Beamtenausbildung

Hallo Experten,

ich hatte eine feste Stelle im öffentlichen Dienst als Angestellte. Weil ich mit meinem Freund zusammenziehen wollte, habe ich mir eine neue Stelle gesucht.

Ich hatte mich auf eine Beamten-Stelle beworben, der eine Laufbahnausbildung (im öffentlichen Dienst) vorausgestellt wurde.

Während der Laufbahnausbildung ist man Anwärter, also Beamter auf Widerruf.

Die Laufbahnausbildung konnte früher nur von bestimmten Bachelor-Abschlüssen belegt werden bzw. sind nach wie vor auf bestimmte Bachelor-Abschlüsse ausgelegt. Manchmal braucht eine Behörde neben den hauptsächlichen Abschlüssen auch mal „benachbarte“ Abschlüsse, also Leute wie mich.

Im Vorstellungsgespräch sagte man mir, dass es passieren kann, dass die Möglichkeit besteht, dass ich nicht so gut bestehen würde, da ich ja eher einen fachfremden Bachelor-Abschluss habe. In diesem Fall müsste ich mit einem Jahr Wartezeit rechnen, also ein Jahr „Bewährung“. Jetzt ist das leider eingetreten, ich habe bestanden, aber nicht besonders gut, trotz fleißigem Lernen, auch am Wochenende.

Mein Problem:
An Stelle einer Verbeamtung habe ich nun einen befristeten Arbeitsvertrag von 12 Monaten bekommen.

Meine Frage:
Wie bindend ist die mündliche Aussage, dass ich nach einem Jahr Wartezeit die Beamten-Stelle bekomme?

Verträge, auch Arbeitsverträge, können ja auch mündlich vereinbart werden. Aber gilt das auch im Beamten-Recht (öffentliches Recht)?

Vorgängern, die auch nicht so gut abgeschnitten haben, wurden nach einem Jahr Wartezeit verbeamtet. Allerdings sagte mir der neue Chef, dass bei mir keine „Bewährung“ vorgesehen ist.

Dürfen hier Unterschiede gemacht werden?

Wen kann man dazu befragen, wo kann ich das nachlesen?

Danke für eure Antworten.

Hi
wenn du wirklich die Ausbildung zum Beamten mit Bachelor-Abschluss gemacht hast (früher: gehobener dienst), dann solltest du wissen, dass es 17 verschiedene Beamtenausbildungen und Beamtengesetze gibt. Die Angabe des Bundeslandes wäre da schon mal hilfreich.

Auf mdl. Zusagen würde ich mich nicht verlassen.

CU
HaWeThie

Bayern gehobener technischer Dienst