Ich hab von der Polizei wegen Beamtenbeleidigung einen Strafbefehl erhalten und soll 30 Tagessätze a 40 € zahlen weil ich 2 Beamten massivst beleidigt haben soll! Ich stand unter sehr starkem Alkoholeinfluss und kann mich daran nicht erinnern-die Polizei hat bei mir keinen Alkoholtest und Blutentnahme durchgeführt! Wenn ich nicht zurechnungsfähig war-kann ich dann so hart bestraft werden. Bin sonst noch nie auffällig gewesen!
Danke!
Das stimmt doch was nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Beamtenbeleidigung
Wenn ich nicht zurechnungsfähig war-kann ich dann so hart bestraft werden.
Ja, du hättest ja vorbeugen können.
Du bist immer und für alles verantwortlich, was du anstellst.
Gruß
Stefan
Ja, du hättest ja vorbeugen können.
Du bist immer und für alles verantwortlich, was du anstellst.
Das ist schlicht und ergreifend einfach vollkommen falsch.
Das ist schlicht und ergreifend einfach vollkommen falsch.
Hallo,
nichts ist hier vollkommen…
rollifern
Erstens: Beamtenbeleidigung gibt es nicht, hier findest Du den Text des Paragraphen 185 und einige Urteile dazu:
http://dejure.org/gesetze/StGB/185.html
Wenn Du nicht betrunken Auto gefahren oder sonstwie gefährdend tätig geworden bist, gab es keinen Grund für einen Alkoholtest. Noch hate jeder Deutsche das Recht, sich zu besaufen.
Die Frage der fahrlässigen oder vorsätzlichen Trunkenheit stellt sich üblicherweise nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten; darum habe ich Dir mal eine Seite herausgesucht, die das ziemlich grundsätzlich abhandelt. Und wenn Du von den Verkehrsdelikten abstrahierst, wirst Du feststellen, dass der Suff und der Filmriss Dich nicht entschuldigen.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/AlkFahrlaessigk…
Gruß - Rolg
Wenn Du nicht betrunken Auto gefahren oder sonstwie gefährdend
tätig geworden bist, gab es keinen Grund für einen
Alkoholtest. Noch hate jeder Deutsche das Recht, sich zu
besaufen.
Mit gewissen Einschränkungen…
http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html
Moin!
Ich hab von der Polizei wegen Beamtenbeleidigung
Gibt´s nicht. Es gibt nur „Beleidigung“.
Beamte haben in diesem Fall keine Sonderstellung.
einen
Strafbefehl erhalten und soll 30 Tagessätze a 40 € zahlen weil
ich 2 Beamten massivst beleidigt haben soll! Ich stand unter
sehr starkem Alkoholeinfluss und kann mich daran nicht
erinnern-
1.200 Eur für schlechtes Benehmen sind zwar viel, aber vielleicht auch heilsam.
Ich bin nun wirklich kein erklärter Fan von Stinkstiefeln in Uniform. Aber es gibt auch gnügend Polizeibeamte, die sehr anständig sind und für uns Bürger ihren Kopf hinhalten. Diese Menschen muss man nicht beleidigen. Genausowenig wie irgendwen sonst.
die Polizei hat bei mir keinen Alkoholtest und
Blutentnahme durchgeführt!
Ob dies in einem solchen Fall nötig ist, kann ich nicht beurteilen.
Wenn ich nicht zurechnungsfähig
war-kann ich dann so hart bestraft werden.
1.200 Eur ist nicht „so hart“.
Sich erst einen ansaufen und dann für nichts verantwortlich sein läuft halt nicht.
Du kannst natürlich Rechtsmittel einlegen. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass die ganze Sache noch teurer wird. Die Strafe kann erhöht werden und es können noch Anwalts- und Verfahrenskosten hinzu kommen.
Bin sonst noch nie
auffällig gewesen!
Dann bleib dabei.
Man kann auch ordentlich einen saufen gehen, ohne andere anzupöbeln. Ggf. üben…
M.
Hallo,
Die Frage der fahrlässigen oder vorsätzlichen Trunkenheit stellt sich üblicherweise nur im Zusammenhang mit Verkehrsdelikten …
Interessante These! Der Gesamtkomplex actio libera in causa sagt Dir jetzt nich wirklich etwas, oder?
Gruß vom Wiz
Hallo Mathias,
du Schreibst mir aus der Seele.
Genau das hätte ich auch geschrieben.
Der Typ hat doch keinen Arsch in der Hose,erst einen Bock Schiessen,
und dann anfangen zu Weinen.
Gruß
MückeHH
Die Blutentnahme im Ermittlungs-/Strafverfahren ist durch § 81a StPO geregelt: http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__81a.html
Ein Bezug zu Verkehrsdelikten oder gefährdender Tätigkeit ist nicht vom Gesetz gefordert.