Hallo, evifrog,
wie verhält es sich, wenn man im Jahresfortgang leider nur
eine 4 (3,55) hat, in der Abschlussprüfung Prüfung aber eine 2
geschafft hat,
die Teilnahme an der mündliche Prüfung ist in der RSO so geregelt:
§ 69
_(2)Schülerinnen und Schüler können sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn sich Jahresfortgangsnote und vorläufige Prüfungsnote um eine Stufe unterscheiden und nach Auffassung des Prüfungsausschusses die schlechtere Note als Gesamtnote festzusetzen wäre.
(3)Schülerinnen und Schüler müssen sich in einem Prüfungsfach der mündlichen Prüfung unterziehen, wenn nach den besonderen Umständen des Falles der Leistungsstand nach dem Urteil des Prüfungsausschusses durch die Jahresfortgangsnoten und die Noten der schriftlichen bzw. schriftlichen und praktischen Prüfung nicht geklärt erscheint …_
Da jeweils nur mit ganzen Noten zu rechnen ist, ergibt sich in Deinem Fall eine eindeutige 3 (aus Jahresfortgang 4 und Prüfung 2).
Sähe der Prüfungsausschuss den Leistungsstand als ungeklärt an, wärst Du in die mündliche Prüfung eingewiesen worden - für eine freiwillige Prüfung sehe ich keine Möglichkeit.
Du kannst Dich natürlich noch einmal beim Prüfungsvorsitzenden (in der Regel der Rektor) erkundigen.
Gruß
Kreszenz