Beantragung von Wertminderung nach unverschuldetem Unfall

Guten Abend,

ich hatte vor ca. 3 Wochen einen unverschuldeten Unfall auf der Autobahn wo es meinen GTI erwischt hatte beim Überfahren eines geplatzten LKW-Reifens. Der Unfall wurde auch der Polizei gemeldet, beide Versicherungsparteien sind schon Kontakt getreten und letzten Freitag hat sich das Fahrzeug ein Gutachter von DEKRA angeschaut. Das Gutachten werde ich dann die nächsten Tage bekommen. Anschließend geht es dann zur Reparatur in die VW Vertragswerkstatt.

Die Reparaturkosten schätze ich mal als Fahrzeugführer auf ca. 2000 bis 2500 Euro.

Nach der Reparatur wird mein GTI ein Unfallfahrzeug sein, welchen ich später dann auch nicht mehr als unfallfrei weiterverkaufen kann. Nun geht es mir um das Thema ob ich eine Wertminderung beantragen kann. Anbei ein paar Angaben zu dem Fahrzeug:

VW GOLF 6 GTI Adddias Edition

Kilometerstand: ca. 74000 Kilometer

Erstzulassung: 05/2012

Vorbesitzer: VW AG, Privatperson und nun ich

Fahrzeug bis zum Unfall komplett unfallfrei gewesen, insgesamt sehr guter Zustand

Bezüglich der Wertminderung hatte ich auch schon den folgenden Artikel gelesen:

https://www.verivox.de/kfz-versicherung/themen/wertminderung/

Da heißt es aber das eine Wertminderung nicht möglich wäre, da das Fahrzeug älter ist wie 5 Jahre. Nun wissen ja sicherlich viele und so wie ich das beobachte, das der 6er GTI mit übermäßigen vielen Kilometern, junge Baureihe und unfallfrei dort sehr wertstabil sind.

  • Habe ich eine Möglichkeit eine Wertminderung zu beantragen?

  • Wie schätzt Ihr meine Chancen ein?

  • Wie wäre die weitere Vorgehensweise?

Vielen Dank im Voraus

Du gehst zum Anwalt, vorzugsweise Fachanwalt für Verkehrsrecht, und lässt ihn ab sofort alleine mit der gegnerischen Versicherung kommunizieren.

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Hallo,

einige Dinge vorweg:
Wenn du mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufnimmst, solltest du auf das richtige Vokabular achten. Du „beantragst“ keine Wertminderung, sondern du machst eine Wertminderung deines Fahrzeuges in Folge des Unfalls als Schadensposten geltend.
Versicherungen reagieren nach der hiesigen Erfahrung schneller, wenn sie merken, dass juristisch fachkundige Personen am anderen Ende der Leitung sitzen.

Wie bereits angekündigt, ist es in solchen Sachen ratsam einen Anwalt zu konsultieren. Das braucht dich aber nicht davon abhalten die gegnerische Versicherung aufzufordern, den merkantilen Minderwert auszugleichen. Wenn sie das nicht innerhalb der Frist tut, kannst du i.d.R. auch deine Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen.

Bei deinem Fahrzeug sollte da meines Erachtens auch was drinnen sein. Ich finde in diesem Urteil des BGH wird das ganz gut ausgeführt: VI ZR 357/03 (ich kann dir leider keinen Link einfügen, findest du einfach auf rewis .io oder so).
Schau mal ab Seite 10, das hilft dir vlt. weiter.

Viel Erfolg und lass dich nicht unterkriegen!

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Hier noch der Link zum Urteil:


Oder als PDF:

Ist das dein Gutachter gewesen ?

Der würde nämlich eine Wertminderung bereits berechnen und im Gutachten aufführen. Ebenso wie den in Betracht kommenden Tagessatz (Nutzungsausfall) für den Ausfall des Wagens während der Reparatur falls du keinen Leihwagen brauchst.

MfG
duck313

Hallo,
Zu aller erst solltest du mal einen unabhängigen Kfz-Gutachter hinzu ziehen. Das ist nämlich nach einem nicht selbst verschuldeten Unfall dein gutes Recht. Der Kfz-Gutachter nimmt deinen Schaden auf und hält den anhand von Fotos in einem Unfallgutachten fest. In dem Gutachten wird ebenfalls die Wertminderung deines Fahrzeuges berechnet und auf die Reparatursumme aufgerechnet. Zusätzlich würde Ich dir noch einen selbst gewählten Anwalt empfehlen. Dann musst du dich nicht mit der gegnerischen Versicherung rumquälen :wink: Das wichtigste ist aber!!! Lass dich niemals auf Angebote der gegnerischen Versicherung ein. Die wollen die Entschädigungssumme so gering wie möglich halten.

Mfg

Herzlich willkommen im Forum!

Nö. Das erste ist

nehmen. Und den alles erledigen lassen.

Aber das ist hier im Thread hoffentlich schon lange passiert - der Unfall ist ja schon Anfang Dezember gewesen. Was man an der Zeitangabe rechts über den Postings ablesen kann.

Jedenfalls: viel Spaß hier bei uns!