nein, nur wenn es um banken geht. denn alle bankkunden müssen
bei überschreitung der türschwelle in unermessliche demut
verfallen, die heiligen hallen überhaupt betreten zu dürfen
und von einem der dort verweilenden höheren wesen beachtet zu
werden.
Angesichts des Umstandes, daß in Deutschland rd. 2000 Kreditinstitute um Kunden buhlen und das auch noch in den allermeisten Fällen um den gleichen Kundenkreis, kann man das bestenfalls als maßlose Übertreibung bezeichnen.
Natürlich ist man auch bei den Kreditinstituten - wie bei jedem anderen Unternehmen auch - als Kunde besser gelitten, wenn man profitable Produkte nachfragt, seine Rechnungen pünktlich bezahlt und auch sonst seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Komischerweise stammen die Berichte von den ach so bösen Banken im Regelfall von denjenigen, die die obigen Punkte nicht unbedingt durchgängig erfüllen.
Außerdem ist die Kreditwirtschaft nicht die einzige Branche, bei der vertragliche Regelungen, die die Kunden bei Vertragsabschluß bei vollem Bewußtsein unterschrieben haben, von den Gerichten regelmäßig gekippt werden. Als Beispiele seien die Vermieter von Wohnraum und die Versicherungsbranche genannt.
Alles nach der allgemeinen Meinung im Volke fiese Gesellen, deren Dienstleistung man zwar gerne zu den vorgeschlagenen Konditionen (die letztlich auch Grundlage der Kalkulation durch den Anbieter waren) in Anspruch nimmt, um dann anschließend genauso gerne gegen die zunächst akzeptierten Bedingungen zu klagen bzw. durch Verbraucherorganisationen klagen zu lassen.
Vor dem Hintergrund muß man sich eigentlich nicht wundern, daß billiger Wohnraum immer seltener wird und sich vermeintlich billige Kreditangebote bei näherem Hinsehen als Lockangebote oder Angebote von betrügerischen Zeitgenossen entpuppen.
Es ist eben nicht so, daß sich die Kreditinstitute im Massenmarkt eine goldene Nase verdienen. Angesichts des Überangebotes (siehe oben) sind die Angebote vielmehr sehr eng kalkuliert. Wenn nun an einzelnen Positionen, die Bestandteil der Gesamtkalkulation herumgestrichen wird, wird sich das Geld woanders hergeholt. Nur ein Träumer kann insofern daran glauben, daß ein kostenloses Girokonto am Ende wirklich kostenlos ist.
Im übrigen stelle man sich den Aufschrei vor, sollte ein Gericht mal im Nachhinein auf den Gedanken kommen, die üblicherweise vereinbarten 30 Tage Urlaub für Arbeitnehmer verstößen (bspw.) gegen den Gleichheitsgrundsatz und erklärten jede Urlaubsregelung > 25 Tage für unrechtmäßig, obwohl sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den betreffenden Arbeitsvertrag unterschrieben hatten. Alle Arbeitnehmer würden sich zu recht bedanken und erwarten, daß die gestrichenen Urlaubstage anderweitig entgolten werden.
So sehr und schnell ändern sich die Perspektiven bei persönlicher Betroffenheit bei gleichzeitig identischer Sachlage.