Hallo,
gibt es eine Frist in der die Fahrerlaubnisbehörde mitteilen muss was ich für Auflagen erfüllen muss (mpu etc.) um die fahterlaubnis wieder zu bekommen
seit meiner antragstellung sind jetzt 2 Monate vergangen und keiner weiss wo meine Akten bzw bei welcher Behörde (Entzug 1999) sind.
Hi.
Nach 20 Jahren hast du genau keine Auflagen zu erfüllen. Sollte 1999 eine MPU angeordnet worden sein, so ist diese Auflage „verjährt“. Wobei man eigentlich nicht von Verjährung sprechen kann. Nach einer Frist von 15 Jahren werden die Einträge aus deiner KBA Akte gestrichen und können nicht mehr verwendet werden.
Je nach Land, oder Gemeinde kann man allerdings von dir verlangen, die Fähigkeit ein KFZ zu führen erneut nachzuweisen. Hier wäre es ggf. ratsam einen Anwalt zu konsultieren.
Aber direkt eine Frist haben die nicht es mir mitzuteilen
Zwei Monate kommt mir auch lange vor. Möglich, da ist was unter den Tisch gefallen. Frag doch einfach mal nach.
Nein ich bin ja mit der guten Frau im ständigen Kontakt und i h werde immer nur vertröstet
Das hat aber die Behörde zu vertreten.
Nach Ablauf von drei Monaten kann man die Behörde einmal warnen, dass man eine Untätigkeitsklage einreichen wird - und das dann auch machen, wenn sich nix tut.