dass ich glaube, der Interessent wird mir den Auftrag nicht geben.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, die Offenlegung der Kalkulation
    wie Preise für Sonderwünsche errechnet werden zu verlangen?

Nein, wieso auch.

deutlich höhere Preise, als ein Handwerker dafür verlangen
würde.

Dann beauftrage doch den Handwerker.