Hallo,
dias bayer. Gemeindeedikt von 1818 kannte eine abgestufte Ordnung für Munizipialgemeinden 1., 2. und 3. Klasse (mit Magistrat) und Ruralgemeinden.
Auch „kleinere“ Märkte wurden i. A. als Ruralgemeinden verfasst.
Aber ab wann ist ein Markt ein kleinerer?
Dass eine Munzipialgemeinde 1. Klasse min. 2000, eine Munizipialgemeinde 2. Klasse min 500, und eine Ruralgemeinde min. 20 Familien zäheln sollte, war herauszufinden. Aber eine Grenze zwischen Ruralgemeinde und 3. Klasse, bekam ich nicht heraus.
Gab es da evtl. Spielraum?
Kennt irgendjemand Veröffentlichungen, die die damaligen Gemeinden den vier möglichen Statuten zuordnen?
Ggfs. speziell Raum eichstätt - Neuburg - Pfaffenhofen?
Danke