Hallo,
angenommen man möchte gerne ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die Bank dann ein „Bearbeitungsentgelt“ z. B. von 150€ verlangen?
In den AGBs ist ausschließlich geregelt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann, die allerdings gedeckelt ist (z.B. maximal die Zinsen bis Vertragsende).
Bin gespannt auf alle Antworten!