Bearbeitungsgebühr für Einzugsermächtig.?

Hallo in die Runde!

Darf eine Bank Bearbeitungsgebühr verlangen, wenn der Vermieter die Miete per Einzugsermächtigung von einem Konto einzieht? Sie haben doch gar nichts damit zu tun! (?)

Die Deutsche Bank berechnet mir dafür jedes Mal 9,90€! Daraufhin angesprochen, sagen sie, es seien Kontoführunsgebühren, was natürlich auch nicht stimmt. Weiss jemand, wie sich das verhält, mit der Einzusermächtigung? Dürfen sie Gebühren dafür verlangen?

Danke und Grüsse!
Nanamee

Hallo,

also grundsätzlich kann eine Bank jede Buchung bepreisen. Manche Banken haben noch Überweisungsgutschriften und Lastschriften mit in ihren Preiskatalogen. In diesen Fällen werden aber nur Centbeträge fällig. 9,90€ klingt eindeutig nach dem Kontoführungspreis für ein Pauschalmodell.

Moin,

Die Deutsche Bank berechnet mir dafür jedes Mal 9,90€!

Von wem verlangt die Bank das? Vom Vermieter? Dann klingt das nach einer monatlichen Kontoführungsgebühr für die Möglichkeit, Lastschriften einzureichen, denn das darf man normalerweise nur mit einer entsprechenden Vereinbarung.

Daraufhin angesprochen, sagen sie, es seien
Kontoführunsgebühren, was natürlich auch nicht stimmt.

Wie kommst Du darauf, dass das nicht stimmt? Du fragst hier, weil Du nicht genau weißt, warum da 9,90€ erhoben werden und schreibst aber aus dem Brustton der Überzeugung, dass das keine Kontoführungsgebühren sind!?

Das verstehe ich nicht.

Weiss
jemand, wie sich das verhält, mit der Einzusermächtigung?

Gezahlt wird hier sicher nicht für die Einzugsermächtigung (die stellt nämlich der Zahlunspflichtige (also der Mieter) dem Vermieter aus, das bekommt die Bank normalerweise gar nicht zu sehen), sondern für die Erlaubnis, Lastschriften einreichen zu dürfen.

Liebe Grüße,
-Efchen