Bayern: Hochschulzulassung berufl. Qualifizierter

Hallo liebes Wer-Weiss-Was-Forum

ich habe eine Frage zur allgemeinen Hochschulzulassung für beruflich qualifizierte in Bayern. Ich werde im nächsten Jahr die Fachschule für Sozialpädagogik als staatlich anerkannter Erzieher verlassen. Laut Art. 45 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes gilt:

i 1 Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfung wird der allgemeine Hochschulzugang eröffnet, wenn sie ein Beratungsgespräch an der Hochschule absolviert haben. 2 Satz 1 gilt entsprechend für Absolventen und Absolventinnen der vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus der Meisterprüfung gleichgestellten beruflichen Fortbildungsprüfungen sowie für die Absolventen und Absolventinnen von Fachschulen und Fachakademien.[/i]

Desweiteren heißt es in §31 der Qualifikationsverordnung des Landes:

i 1 Der allgemeine Zugang zur Hochschule gemäß Art. 45 Abs. 1 BayHSchG wird nachgewiesen durch ein im Freistaat Bayern erworbenes
[…]
3.Zeugnis über die bestandene Abschlussprüfung einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie.

(2) Für außerhalb des Freistaates Bayern im Inland erworbene Bildungsnachweise

1.im Sinn von Abs. 1 Nrn. 1 und 3 gilt Abs. 1 entsprechend,[/i]

Wie gestaltet sich das nun in der Praxis? Voraussetzung ist ein Beratungsgespräch mit der Studienkanzlei oder Studienberatung der jeweiligen Universität vor Immatrikulation.
Wird einem dann definitiv der Hochschulzugang ermöglicht oder hat die Universität unter Berücksichtigung von Noten, dem Verlauf des Gesprächs usw. freie Hand dies auch abzulehnen bzw. die Eignung des beruflich Qualifizierten anzuzweifeln?

Nochmal um Missverständnissen vorzubeugen: Dass nur 3 v.H. der Studienplätze bei zulassungsbeschränkten Studiengänge an beruflich Qualifizierte vergeben werden ist mir klar. Es geht mir darum, ob einem unter diesen Voraussetzung (sprich abgeschlossene Fortbildungsprüfung, in meinem Fall Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher) die allgemeine Hochschulzulassung in Bayern definitiv ausgesprochen und zumindest die Bewerbung für einen Studiengang ermöglicht wird

Über eure Antworten würde ich mich sehr freuen

Freundliche Grüße
Timo