wie ist es zu bewerten, wenn ein Vorgesetzter beim Einkauf für einen Bediensteten sich selbst Artikel aushändigen lässt, den Verkäufer bittet den Artikel nicht auf der Rechnung erscheinen zu lassen, dafür die anderen Artikel mit geänderten Preisen anzugeben. Schaden liegt bei 120 Euro. Hätte sowas überhaupt beamtenrechtliche Konsequenzen? Wie will man ihm das Nachweisen?
Hallo,
bitte um nähere Infos:
handelt es sich hier um eine dienstliche oder private Angelegenheit ?
Kann der Untergebene diesen Vorfall beweisen,
oder handelt es sich hier nur um eine Vermutung ?
Gruß Merger
Hallo, und Danke für das Interesse
es ging bei dem Kauf um Dienstkleidung, also eine dienstliche Angelegenheit. Der Untergebene war dabei, hat sogar auch noch ein Teil bekommen was nicht auf der Anforderung und Rechnung stand, welches noch originalverpackt mit Preisangabe zu Hause ist.
O. Mettler
Das problem ist der beweis, auch wenn der Verkäufer aussagt bleibt Aussage geggen Aussage, ansonsten ist es anstiftung zur falschaussage und betrug da mit einer falschen rechnung auch andere dinge beeinflusst werden können.
Hallo,
also geht es hier um einen Schaden der dem Dienstherrn entstanden ist und nicht dem Untergebenen.
Was ich jedoch nicht verstehe, warum ist der Untergebene nicht gleich bei dem Einkauf eingeschritten ?
Also könnte man fast davon ausgehen, dass der Untergebene bei dem Betrug beteiligt war und er erst später Gewissensbisse bekam und dies jetzt ungeschehen machen möchte.
Ich würde hier empfehlen, diese Geschichte mit dem zuständigen Personalrat zu besprechen.
Gruß Merger
Tut mir leid,da kann ich leidernicht weiterhelfen.
Viele Grüße
Die beschriebene Tat ist gem. §§ 263, 266 Strafgesetzbuch strafbar. Somit ist diese Tat auch gem. den einschlägigen Disziplinargesetzen verfolgbar.
Beweis könnte erfolgen durch Zeugnis von Mitarbeitern und/oder des Verkäufers und der Rechnung.