Bearbeitetes Bild veröffentlichen?

Hallo,
ich habe von einer Bekannten ein Bild zur Digitalen Bearbeitung erhalten. Die Rechte für dieses Bild sind in einem TfP Vertrag zwischen Ihr und dem Fotograf geregelt.

Sie besitzt die Rechte am Bild es für nicht kommerzielle Zwecke zu nutzen.

Darf ich das bearbeitete Foto auf meiner Homepage veröffentlichen (Ihre Erlaubnis habe ich) wenn ich den Fotografen nenne? Muss ich den Fotografen nennen? Oder muss ich auch den Fotografen um Erlaubnis Fragen?

Hallo,
diese Frage kann vermutlich nur ein Jurist endgültig beantworten. Und selbst der kann sich irren, denn das ist offenbar eine Auslegungsfrage.
Ich rate dringend, den Fotografen zu fragen. Und dem mußt Du Deine Homepage zeigen und erläutern, was Du mit ihr beabsichtigst (z.B.: Werbung für Deine Fähigkeiten bei der Fotobearbeitung machen oder (nur) Deinen Freunden zeigen, was für Bilder Dir gefallen.)
Das erstere wäre schon kommerziell.
Beachte: Deine Bekannte hat die Rechte, das Bild zu nutzen. Sie hat vermutlich nicht das Recht, Rechte an dem Bild weiterzugeben.
Also: Frag den Fotografen.

Bleib gesund und fröhlich!
georgbill

hallo Sven,
das ist so eine grau Zone der Fotograf hat die Rechte an dem ORIGINAL und nicht an deiner Bearbeitung.Normaler weise kannst du es so veröffentlichen.Deine Bekannte sollte in Ihrem Vertrag nachschauen ob sich die Rechte nur auf das Original beziehen.Dann sollte es keine Probleme geben.Wenn du ganz sicher gehen wiilst frag den Fotografen ob er was gegen die Veröffentlichung hat.Hoffe ich habe dir geholfen Gruß Uli

Natürlich brauchst Du die Erlaubnis von Fotograf.