Beamte klagen gegen Absenkung der Altervorsorge

Wie heute zu lesen war, fühlen sich die pensionierten Beamten vom Bundesgesetzgeber ungerecht behandelt.Die Regelungen zur Absenkung der Altersvorsorge sei weitaus rigider als bei den Renten. Außerdem öffne sich zwischen Gehältern und Pensionen noch zusätzlich eine Schere zu Lasten der Pensionäre. Dagegen wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Gut so, wenn es wirklich in Sachen Altervorsorge eine Ungleichbehandlung gibt, dann muss dies geklärt werden. Das muss dann allerdings nach beiden Seiten hin gelten. Vergleicht man nämlich das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes mit dem der freien Wirtschaft, wo sogar vom Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld Versicherungsbeiträge einbehalten werden, ohne einen Cent mehr Rente dafür zu bekommen, dann steht die Klage sicher auf wackligen Beinen. Von 75 bzw. künftig 72 Prozent des letzten Bruttoghalts als Pension können Rentner doch sowieso nur träumen. In der jetzigen (Spar)zeit mutet eine solche Klage schon arg egoistisch an. Sonderreglungen für den öffentlichen Dienst passen einfach nicht mehr in unsere Zeit. Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Gruß

Helmut

Beamte und der ÖfD
Hallo Helmut,

die Deutschen und das Beamtentum: was wären Deutschlands Stammtische ohne sie?

Ein paar Anmerkungen zu Deinem Posting (bevor die ganzen Antworter kommen, die eine sofortige Abschaffung des Berufsbeamtentums und die Todestrafe für jeden Beamten fordern):

…Gut so, wenn es wirklich in Sachen Altervorsorge eine
Ungleichbehandlung gibt, dann muss dies geklärt werden. Das
muss dann allerdings nach beiden Seiten hin gelten.

Logisch gibt es diese! Meines Wissens soll es bis Mitte 2004 eine grundlegende Reform geben. Das Problem: Die Beamtenversorgung ist in der Verfassung festgelegt.

Vergleicht
man nämlich das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes mit
dem der freien Wirtschaft…

Vorsicht! Jetzt kommst Du ins Schleudern: Das Beamtentum ist nicht der öffentliche Dienst.

Von 75 bzw. künftig 72 Prozent
des letzten Bruttoghalts als Pension können Rentner doch
sowieso nur träumen.

Der statistische „Durchschnittsrentner“ bekommt 70% seines letzten Netto(!)gehalts als Rente - weitestgehend steuerfrei. Der Pensionär bezahlt auf seine 75% Steuern. Nebenbei liegen zwischen den Pensionen eines Streifenbeamten und eines Regierungsdirektors Welten - komischerweise werden aber immer nur Pensionen aus der zweiten Kategorie zum Vergleich herangezogen. Warum werden die dann aber wohl nicht mit den Ruhestandsabfindungen der Topmanager aus der freien Wirtschaft verglichen?

In der jetzigen (Spar)zeit mutet eine
solche Klage schon arg egoistisch an. Sonderreglungen für den
öffentlichen Dienst passen einfach nicht mehr in unsere Zeit.

Also aus meiner Erfahrung: Diese „Sonderregelungen“ werden in der öffentlichen Meinung sehr „verklärt“. Natürlich hat das Beamtentum und auch der öffentliche Dienst einige „Privilegien“, aber bis auf die Arbeitsplatzsicherheit (die man in großen Firmen fast genauso hat) sind die eigentlich unbedeutend bzw. auch in der freien Wirtschaft vorhanden. Ich wage jetzt mal zu behaupten, dass sich der Personaleinkauf bei einem Kaufhausangestellten finanziell eher bemerkbar macht, als die Vergünstigungen des ÖfD.

Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Was wir uns nicht leiten könnten wäre, sämtliche Beamte zu „normalen“ Arbeitnehmern zu machen. Das käme nämlich noch erheblich teurer. Beamte sind sozusagen „billig im Unterhalt“ - also während der eigentlichen Beschäftigungsjahre. Dafür sind sie teurer während der Alterversorgung. Ein verantwortungsvoller Arbeitgeber würde dies einplanen und entsprechende Rücklagen bilden. Die entsprechenden Kassen sind aber leer!

Ich persönlich bin kein Beamter, aber im ÖfD. Da wundert man sich öfters mal: Ab und zu kommt es noch vor, dass eine Stelle neu besetzt wird (normalerweise wird sie gestrichen). Mir ist es schon passiert, dass mich ein Bewerber offen gefragt hat, ob ich ihn verarschen wolle, als er gehört hat, was laut BAT incl. aller „Vergünstigungen“ am Monatsende hängen bleibt. Eigentlich sollte man erwarten, dass bei jeder Stellenanzeige einer Stadtverwaltung o.ä. sich Bewerberschlangen rund um den Block bilden - wo doch alle den ÖfD so um seine Privilegien beneiden.

So, jetzt könnt ihr mich zerfetzen - ich ziehe mich wieder in meine Technikbretter zurück…

Gruß
Stefan

hallo Stefan,

…Gut so, wenn es wirklich in Sachen Altervorsorge eine
Ungleichbehandlung gibt, dann muss dies geklärt werden. Das
muss dann allerdings nach beiden Seiten hin gelten.

Logisch gibt es diese!

Ist es Gleichbehandlung, wenn ein Beamter i.R. 4.000 € Pension bekommt? Wenn seine Wittwe noch 2.000 € bezieht? Zeige mit einen BfA-Rentner, der solche Renten erhält!
:Vorsicht! Jetzt kommst Du ins Schleudern: Das Beamtentum ist

nicht der öffentliche Dienst.

Von 75 bzw. künftig 72 Prozent
des letzten Bruttoghalts als Pension können Rentner doch
sowieso nur träumen.

Der statistische „Durchschnittsrentner“ bekommt 70% seines
letzten Netto(!)gehalts als Rente - weitestgehend steuerfrei.
Der Pensionär bezahlt auf seine 75% Steuern.

Mir kommen gleich die Tränen! Ich zahle gerne Steuer von 4.000 €!

Nebenbei liegen
zwischen den Pensionen eines Streifenbeamten und eines
Regierungsdirektors Welten - komischerweise werden aber immer
nur Pensionen aus der zweiten Kategorie zum Vergleich
herangezogen.

Ganz logisch: denn solche Renten findest Du in ganz Deutschland nicht. Und so wenige, die solche Pensionen haben gibt es gar nicht! Den ich oben erwähnt habe, ist Lehrer am Gymnasium gewesen.

Warum werden die dann aber wohl nicht mit den
Ruhestandsabfindungen der Topmanager aus der freien Wirtschaft
verglichen?

Weil die Topp-Manager auch nur die paar Kröten von der BfA erhalten, wie die anderen auch. Das was die mehr erhalten, ist Betriebsrente, eigene Absicherung (für die sie selbst löhnten), usw.

Also aus meiner Erfahrung: Diese „Sonderregelungen“ werden in
der öffentlichen Meinung sehr „verklärt“. Natürlich hat das
Beamtentum und auch der öffentliche Dienst einige
„Privilegien“, aber bis auf die Arbeitsplatzsicherheit (die
man in großen Firmen fast genauso hat

aber auch nur fast! Wenn der Betrieb schließt, ist er AL, wenn der Betrieb glaubt, er braucht Dich nicht mehr, bis Du AL (Du bekommst dafür eine größere Summe als Abfindung), wenn Du Topp-Manager bist, sitzt Du auf dem Schleuderstuhl.

) sind die eigentlich
unbedeutend bzw. auch in der freien Wirtschaft vorhanden. Ich
wage jetzt mal zu behaupten, dass sich der Personaleinkauf bei
einem Kaufhausangestellten finanziell eher bemerkbar macht,
als die Vergünstigungen des ÖfD.

Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Was wir uns nicht leiten könnten wäre, sämtliche Beamte zu
„normalen“ Arbeitnehmern zu machen. Das käme nämlich noch
erheblich teurer. Beamte sind sozusagen „billig im Unterhalt“

Das sagen alle Beamten. Doch ist gerade das Alter für den Staat besonders teuer: erstens, relativ hohe, bzw. sehr hohe Altersbezüge; zweitens, Krankenkostenzuschüsse in Höhe von 80 %. Der arme Beamte braucht nur 20 % eine Vollkrankenversicherung zu zahlen.

Ich persönlich bin kein Beamter, aber im ÖfD.

Die sind auch nicht anders dran als die in der freien Wirtschaft. Vielleicht manchmal einen ruhigen Job. Gibt aber auch ÖD, wo´s hecktisch hergeht.
Grüße
Raimund

Weil die Topp-Manager auch nur die paar Kröten von der BfA
erhalten, wie die anderen auch. Das was die mehr erhalten, ist
Betriebsrente, eigene Absicherung (für die sie selbst
löhnten), usw.

Betriebsrenten, Pensionen u.ä. zeichnen sich dadurch aus, daß der Eigenanteil des Versicherten recht gering ist oder bei 0 liegt. Ich denke, Du wirst den BVV kennen. Dort zahlt der AG 2/3 bzw. 50% der Beiträge (je nach Beitrittsdatum bzw. welcher Kasse man angehört) und es ergeben sich daraus Ruhebezüge, die es unseren Pensionären ermöglichen, sich die halbe Zeit am anderen Ende der Welt aufzuhalten. Hinzu kommen noch Pensionszusagen, die das im Zweifel noch aufstocken und bei denen der AN keinen Pfennig dazubezahlt hat. Und ich rede nicht von irgendwelchen Managern, sondern ganz „normalen“ Angestellten. Im Regelfall hat man als BVV-Mitglied im Ruhestand mehr Geld zur Verfügung als vorher.

Daß der AG einen Großteil der Absicherung trägt, ist also nicht Beamten vorbehalten.

Den Rest lasse ich mal unkommentiert stehen. Ich bin zwar selber kein großer Verfechter des Beamtentums, aber derart pauschale Angriffe, wie Du sie gebracht hast, strengen bei der Lektüre nur an.

Gruß
Christian

das sind keine Angriffe, das sind Tasachen.
Außerdem meine ich, dass wir in bestimmten Berufen Beamte brauchen: Polizei (und besser bezahlt), bestimmte öffentliche Ämter.
Doch wir brauchen keine im Lehramt! (Bitte keine neue Diskussion über die aufreibende Arbeit unserer Lehrer.)
Grüße
Raimund

Hi!

Das bedarf eines Kommentars meinerseits, fürchte ich…

die Deutschen und das Beamtentum: was wären Deutschlands
Stammtische ohne sie?

…besser besucht, denn durch die Ersparnis könnte man jeden Tag 5 Bier mehr trinken…

Ein paar Anmerkungen zu Deinem Posting (bevor die ganzen
Antworter kommen, die eine sofortige Abschaffung des
Berufsbeamtentums und die Todestrafe für jeden Beamten
fordern):

Ich denke, das einzige, was die meisten deutschen Nichtbeamten und Nicht-ÖDler sich wünschen, ist ein faires System. Beamte nur noch für besonders vertreunsnotwendige Spezialberufe wie Polizei, Finanamt, grenzschutz u.ä.
Alle anderen beim Staat Beschäftigten erhalten den Status ganz normaler Arbeitnehmer und fertig.

…Gut so, wenn es wirklich in Sachen Altervorsorge eine
Ungleichbehandlung gibt, dann muss dies geklärt werden. Das
muss dann allerdings nach beiden Seiten hin gelten.

Logisch gibt es diese! Meines Wissens soll es bis Mitte 2004
eine grundlegende Reform geben. Das Problem: Die
Beamtenversorgung ist in der Verfassung festgelegt.

Die Verfassung kann auch in diesem Punkt geändert werden. Ferner möchte niemand den Beamten im Alter verarmt sehen. Das System soll nur fair sein.

Vergleicht
man nämlich das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes mit
dem der freien Wirtschaft…

Vorsicht! Jetzt kommst Du ins Schleudern: Das Beamtentum ist
nicht der öffentliche Dienst.

Von 75 bzw. künftig 72 Prozent
des letzten Bruttoghalts als Pension können Rentner doch
sowieso nur träumen.

Der statistische „Durchschnittsrentner“ bekommt 70% seines
letzten Netto(!)gehalts als Rente - weitestgehend steuerfrei.
Der Pensionär bezahlt auf seine 75% Steuern. Nebenbei liegen
zwischen den Pensionen eines Streifenbeamten und eines
Regierungsdirektors Welten - komischerweise werden aber immer
nur Pensionen aus der zweiten Kategorie zum Vergleich
herangezogen. Warum werden die dann aber wohl nicht mit den
Ruhestandsabfindungen der Topmanager aus der freien Wirtschaft
verglichen?

Das ist Makulatur.
dadurch dass der Beamte üblicherweise deutlich früher in Pension geht, als der Arbeitnehmer in Rente, sieht die Sache schon wieder ganz anders aus. Von den üblichen Beförderungen kurz vor der Pension, um dann den höheren Pensionsanspruch zu haben, möchte ich gar nicht reden. Die Pension errechnet sich aus dem letzten Gehalt, die Rente aus einem Durchschnittswert.

In der jetzigen (Spar)zeit mutet eine
solche Klage schon arg egoistisch an. Sonderreglungen für den
öffentlichen Dienst passen einfach nicht mehr in unsere Zeit.

Ganz recht. Ein faires System ohne Sonderrechte ist nun gefragt.

Also aus meiner Erfahrung: Diese „Sonderregelungen“ werden in
der öffentlichen Meinung sehr „verklärt“. Natürlich hat das
Beamtentum und auch der öffentliche Dienst einige
„Privilegien“, aber bis auf die Arbeitsplatzsicherheit (die
man in großen Firmen fast genauso hat)

Genau die Arbeitplatzsicherheit, die Du hier so herunterspielst, ist es, die den Hauptvorteil ausmacht.
Du wirst sicherlich mit mir übereinstimmen, dass Siemens eine „große Firma“ ist. Siemens hat allein in den letzten 2 Jahren eine 5-stellige Anzahl an Arbeitsplätzen abgebaut. Dasselbe gilt für Firmen wie Daimler, ABB und die Deutsche Bank sowioe auch für die Allianz.
Hier „schleuderst“ jetzt Du aber gewaltig…

sind die eigentlich
unbedeutend bzw. auch in der freien Wirtschaft vorhanden.

Wie ist es mit den beiden bereits genannten Punkten Pension und Arbeitsplatzsicherheit? Unbedeutend? Naja…
Wie ist es mit den Vorteilen bei Krankenversicherungen, Autoversicherung, Krediten u.s.w.? Unbedeutend? Naja…
Wie ist es mit dem Vorteil der zwangsläufigen beförderungen, oft weitgehend unabhängig von der erbrachten leistung sondern rein nach Dienstjahren? Unbedeutend? Naja…

Ich
wage jetzt mal zu behaupten, dass sich der Personaleinkauf bei
einem Kaufhausangestellten finanziell eher bemerkbar macht,
als die Vergünstigungen des ÖfD.

Das glaube ich kaum, zumal die meisten Deutschen wohl eher für Fiormen arbeiten, wo sie wenig davon profitieren können. Der Mercedes-Lagerist hat wohl wenig von einem Rabatt auf einen Nauwagen, da dieser immer noch zu teuer ist. Der Papst-Vertriebler wird eher selten den Vorteil der billigen Preise für Industrielüfter nutzen u.s.w.

Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Korrekt.

Was wir uns nicht leiten könnten wäre, sämtliche Beamte zu
„normalen“ Arbeitnehmern zu machen. Das käme nämlich noch
erheblich teurer. Beamte sind sozusagen „billig im Unterhalt“

Wie begründest Du das?

  • also während der eigentlichen Beschäftigungsjahre. Dafür
    sind sie teurer während der Alterversorgung. Ein
    verantwortungsvoller Arbeitgeber würde dies einplanen und
    entsprechende Rücklagen bilden. Die entsprechenden Kassen sind
    aber leer!

Du vermischst hier die bietriebliche Rente mit der staatlichen Altersversogung, die ja in der Vergangenheit zur Finanzierung aller möglichen Finanzlöcher herangezogen worden ist. Finanzlöcher, die auch durch Beamtenpensionen gerissen worden sind.

Ich persönlich bin kein Beamter, aber im ÖfD. Da wundert man
sich öfters mal: Ab und zu kommt es noch vor, dass eine Stelle
neu besetzt wird (normalerweise wird sie gestrichen).

Bei 30% Überbesetzung (lt. Bund der Steuerzahler) ist das ja auch kein problem.

Mir ist
es schon passiert, dass mich ein Bewerber offen gefragt hat,
ob ich ihn verarschen wolle, als er gehört hat, was laut BAT
incl. aller „Vergünstigungen“ am Monatsende hängen bleibt.

Dieser Bewerber hat sich dann wohl bislang noch nicht die Bezüge seiner zu erwartenden Lebensarbeitszeit i.V.m. der zu erwartenden Pensionszeit ausgerechnet…

Eigentlich sollte man erwarten, dass bei jeder Stellenanzeige
einer Stadtverwaltung o.ä. sich Bewerberschlangen rund um den
Block bilden - wo doch alle den ÖfD so um seine Privilegien
beneiden.

Wer im Beruf mehr sucht, als optimale Versorgung, macht eben etwas anderes. Das ist der Unterschied.

So, jetzt könnt ihr mich zerfetzen - ich ziehe mich wieder in
meine Technikbretter zurück…

Das habe ich nicht vor. Ich bin auf Deine Antwort gespannt.

Grüße,

Mathias

Betriebsrenten, Pensionen u.ä. zeichnen sich dadurch aus, daß
der Eigenanteil des Versicherten recht gering ist oder bei 0
liegt. Ich denke, Du wirst den BVV kennen. Dort zahlt der AG
2/3 bzw. 50% der Beiträge (je nach Beitrittsdatum bzw.
welcher Kasse man angehört) und es ergeben sich daraus
Ruhebezüge, die es unseren Pensionären ermöglichen, sich die
halbe Zeit am anderen Ende der Welt aufzuhalten. Hinzu kommen
noch Pensionszusagen, die das im Zweifel noch aufstocken und
bei denen der AN keinen Pfennig dazubezahlt hat. Und ich rede
nicht von irgendwelchen Managern, sondern ganz „normalen“
Angestellten. Im Regelfall hat man als BVV-Mitglied im
Ruhestand mehr Geld zur Verfügung als vorher.

Hallo,

entschuldige wenn ich hier einhake. AUch wenn formal der AG die Kosten für die betriebliche ALtersvorsorge trägt, wird er doch in seiner betriebswirtschaftlichen Kosten/Nutzen Rechnung für den betreffenden AN sämtliche Ausgaben für den AN (Löhne, BAV, Vergünstigeungen etc) zusammenrechnen. Letzlich muß immer der AN all diese Ausgaben erwirtschaften, zahlt sie also im Grunde selbst.

Max

Hallo,

die Deutschen und das Beamtentum: was wären Deutschlands
Stammtische ohne sie?

Zweifellos um ein Thema ärmer. Der UMkehrschluss, das sämtliche an Stammtischen geltenden Auffasungen falsch seien, gilt aber nicht.

Vergleicht
man nämlich das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes mit
dem der freien Wirtschaft…

Vorsicht! Jetzt kommst Du ins Schleudern: Das Beamtentum ist
nicht der öffentliche Dienst.

Na ja, da hat Heli sich unglücklich ausgedrückt. Aus dem POostiung geht doch klar hervor daß nur Beamte gemeint sind.

Der statistische „Durchschnittsrentner“ bekommt 70% seines
letzten Netto(!)gehalts als Rente - weitestgehend steuerfrei.
Der Pensionär bezahlt auf seine 75% Steuern.

Du solltest hier schon erähnen daß sich die 70% des Rentners auf sein Nettoeinkommen beziehen, wärend sich die 75% des Pensionärs auf das Bruttoeinkommen beziehen. Z/Udem erreichen nur sehr wenige Rentner die für die 70% erforderlichen 40 Beitragsjahre (Der Eckrentner ist eine Chimäre), wärend die 75% der Beamten der NOrmalfall sind.

Nebenbei liegen

zwischen den Pensionen eines Streifenbeamten und eines
Regierungsdirektors Welten - komischerweise werden aber immer
nur Pensionen aus der zweiten Kategorie zum Vergleich
herangezogen. Warum werden die dann aber wohl nicht mit den
Ruhestandsabfindungen der Topmanager aus der freien Wirtschaft
verglichen?

Nun ja, zweifellos bekommt ein Herr Schremmp mehr als ein Beamter.
Die Schremmps gibt es aber nicht oft. Und er ist dafür auch ein größeres Risiko eingegangen. Es macht in der Wirtschaft eben nicht jeder Karriere. Wenn man nach dem Studium bei Merzedes anfängst, kann es durchaus auch sein daß man sein gesamtes Berufsleben nur qualifizierter Sachbearbeitet mit 4000€ im Monat bleibt. Da ist die Karriere in einem Amt womöglich schon sicherer.
Und schon ein Job auf der 2ten Ebene unter dem Vorstand wird in der Industrie nur mit rund 100-150 T€ bezahlt. Da können Ministerialdirektoren, insbesondere Netto, aber durchaus mithalten.

Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Was wir uns nicht leiten könnten wäre, sämtliche Beamte zu
„normalen“ Arbeitnehmern zu machen. Das käme nämlich noch
erheblich teurer. Beamte sind sozusagen „billig im Unterhalt“

  • also während der eigentlichen Beschäftigungsjahre. Dafür
    sind sie teurer während der Alterversorgung. Ein
    verantwortungsvoller Arbeitgeber würde dies einplanen und
    entsprechende Rücklagen bilden. Die entsprechenden Kassen sind
    aber leer!

Ehh, Du leitest hier aus der Tatsache, daß die öffentliche Hand in geradezu krimineller Art keine RÜcklagen für die Pensionen gebildert hat, ab daß der Beamte billiger ist?
Natürlich müssten Rücklagen gebildet werden. Und wenn man dies täte, dann wären Beamte mit Sicherheit teurer als Arbeitnehmer.
Ich weiss von den Untersuchungen des DBB, daß Beamte insgesamt billiger wären. Mich würde allerdings mal interessieren, was man da verglichen hat. Mit sicherheit nicht einen Beamten und einen ANgestellten mit gleichem Bruttoeinkommen.

Ich persönlich bin kein Beamter, aber im ÖfD. Da wundert man
sich öfters mal: Ab und zu kommt es noch vor, dass eine Stelle
neu besetzt wird (normalerweise wird sie gestrichen). Mir ist
es schon passiert, dass mich ein Bewerber offen gefragt hat,
ob ich ihn verarschen wolle, als er gehört hat, was laut BAT
incl. aller „Vergünstigungen“ am Monatsende hängen bleibt.
Eigentlich sollte man erwarten, dass bei jeder Stellenanzeige
einer Stadtverwaltung o.ä. sich Bewerberschlangen rund um den
Block bilden - wo doch alle den ÖfD so um seine Privilegien
beneiden.

Jo, die BAT Gehälter sind dürftig. Um die geht es aber nicht.
Es geht um die Beamten.

So, jetzt könnt ihr mich zerfetzen - ich ziehe mich wieder in
meine Technikbretter zurück…

Feigling.

Max

Hi,

entschuldige wenn ich hier einhake. AUch wenn formal der AG
die Kosten für die betriebliche ALtersvorsorge trägt, wird er
doch in seiner betriebswirtschaftlichen Kosten/Nutzen Rechnung
für den betreffenden AN sämtliche Ausgaben für den AN (Löhne,
BAV, Vergünstigeungen etc) zusammenrechnen. Letzlich muß immer
der AN all diese Ausgaben erwirtschaften, zahlt sie also im
Grunde selbst.

der Argumentation kann ich nicht ganz folgen. Jeder Arbeitsplatz rechnet sich nur, wenn der Arbeitnehmer mehr erwirtschaftet, als er kostet. Der Arbeitgeber erbringt hier bei der Altersvorsorge eine Leistung, der natürlich eine entsprechende Leistung gegenüberstehen muß. Daraus zu schließen, daß der AN seine Beiträge selber bezahlt, erscheint mir doch ein wenig gewagt. Der Argumenation folgend, müßte jeder AN ein niedrigeres Gehalt beantragen, damit er nicht soviel arbeiten muß.

Das kann es ja auch nicht sein.

Gruß
Christian

Hallo,

wie schön daß wir uns einig sind :smile:
Der Arbeitnehmer erwirtschaftet sowihl seine eigenen, als auch die des Arbeitgebers. Wirschaftlich (von steuerlichen Aspekten abgesehen) ist es also äquivalent ob der AG die Beiträge für die BAV direkt zahlt oder erst dem AN überweist, der sie dann in eine Altersvorsorge umwandelt. Damit „zahlt“ er sie eben selbst.
Meine Argumentation geht also dahin, daß der AG das Gehalt um die BAV Beiträge erhöhen könnte, und der AN von diesem höheren Gehalt seine Beiträge dann selbst bezahlt.

Max

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grüß Dich Helmut,

Wie heute zu lesen war, fühlen sich die pensionierten Beamten
vom Bundesgesetzgeber ungerecht behandelt.

Egal, wie man zu der Höhe der Pension eines Beamten oder das Beamtentum im Allgemeinen steht, kann ich das insofern auch nachvollziehen, dass sich da einige Damen und Herren verklapst fühlen; denn schließlich sind sie unter der festgelegten Maßgabe ihrer Pension in den Ruhestand gegangen. Nun soll mit einem Trickgriff an dieser Schraube gedreht werden. Da würde sich wohl jeder an der Nase herumgeführt fühlen.

Die Regelungen zur
Absenkung der Altersvorsorge sei weitaus rigider als bei den
Renten.

Einen direkten Vergleich hierbei halte ich allerdings für sehr durchlässig und nicht angebracht. Rente und Pension stehen zueinander wie Junge und Mädchen. Das ist nicht das Gleiche, auch wenn es sich oberflächlich ähnlich sieht :wink:

Außerdem öffne sich zwischen Gehältern und Pensionen
noch zusätzlich eine Schere zu Lasten der Pensionäre.

Schere hin oder her. Die Gesetzesänderung geht zu Lasten der Pensionäre. Das ist ein Faktum. Wie schwer diese Last zu tragen ist, das steht mitnichten auf einem ganz anderen Blatt geschrieben.

Dagegen
wurde Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Wo auch sonst…

Gut so,
wenn es wirklich in Sachen Altervorsorge eine
Ungleichbehandlung gibt, dann muss dies geklärt werden.

Das ist nicht die Intention der Klage. Sondern, dass eine fest getroffene Zusage nun durch eine Umgehung geschasst wird.

Das
muss dann allerdings nach beiden Seiten hin gelten.

Gilt es auch. Es gibt Rentner, die gegen ihre Nichtanpassung an die jährliche Inflationsrate (bzw. nach ihrem Ermessen ungenügende) mit einer Klage anhängig sind. Eine Entscheidung steht meines Wissens noch aus.

Vergleicht
man nämlich das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes mit
dem der freien Wirtschaft, wo sogar vom Weihnachtsgeld und
Urlaubsgeld Versicherungsbeiträge einbehalten werden, ohne
einen Cent mehr Rente dafür zu bekommen, dann steht die Klage
sicher auf wackligen Beinen.

Noch einmal: Es geht hier ganz und gar nicht um Vergleiche. Außerdem - wie schon ein Vorgänger erwähnte - ist hier zwischen Beamten und Angestellten im Öffentlichen Dienst zu unterscheiden.

Von 75 bzw. künftig 72 Prozent
des letzten Bruttoghalts als Pension können Rentner doch
sowieso nur träumen.

Rentenberechnung und Pensionsberechnung unterscheiden sich gravierend voneinander. Während bei einem Rentner das ganze Arbeitsleben zugrundgelegt wird, von seinem durchschnittlichen Nettogehalt in etwa 70 Prozent für die Rente berechnet werden, zählt bei einem Beamten das letzte Bruttogehalt und davon dann 75 Prozent. Hinzu kommt, dass ein Beamter diesen Anspruch erst mit definitiv 65 Jahren hat (es sei denn, er ist nicht dienstunfähig vorher ausgeschieden, aber dann zählen auch nur die pensionsfähigen Dienstjahre, was eine andere Geschichte ist).

In der jetzigen (Spar)zeit mutet eine
solche Klage schon arg egoistisch an.

Wenn dem so wäre, dann ist allein schon meine Forderung um Gehaltserhöhung beim Arbeitgeber egoistisch. Bringt also nicht jeder sein Schäfchen irgendwie und mehr oder weniger ins Trockene? Verzichtest Du aufgrund der „jetzigen Sparzeit“ auf einen Teil Deines Einkommens? Sicher nicht. Lieber wird erst einmal mit dem dicken Zeigefinger auf andere gezeigt, denen es ja viiieelll besser geht. Das finde ich traurig!

Sonderreglungen für den
öffentlichen Dienst passen einfach nicht mehr in unsere Zeit.

Wenn Du damit das Berufsbeamtentum meinst, dann hast Du vielleicht sogar recht, obwohl das natürlich eine rein subjektive Ansicht ist.

Wir können es uns einfach nicht mehr leisten.

Was genau meinst Du?? Und wer sind „wir“?

Grüße
Jana