Bearbeitungsgebühr

Seit kurzem ist es entgültig dass man eine Bearbeitungsgebühr für Kredite zurückfordern kann.
Eine Bank stellt sich aber quer und argumentiert:
„Das bearbeitungsentglt wird für die Kapitalüberlassung geschuldet.Das Entgelt wird mitfinanziert und ist Besatndteil des Kreditnennbetrages“
Daher sei diese Banknicht betroffen.

Was kann man dagegen tun? Dies ist doch nur eine verschleierung, oder?

Was kann man dagegen tun? Dies ist doch nur eine verschleierung, oder?

Man könnte die Bank schriftlich mit Terminsetzung auffordern, die Gebühr zu erstatten. Falls das die Bank nicht machen würde, könnte man einen Anwalt in die Spur schicken.

Allerdings würde der Person dann aus Sicht der Bank das Merkmal der Vertragsfähigkeit fehlen: Die Bank würde mit dieser Person ggf. keine Geschäfte mehr machen, weil die Unterschrift der Person unter einem Vertrag nur ungefähr so wertvoll wie ein Mückenschiss ist.

Ich hatte gerade vorgestern den Fall, dass eine solche Person (die in der Vergangenheit einen Vertrag angefochten hatte) von mir etwas wollte. Ich habe dankend abgelehnt…

Erdbeerzunge

Hi,

d.h. wer etwas unterschreibt von dem ein hohes Gericht irgendwann feststellt dass es nicht rechtmässig ist, ist ein schlechter Mensch wenn er sich dann auf das Urteil beruft?

Was würde denn eine Bank machen wenn sie plötzlich nach einem Urteil rückwirkend Gebühren erheben dürfte die sie vorher nicht erheben durfte? Kreuzen Sie an:

a) sie würde all Ihre Kunden anschreiben und sagen dass sie die Gebühren selbstverständlich für sie übernimmt

b) sie würde eine Nachforderung an alle ihre Kunden schicken in dem sie auf das Urteil verweist.

Gruss
K

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Was würde denn eine Bank machen wenn sie plötzlich nach einem
Urteil rückwirkend Gebühren erheben dürfte die sie vorher
nicht erheben durfte? Kreuzen Sie an:

a) sie würde all Ihre Kunden anschreiben und sagen dass sie
die Gebühren selbstverständlich für sie übernimmt

b) sie würde eine Nachforderung an alle ihre Kunden schicken
in dem sie auf das Urteil verweist.

Hi!

Ich möchte keine Lanze für die Banken brechen: Aber ich denke dass die Banken das nicht rückwirkend erheben würden. Was würden denn die Kunden (zu Recht) sagen, wenn die Bank käme und rückwirkend für die letzten 3 Jahre noch irgendwelche Gebühren zu verlangen…

Es geht ja letztendlich nur darum, wie man das Kind nennt. Wenn zukünftig keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt werden dürfen, dann wird halt der Nominalzinssatz hochgesetzt, weil die Bank eben einen Betrag X für einen ausgegebenen Kredit Y an Marge haben muss.

Das Urteil bietet natürlich die einmalige Chance sich rückwirkend Geld erstatten zu lassen. Die Chance würde ich mir bei allen Konsumkrediten nicht entgehen lassen. Bei meiner Hausbank würde ich mir das überlegen, je nachdem was ich dort noch habe und wie abhängig ich von denen bin.

Gruß derschwede77

d.h. wer etwas unterschreibt von dem ein hohes Gericht
irgendwann feststellt dass es nicht rechtmässig ist, ist ein
schlechter Mensch wenn er sich dann auf das Urteil beruft?

nein, nur wenn es um banken geht. denn alle bankkunden müssen bei überschreitung der türschwelle in unermessliche demut verfallen, die heiligen hallen überhaupt betreten zu dürfen und von einem der dort verweilenden höheren wesen beachtet zu werden.

sollte sich dann gegen den dort vorherrschenden willen trotzdem ein geschäft anbahnen, dann gilt untertänigste erfüllung aller vorgegebenen kriterien.

weltliche dinge wie urteile von verfassungsgerichten sind womöglich in der außenwelt gültig, aber nicht für die im heiligen tempel des kapitalismus.

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Hallo!

  1. Schriftlich die Bearbeitungskosten (bei bezahlten Gebühren) sofort zurückfordern.
  2. Was werden die Banken nach Wirksamkeit dieser ges. Regelung machen: Die Banken schlagen diese „Kosten“ künftig auf die Zinsen auf.
  3. Die Kosten für die Beratungen und für das Gerichturteil zahlen wir Steuerzahler!
  4. Also: Kredit im (billigeren) Ausland beantragen und Vertrag abschließen.
    MfG

nein, nur wenn es um banken geht. denn alle bankkunden müssen
bei überschreitung der türschwelle in unermessliche demut
verfallen, die heiligen hallen überhaupt betreten zu dürfen
und von einem der dort verweilenden höheren wesen beachtet zu
werden.

Angesichts des Umstandes, daß in Deutschland rd. 2000 Kreditinstitute um Kunden buhlen und das auch noch in den allermeisten Fällen um den gleichen Kundenkreis, kann man das bestenfalls als maßlose Übertreibung bezeichnen.

Natürlich ist man auch bei den Kreditinstituten - wie bei jedem anderen Unternehmen auch - als Kunde besser gelitten, wenn man profitable Produkte nachfragt, seine Rechnungen pünktlich bezahlt und auch sonst seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt. Komischerweise stammen die Berichte von den ach so bösen Banken im Regelfall von denjenigen, die die obigen Punkte nicht unbedingt durchgängig erfüllen.

Außerdem ist die Kreditwirtschaft nicht die einzige Branche, bei der vertragliche Regelungen, die die Kunden bei Vertragsabschluß bei vollem Bewußtsein unterschrieben haben, von den Gerichten regelmäßig gekippt werden. Als Beispiele seien die Vermieter von Wohnraum und die Versicherungsbranche genannt.

Alles nach der allgemeinen Meinung im Volke fiese Gesellen, deren Dienstleistung man zwar gerne zu den vorgeschlagenen Konditionen (die letztlich auch Grundlage der Kalkulation durch den Anbieter waren) in Anspruch nimmt, um dann anschließend genauso gerne gegen die zunächst akzeptierten Bedingungen zu klagen bzw. durch Verbraucherorganisationen klagen zu lassen.

Vor dem Hintergrund muß man sich eigentlich nicht wundern, daß billiger Wohnraum immer seltener wird und sich vermeintlich billige Kreditangebote bei näherem Hinsehen als Lockangebote oder Angebote von betrügerischen Zeitgenossen entpuppen.

Es ist eben nicht so, daß sich die Kreditinstitute im Massenmarkt eine goldene Nase verdienen. Angesichts des Überangebotes (siehe oben) sind die Angebote vielmehr sehr eng kalkuliert. Wenn nun an einzelnen Positionen, die Bestandteil der Gesamtkalkulation herumgestrichen wird, wird sich das Geld woanders hergeholt. Nur ein Träumer kann insofern daran glauben, daß ein kostenloses Girokonto am Ende wirklich kostenlos ist.

Im übrigen stelle man sich den Aufschrei vor, sollte ein Gericht mal im Nachhinein auf den Gedanken kommen, die üblicherweise vereinbarten 30 Tage Urlaub für Arbeitnehmer verstößen (bspw.) gegen den Gleichheitsgrundsatz und erklärten jede Urlaubsregelung > 25 Tage für unrechtmäßig, obwohl sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer den betreffenden Arbeitsvertrag unterschrieben hatten. Alle Arbeitnehmer würden sich zu recht bedanken und erwarten, daß die gestrichenen Urlaubstage anderweitig entgolten werden.

So sehr und schnell ändern sich die Perspektiven bei persönlicher Betroffenheit bei gleichzeitig identischer Sachlage.

Hallo Schwede,
die Arroganz von Erdbeerzunge ist unerträglich. Um es mit Henry Ford zu sagen: ° Würden alle Menschen das Banksystem verstehen hätten wir noch vor morgen früh die Revolution °

Ich möchte keine Lanze für die Banken brechen: Aber ich denke
dass die Banken das nicht rückwirkend erheben würden. Was
würden denn die Kunden (zu Recht) sagen, wenn die Bank käme
und rückwirkend für die letzten 3 Jahre noch irgendwelche
Gebühren zu verlangen…

Du lässt dich jahrelang betrügen - das wird H Föchstgerichtlich bestätigt - und ziehst den Schwanz ein um dich letztendlich zu bedanken.

Es geht ja letztendlich nur darum, wie man das Kind nennt.
Wenn zukünftig keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt werden
dürfen, dann wird halt der Nominalzinssatz hochgesetzt, weil
die Bank eben einen Betrag X für einen ausgegebenen Kredit Y
an Marge haben muss.

Setz doch mal für X EUR 4 000.- und für Y EUR 100 000.- ( plus EUR 100 000.- an Zinsen)
Ich meine eine Marge von EUR 196 000.- bei EUR 4 000.- Einsatz ist gar nicht so schlecht.
Mir und jedem normaldenkenden Mensch wäre das genug, aber nicht den raffgierigen Banken

Das Urteil bietet natürlich die einmalige Chance sich
rückwirkend Geld erstatten zu lassen. Die Chance würde ich mir
bei allen Konsumkrediten nicht entgehen lassen. Bei meiner
Hausbank würde ich mir das überlegen, je nachdem was ich dort
noch habe und wie abhängig ich von denen bin.

Auch hier funktioniert das jahrelange Angst schüren. alle Banken bieten das Gleiche an.
Denke doch mal anders: Banken sind von uns abhängig - würden morgen nur 10% der D
ihre Sparguthaben abheben, wären alle Banken pleite. Falls du Kredite hast, lass dir von deiner Hausbank bestätigen, dass du für deine hinterlegten Sicherheiten kein Giralgeld erhalten hast, ( Betrag wird auf dein Konto gebucht, d.h. dein Geld besteht nur aus Bits und Bytes ), dass ist nach unserem GG Falschgeld.
Das wird die nächste viel, viel größere Klagewelle gegen die Banken geben, die sie kaum überleben werden

Gruss peke

Hallo,
du weist ich bin anderer Meinung:

Angesichts des Umstandes, daß in Deutschland rd. 2000
Kreditinstitute um Kunden buhlen und das auch noch in den
allermeisten Fällen um den gleichen Kundenkreis, kann man das
bestenfalls als maßlose Übertreibung bezeichnen.

Es ist eben nicht so, daß sich die Kreditinstitute im
Massenmarkt eine goldene Nase verdienen. Angesichts des
Überangebotes (siehe oben) sind die Angebote vielmehr sehr eng
kalkuliert. Wenn nun an einzelnen Positionen, die Bestandteil
der Gesamtkalkulation herumgestrichen wird, wird sich das Geld
woanders hergeholt. Nur ein Träumer kann insofern daran
glauben, daß ein kostenloses Girokonto am Ende wirklich
kostenlos ist.

Machen wir es einem Beispiel fest:
Du bist die Bank.
Ich, der Kunde, möchte einen Kredit von EUR 100 000.- zu 5 % Zinsen ( Hauskredit über 25 Jahre )
Wie kommt nach deiner Meinung das Geld auf mein Konto bzw. woher holt du das Geld, Bitte …

Gruss peke

Wie kommt nach deiner Meinung das Geld auf mein Konto bzw.
woher holt du das Geld, Bitte …

Versuche doch bitte wenigstens, die Verbreitung Deiner eigenartigen Standpunkte zum Thema Geldschöpfung auf die Artikelbäume zu beschränken, bei denen das Thema zumindest ansatzweise paßt.

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Es würde manchen Personen helfen, wenn sie mal ihr Köpfchen anstrengen und ein bischen weiter denken statt in der Hälfte damit aufzuhören und die Welt mit den Erkenntnissen der halben Wahrheit zuzuspammen.

Hallo,
dann bitte ergötze mein Köpfchen mit der ganzen Wahrheit.
Ich warte…

gruss peke

Allerdings würde der Person dann aus Sicht der Bank das
Merkmal der Vertragsfähigkeit fehlen: Die Bank würde mit
dieser Person ggf. keine Geschäfte mehr machen, weil die
Unterschrift der Person unter einem Vertrag nur ungefähr so
wertvoll wie ein Mückenschiss ist.

Da buhlen die Banken um jeden Neukunden mit Rabatten, Geld etc. und dann so was. Ich könnte mir vorstellen, das ging mir gerade am Popo vorbei.

Der Plem

Hi!

Hi!

Ich möchte keine Lanze für die Banken brechen: Aber ich denke dass die Banken das nicht rückwirkend erheben würden. Was würden denn die Kunden (zu Recht) sagen, wenn die Bank käme und rückwirkend für die letzten 3 Jahre noch irgendwelche Gebühren zu verlangen…

Wir würden dann diese Gebühren natürlich nicht erheben.

Es geht ja letztendlich nur darum, wie man das Kind nennt. Wenn zukünftig keine Bearbeitungsgebühren mehr verlangt werden dürfen, dann wird halt der Nominalzinssatz hochgesetzt, weil die Bank eben einen Betrag X für einen ausgegebenen Kredit Y an Marge haben muss.

Genau so ist es.

Das Urteil bietet natürlich die einmalige Chance sich rückwirkend Geld erstatten zu lassen. Die Chance würde ich mir bei allen Konsumkrediten nicht entgehen lassen. Bei meiner Hausbank würde ich mir das überlegen, je nachdem was ich dort noch habe und wie abhängig ich von denen bin.

100% Zustimmung: Wenn ich Kredit bei irgendeiner Onlinebank hätte, und dort sonst weiter nichts hätte, würde ich mir die Gebühren ggf. auch erstatten lassen (sofern das BGH- Urteil anwendbar ist).

Mit der Hausbank würde ich mich wegen 600€ nicht anlegen.

Gruß derschwede77

Grüße

Erdbeerzunge

Auch hier funktioniert das jahrelange Angst schüren. alle
Banken bieten das Gleiche an.
Denke doch mal anders: Banken sind von uns abhängig - würden
morgen nur 10% der ihre Sparguthaben abheben, wären alle Banken pleite.

Wie kommst du denn auf dieses scfhmale Brett?

Falls du Kredite hast, lass dir von deiner Hausbank bestätigen, dass du
für deine hinterlegten Sicherheiten kein Giralgeld erhalten
hast, ( Betrag wird auf dein Konto gebucht, d.h. dein Geld
besteht nur aus Bits und Bytes ), dass ist nach unserem GG
Falschgeld.

Wenn Du so gar keine Ahnung hast, solltest Du solche Beiträge vermeiden.

Das wird die nächste viel, viel größere Klagewelle gegen die
Banken geben, die sie kaum überleben werden

???

Roland

Setz doch mal für X EUR 4 000.- und für Y EUR 100 000.- ( plus EUR 100 000.- an Zinsen)
Ich meine eine Marge von EUR 196 000.- bei EUR 4 000.- Einsatz ist gar nicht so schlecht.
Mir und jedem normaldenkenden Mensch wäre das genug, aber nicht den raffgierigen :Banken …

Denk das mal bitte von Beginn an bis zum Ende neu durch. Dabei müsste dir auffallen, dass die Rechnung falsch ist.

Konsistente Zahlen
Hallo,

Setz doch mal für X EUR 4 000.- und für Y EUR 100 000.- ( plus EUR 100 000.- an Zinsen)
Ich meine eine Marge von EUR 196 000.- bei EUR 4 000.- Einsatz ist gar nicht so schlecht.
Mir und jedem normaldenkenden Mensch wäre das genug, aber nicht den raffgierigen :Banken …

Denk das mal bitte von Beginn an bis zum Ende neu durch. Dabei
müsste dir auffallen, dass die Rechnung falsch ist.

Die Rechnung ist richtig, bzw. Konsistent, zumindest für peke. siehe z.B. hier. (ok, X und Y im Urpost vertauscht)

Bei ihm generiert die Bank selber das Geld (nicht aus Guthaben, nicht von Zentralbank), wenn sie 4% hinterlegt. Zins und Tilgung gehören dann ihr. Vermutlich hat er irgendwann mal einen Satz oder ein Kapitel überlesen, findet sein Konstrukt jetzt in jeder seriösen und unseriösen Quelle bestätigt und ist (zurecht) pissed ob dieser Machenschaften.

Gruß
achim

Hallo,

man hat folgende Möglichkeiten, wenn eine Bank die Bearbeitungsgebühren nicht erstatten möchte:

  1. Man akzeptiert die Argumentation der Bank und verzichtet eventuell auf sein Recht.

  2. Man holt sich einen Rechtsberater in’s Boot und hofft, dass man gewinnt und nicht auf den Kosten sitzen bleibt.

  3. Man hat eine Rechtsschutzversicherung, die den Fall abdeckt und holt sich von der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage für diesen Fall, damit man kein Kostenrisiko hat. Einige Rechtsschutzversicherer bieten eine kostenlose telefonische Erstberatung an, unabhängig davon, ob der vorliegende Rechtsfall überhaupt versichert wäre.

  4. Man beauftragt einen Dienstleister, der den Vertrag auf Erfolgsbasis(50% der Rückerstattung) prüft. Man zahlt zunächst einen Mitgliedsbeitrag, den man bei Nichterfolg zurück erhält.

Viel Erfolg
Ralf