Beamtin - Kind PKV oder GKV mit Zusatz?

Sorry, wir haben uns überschnitten. Ja, Deine Antwort ist viel kürzer, aber enthält alles Wichtige.

Gruss

Barmer

Hallo,

Wichtig ist allerdings, die geforderten Angaben im Aufnahmeantrag
korrekt zu beantworten.

das ist selbstverständlich.

Weiterhin gilt das sogenannte Bereicherungsverbot.

Dagegen würde man wahrscheinlich verstoßen, wenn man Leistungen doppelt abrechnen würde, aber auch das schloss ich vorher aus.

Und…die PKV ist zur Aufnahme - bis auf
einige Ausnahmen - nicht verpflichtet.

Das bleibt ihnen unbenommen, allerdings kam die Aussagen wegen der „Doppelversicherung“ nicht von der PKV sondern von der GKV, und das hatte mich irritiert.

Viele Grüße
Christa

Hallo,

das Gesetz, SGB V § 10

aha, ein bisschen lang, muss ich mir mal in Ruhe anschauen. :smile:

Das Problem besteht hier nur darin, eine PKV zu finden, die
das Kind alleine versichert, nachdem sich beide Eltern nicht
dafür entschieden haben. Aber das ist eine rein
geschäftspolitische Entscheidung der PKV-Unternehmen und hat
mit der GKV gar nichts zu tun.

Eben. Dass ein Problem bestehen kann, eine PKV zu finden, steht auf einem anderen Blatt. Die Aussage, gleichzeitig Familienversicherung in der GKV und eine PKV nur für das Kind wäre zumindest nicht illegal.

Der Vater konnte sich übrigens gar nicht privat versichert, nur die Mutter ist Beamtin und das Einkommen des Vaters nicht hoch genug für eine PKV.

Aber je nachdem, in welchem Bundesland das spielt, ist die
20%-PKV auch gar nicht nötig. Kind Z könnte ja genauso über
Vater X familienversichert sein. Und Vater X bekommt in vielen
Ländern als GKV-versicherter Beamter 100% der beihilfefähigen
Kosten nach Vorleistung der GKV.

Ja, s. o., Vater (leider :wink:) kein Beamter.

Vielen Dank trotzdem und viele Grüße
Christa

Sorry, habe die Geschlechter vertauscht. (in der Versicherungsmathematik wie in der Biologie sind X immer die Männer und Y die Frauen)

Es muss also heißen: Aber dann wäre ja die Familienversicherung auch über Mutter X möglich etc…

Gruss

Barmer

Hallo,

(in der
Versicherungsmathematik wie in der Biologie sind X immer die
Männer und Y die Frauen)

ich kenne mich mit beiden nicht (mehr) so gut aus, aber soweit ich mich aus der Genetik erinnere, ist es doch so, dass bei den Chromosomen XX die Frauen sind und XY die Männer, logisch wäre es also, wenn schon, X Frau und Y Mann. :smile:

Es muss also heißen: Aber dann wäre ja die
Familienversicherung auch über Mutter X möglich etc…

Es ging irgendwo darum, ich weiß nicht, ob in dieser Abzweigung oder gerade in einer anderen, dass wenn beide Eltern Beamte sind sich eine PKV des Kindes erübrigen könnte, deshalb hatte ich nochmal erwähnt, dass der Vater kein Beamter ist.

Aber danke für die Anregungen!

Viele Grüße
Christa

Danke erstmal allen für die Antworten!

Ich war gestern bei der Debeka und die meinen NATÜRLICH gibt es nichts besseres als die PKV! Sie stützen sich dabei lediglich auf die Argumentation Chefarzt/Einbettzimmer…was ich persönlich überhaupt nicht als wichtig empfinde.
Ich habe mich sehr sehr schlecht beraten gefühlt. Aber natürlich sagt jeder sein Produkt wär das Beste.

Ein Problem meine ich auch noch zu haben: Sollte ich nach der Elternzeit wieder arbeiten gehen, verdiene ich besser als mein Mann. WEnn ich das Kind jetzt bei ihm famiversichern lasse…kann seine GKV dann kommen und verlangen, dass wir den Kleinen freiwillig versichern? Das wäre 5-mal so teuer und ein klares Argument sich jetzt für die PKV zu entscheiden.
Das Versicherungsrecht ist für mich eine Black-box…tut mir leid…

Nordlicht, bist du auch Beamter oder zahlst du den vollen Satz für die PKV? Merkst du in der Behandlung deiner Kinder deutliche Unterschiede als Privatpatienten?

Hallo,

Ein Problem meine ich auch noch zu haben: Sollte ich nach der
Elternzeit wieder arbeiten gehen, verdiene ich besser als mein
Mann. WEnn ich das Kind jetzt bei ihm famiversichern
lasse…kann seine GKV dann kommen und verlangen, dass wir den
Kleinen freiwillig versichern? Das wäre 5-mal so teuer und ein
klares Argument sich jetzt für die PKV zu entscheiden.

du kannst dann immer noch dein Kind in der PKV für die 20% versichern, oder nicht?

Nordlicht, bist du auch Beamter oder zahlst du den vollen Satz
für die PKV? Merkst du in der Behandlung deiner Kinder
deutliche Unterschiede als Privatpatienten?

Ich weiß nicht, wie das bei anderen ist, aber ich habe mit einer anderen Mutter (Grundschullehrerin), die ich vom Kindergarten kannte, darüber gesprochen, weil wir beim selben Kinderarzt waren, und zumindest bei dem Kinderarzt haben wir keine Unterschiede festgestellt. Es gibt allerdings hier und da auch Kinderärzte, die nur Privatpatienten behandeln, da sind die Wartezimmer sicher leerer (bei einem solchen war ich auch, als meine Tochter ein Jahr war und ich mir dachte, dass ich die 20%, die die Beihilfe nicht übernimmt, für das, was gemacht werden sollte, einfach selbst tragen kann, was ich auch tat).

Gruß
Christa

Nordlicht, bist du auch Beamter oder zahlst du den vollen Satz für die PKV?

Nein, die Mutter ist Beamtin.

Merkst du in der Behandlung deiner Kinder deutliche Unterschiede als Privatpatienten?

Ja, die Medikamente sind andere, die Privatpatienten verschrieben werden. Und es gab keine Probleme, wenn wir einen Termin bei einem Facharzt haben wollten.