Hallo,
ich habe einige Fragen zum Beamten auf Lebenszeit. Ich interessiere mich für eine Stelle als „Justizoberwachtmeister (Einfacher Dienst)“.
Folgendes steht in der Stellenbeschreibung:
Die einzustellende Bewerberin oder der einzustellende Bewerber soll zunächst für eine Zeit von 5 Monaten im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 3 TV-L) beschäftigt und anschließend zum Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des ersten Einstiegsamtes zugelassen werden.
- Bedeutet das, dass ich 5 Monate in TV-L EG 3 bin und dann nochmal 6 Monate lang nur 860€ verdiene, weil dies die Bezüge im Vorbereitungsdienst sind?
- Bekommt man als Beamter das gesetzliche Kindergeld + den Kinderzuschüssen bei der Besoldung oder fällt das gesetzliche Kindergeld dann weg?
- Bekommt man den Kinderzuschuss bei der Besoldung sein Leben lang, quasi als Dank, dass man Kinder in die Welt gesetzt hat, oder nur so lange, wie auch das gesetzliche Kindergeld bezahlt wird?
- Wann geht man als Beamter in Ruhestand?
- Startet man immer in der Stufe 1 der Besoldungsgruppe?
Vielen Dank schonmal.
LG
Mario