BBS Schulrecht NDS

Hallo!

Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen!
Gibt es für Schüler an einer Berufsbildenden Schule in Niedersachsen die Möglichkeit ein Schuljahr FREIWILLIG/AUF WUNSCH zu wiederholen?
Ich habe krankheitsbedingt enorm hohe Fehlzeiten (fast 40%), aber durch meine super Noten am Anfang des Jahres (1en und 2en) und „Augen zudrücken“ und merkwürdiger Mauscheleinen der Lehrkräfte (die irrtümlich meinen, mir damit einen Gefallen zu tun und mir zudem noch gesagt haben es würde den Steuerzahler zu viel kosten, Schüler wiederholen zu lassen) werde ich nun doch ins 2. Jahr versetzt. 
Mein Problem ist, dass zum Jahresende hin meine Noten 4en, 5en UND 6en waren und bei mir in einigen Bereichen so große Lücken entstanden sind, dass ich nicht denke, diese ausreichend auffüllen zu können. Zudem gibt es noch diverse andere Merkwürdigkeiten seitens der Lehrkräfte und eine beschissene Klassenatmosphere, die sich immer weiter verschlechtert. Fazit: Ich will da raus! Habe ich die Möglichkeit???
Vielen Dank im Voraus, C.

Hallo,

ein spontaner Ansatz: Hast du hier: http://www.schure.de/22410/bbsvo.htm schon nachgesehen?

Wie hilfreich, Benuna…ja, ich bin des Googelns mächtig. Leider überfordert mich allerdings Bürokratendeutsch, bzw kann ich da nix finden, was in meinem Hirn ein „ah, DAS ist die Antwort“ auslöst…
Sonst hätte ich die Frage nicht gestellt.

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Hallo,

Leider überfordert mich allerdings Bürokratendeutsch, bzw kann
ich da nix finden, was in meinem Hirn ein „ah, DAS ist die
Antwort“ auslöst…

Vielleicht solltest Du dir mal die §§ 5, 6 und 24 anschauen.

Ich denke dann bekommst Du mit Sicherheit ein AHA-Erlebnis.

Gruß Merger

Oh mensch Leute.
Das habe ich schon gelesen. Und nein, es ist mir nicht klar.
Wenn ihrs wisst, sagts doch einfach.
Da steht nichts von freiwilligem Wiederholen. Bedeutet das es gibt sowas nicht?
Anscheinend bin ich zu blöd, das zu kapieren, wenn es für euch so leicht verstándlich ist. So kläre mich doch jemand bitte auf :frowning:

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Moin,

wo in den von dir genannten §§ soll denn etwas bzgl. des geschilderten Falles stehen?

Gruß

TET

Hallo, die meisten Entscheidungen werden doch in der Klassenkonferenz getroffen. Mit Motzen und Schulrecht kommt man da nicht so weit. Man kann viele Dinge so auslegen, dass man als Lehrer dann doch Recht hat - oder eine besonders wichtige pädagogische Entscheidung getroffen hat. Ich weiß, wovon ich rede !:wink:
Ich kann dir nur sagen, was ich machen würde : Geh zum Schulleiter, back kleine Brötchen, erzähl ihm wie wichtig es dir ist, einen besseren Abschluss zu machen und schieb bloß keine Schuld auf andere !!! Vielleicht noch, dass du dich nicht so besonders wohl gefühlt hast in der Klasse (aber nicht von beschissener Klassenatmosphäre!).
Wenn du noch nicht 18 bist, komm mit deinen Eltern, bist du schon 18, sag am besten, dass du jeden da raushalten willst, du möchtest das ganz allein schaffen.
Du kannst nur etwas erreichen, wenn du den Schulleiter auf deiner Seite hast (notfalls etwas schleimen !). Wenn die Konferenz schon gelaufen ist, hast du schlechte Karten. Such dir unbedingt einen Lehrer deines Vertrauens, mit dem du das durchziehen kannst. Oder geh zu einem anderen Schulleiter einer anderen Berufsschule und lass dich dort beraten. Die haben die besten Insider Informationen. Ich kann dich sehr gut verstehen und wünsche dir viel Erfolg !

Moin,

wo in den von dir genannten §§ soll denn etwas bzgl. des
geschilderten Falles stehen?

Was möglich ist und gesetzlich festgelegt ist steht in diesen §§.
Es gibt nicht für alles eine gesetzliche Grundlage.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dies mit dem Leiter der entsprechenden Schule zu besprechen.

Gruß

TET

Gruß Merger

Moin,

wo in den von dir genannten §§ soll denn etwas bzgl. des
geschilderten Falles stehen?

Was möglich ist und gesetzlich festgelegt ist steht in diesen
§§.
Es gibt nicht für alles eine gesetzliche Grundlage.

Es steht also nichts zu diesem Fall im Schulgesetz, weder in den von dir angeführten noch in den anderen §§. Warum sagst du das nicht einfach?

Allerdings besteht die Möglichkeit, dies mit dem Leiter der
entsprechenden Schule zu besprechen.

Dieser Tipp wäre sogar hilfreich gewesen.

Gruß

TET

1 Like

Moin,

wo in den von dir genannten §§ soll denn etwas bzgl. des
geschilderten Falles stehen?

Was möglich ist und gesetzlich festgelegt ist steht in diesen
§§.
Es gibt nicht für alles eine gesetzliche Grundlage.

Es steht also nichts zu diesem Fall im Schulgesetz, weder in
den von dir angeführten noch in den anderen §§. Warum sagst du
das nicht einfach?

Du bist ja ein sehr lustiger Patron.

Allerdings besteht die Möglichkeit, dies mit dem Leiter der
entsprechenden Schule zu besprechen.

Dieser Tipp wäre sogar hilfreich gewesen.

Kann man also davon ausgehen, dass Du rein gar nichts weißt und nur da bist um Informationen zu hinterfragen ?

Gruß

TET

Gruß Merger

Es steht also nichts zu diesem Fall im Schulgesetz, weder in
den von dir angeführten noch in den anderen §§. Warum sagst du
das nicht einfach?

Du bist ja ein sehr lustiger Patron.

Danke.

Dieser Tipp wäre sogar hilfreich gewesen.

Kann man also davon ausgehen, dass Du rein gar nichts weißt
und nur da bist um Informationen zu hinterfragen ?

Nein, ich bin da, um die Unsinnigkeit deiner Antwort aufzuzeigen. Einen nützlich Information war in ihr nicht enthalten.

Gruß

TET

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Es steht also nichts zu diesem Fall im Schulgesetz, weder in
den von dir angeführten noch in den anderen §§. Warum sagst du
das nicht einfach?

Du bist ja ein sehr lustiger Patron.

Danke.

Dieser Tipp wäre sogar hilfreich gewesen.

Kann man also davon ausgehen, dass Du rein gar nichts weißt
und nur da bist um Informationen zu hinterfragen ?

Nein, ich bin da, um die Unsinnigkeit deiner Antwort
aufzuzeigen. Einen nützlich Information war in ihr nicht
enthalten.

Ich frage mich nur was an deinen unsinnigen Kommentaren nützlich sein soll.

Sinnvoller wäre, wenn Du den Fragenden weiterhelfen würdest mit deinem Fachwissen.
Nur habe ich den Eindruck, dass dies nicht vorhanden ist.

Gruß

TET

Gruß Merger

Nein, ich bin da, um die Unsinnigkeit deiner Antwort
aufzuzeigen. Einen nützlich Information war in ihr nicht
enthalten.

Ich frage mich nur was an deinen unsinnigen Kommentaren
nützlich sein soll.

Vielleicht geht nicht allen gleich die Nutzlosigkeit deines Paragraphenverweises auf und sie machen sich tatsächlich die Mühe, diese zu lesen, nur um dann festzustellen, dass dort nichts für die Beantwortung der Frage relevantes steht.

Sinnvoller wäre, wenn Du den Fragenden weiterhelfen würdest
mit deinem Fachwissen.
Nur habe ich den Eindruck, dass dies nicht vorhanden ist.

Das sei dir unbenommen.

Gruß

TET

Ach so, wir haben es hier mal mit einem neuen Troll zu tun.

Für mich ist hier Ende!

Ach so, wir haben es hier mal mit einem neuen Troll zu tun.

Na, so neu bin ich ja nun nicht. Die trollige Antwort kam doch in diesem Fall von dir.

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werweisswas vs. werverlinktwas

Kann man also davon ausgehen, dass Du rein gar nichts weißt
und nur da bist um Informationen zu hinterfragen ?

Ja, stell dir das mal vor, wir sind hier bei „werweisswas“ und nicht „werverlinktwas“ und die Energie, die du in deine Besserwissereien steckst, hätte ausgereicht, dem UP die Frage einfach mal zu beantworten.

Gruß

Vielleicht solltest Du dir mal die §§ 5, 6 und 24 anschauen.

Darin steht nur, unter welchen Bedingungen man versetzt wird bzw.

Ich denke dann bekommst Du mit Sicherheit ein AHA-Erlebnis.

Ausgeschlossen, denn die Frage, ob man wiederholen kann, wird dort nicht beantwortet.

Wieso tust du das?