Hallo,
macht es Sinn in einem Bauvertrag (EFH) diesen Satz drin zu haben?
„Sollte der Auftragnehmer wider Erwarten die Gewährleistungsansprüche nicht erfüllen können, werden sämtliche Gewährleistungsansprüche des AN gegenüber den beteiligten Handwerkern und Subunternehmern sicherungshalber an den Auftraggeber abgetreten, der diese Abtretung hiermit annimmt. Der Auftraggeber erhält eine Liste der am Bau beteiligten Firmen.“
Müssen die beteiligten Handwerker o.b. Abtretung akzeptieren oder geht es ohne deren Einwilligung auch?
Andererseits sieht es so aus: A schuldet B etwas. B verkauft A’s Schuld an C. Nun schuldet A an C etwas. Das Spiel zwischen B und C kann ohne A’s Einwilligung gemacht werden, oder? Kann sich A mit irgendwelchen rechtlichen Tricks darauf berufen, dass er mit C nie etwas zu tun hatte?
Soviel ich weiss, Banken und Versicherungen handeln mit Schuldscheinen…