Bearbeitungsentgelt bei vorzeitiger Rückzahlung Verbraucherdarlehen

Hallo,

angenommen man möchte gerne ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die Bank dann ein „Bearbeitungsentgelt“ z. B. von 150€ verlangen?

In den AGBs ist ausschließlich geregelt, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfallen kann, die allerdings gedeckelt ist (z.B. maximal die Zinsen bis Vertragsende).

Bin gespannt auf alle Antworten!

angenommen man möchte gerne ein Darlehen vorzeitig zurückzahlen, kann die Bank dann ein „Bearbeitungsentgelt“ z.B. von 150€ verlangen?

Die Bank kann verlangen, was sie will (z.B. dass Du einen Handstand machst und dabei krähst). Ob Du darauf eingehst, ist Deine Sache.

Denn der Vertrag mit der Bank ist einzuhalten. Wenn Du dort vorzeitig raus willst, müßt ihr (Du und die Bank) die Konditionen verhandeln.