Guten Tag,
kann ich nach Reiberein bei einem Ebaykauf, wenn ich die Ware zurücksende und mein Geld wiederhaben möchte noch zusätzlich Bearbeitungsgebühren von einer Privatperson verlangen. Die Versandkosten zurück setze ich obligatorisch voraus.
Gruß
Es ist schon fraglich, ob Sie nach Reibereien (was auch immer das sein mag) einen Rückgabeanspruch haben.
Wenn der Artikel nicht der Artikelbeschreibung entspricht bzw. defekt ist haben sie bei einem gewerblichen Verkäufer einen Gewährleistungsanspruch, bei einem privaten jedoch nicht. Gleiches gilt for Portokosten.
Das ist die Crux bei Ebay-Käufen…
Eine Bearbeitungsgebühr ist absolut nicht drin, noch nicht mal bei einem gewerblichen Gewährleistungsanspruch können Sie so etwas geltend machen.
Also, trotz allen Argers, tief durchatmen und gütliche Lösung auf Kulanzbasis suchen.
Mfg
Mawabo
Der Begriff „Reibereien“ ist für mich als Außenstehenden schlecht zu definieren!
Ich sehe es als selbstverständlich an, dass es zur Kaufpreiserstattung auch das Porto zurückgibt, wenn die Ware nicht dem entspricht wie sie angeboten wurde! Eine Bearbeitungspauschale für die „unnötige“ Zeit, die mit der Rückgabe verbunden ist (Mails, Laufereien, etc.), sehe ich als nicht durchsetzbar an, sie müsste so nachweisbar sein, dass sie einer gerichtlichen Prüfung stand hält. Und da selbst bei „normalen“ Einkäufen im Laden „um die Ecke“ einmal etwas derart mangelhaft angeboten wird, dass es mehrmals getauscht werden muss, soll auch vorkommen, berechtigt aber zu keinen zusätzlichen „Entschädigungen“.
Hallo,
diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten.
Mit freundlichen Gruß
K.Seiffert
Hallo Outrider,
dei Versandkosten kann man zurückverlangen.
Für eine Bearbeitungsgebühr fehlt allerdings jegliche Grundlage.
Viele Grüsse
Jörg Esser
Guten Tag,
kann ich nach Reiberein bei einem Ebaykauf, wenn ich die Ware zurücksende und mein Geld wiederhaben möchte noch zusätzlich Bearbeitungsgebühren von einer Privatperson verlangen. Die Versandkosten zurück setze ich obligatorisch voraus.
Gruß
es kommt explizit auf den Fall drauf an sowie was in der artikelbeschreibung stand, theoretisch sollten als Privatpersonen keine Bearbeitungsgebühren anfallen wieso auch. Sie wollen etwas nicht mehr, man kann ja auch nicht zum MM fahren und bei Umtausch noch Fahrkosten verlangen. Aber wie gesagt es kommt auf den Fall an und Recht haben und Recht bekommen ist auch so ne Sache.
Leider kann ich dazu nur meine rein private Meinung einbringen.
Ich weiss nicht, welcherart die Probleme mit dem Ebay-Partner sind, aber abgesehen von dem Kaufpreis und den Versandkosten dürfte kein Anspruch oder Chance auf eine Bearbeitungsbgebühr zwischen Privatpersonen bestehen, wenn das nicht Bestandteil des Kaufvertrages war.
Guten Tag,
Ich halte es für recht schwierig dort Bearbeitungsgebühren zu verlangen. Zum einen wäre es wohl schwer nachzuvollziehen, wieso Sie einen darauf gründenden Ausfall haben, zum anderen glaube ich nicht, daß ein Amtsgericht das Verpacken und Verbringen zur Post als unzumutbar bestätigen würde.
Grüße
Meine Empfehlung:
Da sich die Bearbeitungskosten vermutlich ein Bagatelbetrag sein dürfte, würde ich zunächst mich mit Ebay austauschen und eventuel noch die AGB´s durchlesen.
weiss ich leider nicht.