Bearbeitungsgebühr für Kredit - Klagen oder nicht?

Hallo Comunity,

ein Kunde einer großen nationalen Bank beantragt einen Privatkredit.
Diesen bekommt er bewilligt, erhält aber in der Kostenaufstellung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der Kreditsumme. Der Kunde unterschreibt den Kreditvertrag, äußert sich dabei aber mündlich dazu, dass er mit der Bearbeitungsgebühr nicht einverstanden ist. Die Bank zahlt das Geld aus, nimmt die Bearbeitungsgebühr aber nicht zurück. Der Kunde bittet kurz darauf erneut zum Gespräch und übergibt der Bank einen schriftlichen Widerspruch mit Verweis auf mehrere OLG-Urteile und der Aufforderung zur Rückzahlung der Gebühr, welchen die Bank zwar mit einer Eingangsbestätigung versieht, aber erneut mündlich eine Absage erteilt.

Wie sollte der Kunde nun weitermachen?

Mit dem Widerspruch nach 1 Woche hat der Kunde doch auf jeden Fall seine Fristen eingehalten und eine Verjährung umgangen. Soll der Kunde nun abwarten bis irgendwann mal ein BGH-Urteil die Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühr feststellt und diese dann rechtskräftig wird, oder soll der Kunde zeitnah den Rechtsweg beschreiten?

Wie lange kann sich der Kunde auf diesen Widerspruch stützen? Verjährt dieser irgendwann?

Vielen Dank für Eure Tipps,
Gruß Sven.

Diesen bekommt er bewilligt, erhält aber in der Kostenaufstellung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der Kreditsumme. Der Kunde unterschreibt den Kreditvertrag, äußert sich dabei aber mündlich dazu, dass er mit der Bearbeitungsgebühr nicht einverstanden ist.

Ich kann es nur nochmal sagen: Solchen Spinnern (geschlossenen Vertrag hinterher anfechten) kündigen wir die Geschäftsbeziehung bei der ersten Zahlungsstörung (oder auch ohne Zahlungsstörung fristgemäß), weil deren Unterschrift einfach nichts wert ist.

Korrekt wäre gewesen: Entweder Vertrag unterschreiben und sich über Kredit freuen, oder Vertrag nicht unterschreiben.

Und: Der fiktive Bankkunde kann sich ganz sicher sein, daß eine bei einem aktuellen Vertragsabschluß vereinbarte Bearbeitungsgebühr wirksam ist. Die Banken sind auch lernfähig :wink:.

Wie sollte der Kunde nun weitermachen?

Die vertraglich vereinbarten Raten ohne Zahlungsstörung zahlen.

Wie lange kann sich der Kunde auf diesen Widerspruch stützen?

Vielen Dank für Eure Tipps,
Gruß Sven.

Gerne.

Grüße Erdbeerzunge