Hallo,
folgende Frage an das Forum:
- Gibt es eine Beschränkung oder so etwas wie ein Gebot der Angemessenheit für Preise bei Sonderwünschen beim Bau einer Eigentumswohnung?
- Gibt es eine Möglichkeit, die Offenlegung der Kalkulation wie Preise für Sonderwünsche errechnet werden zu verlangen?
Hintergrund: der Bauträger einer Eigentumswohnungskomplexes verlangt für die Änderung ggü. der Baubeschreibung „gefühlt“ deutlich höhere Preise, als ein Handwerker dafür verlangen würde. Dies gilt selbst, wenn man die sog. Regiekosten (Anweisung und Überwachung des Sonderwunsches) des Bauträgers miteinbezieht.
Schöne Grüße
wilderwatz