Hallo Comunity,
ein Kunde einer großen nationalen Bank beantragt einen Privatkredit.
Diesen bekommt er bewilligt, erhält aber in der Kostenaufstellung eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3% der Kreditsumme. Der Kunde unterschreibt den Kreditvertrag, äußert sich dabei aber mündlich dazu, dass er mit der Bearbeitungsgebühr nicht einverstanden ist. Die Bank zahlt das Geld aus, nimmt die Bearbeitungsgebühr aber nicht zurück. Der Kunde bittet kurz darauf erneut zum Gespräch und übergibt der Bank einen schriftlichen Widerspruch mit Verweis auf mehrere OLG-Urteile und der Aufforderung zur Rückzahlung der Gebühr, welchen die Bank zwar mit einer Eingangsbestätigung versieht, aber erneut mündlich eine Absage erteilt.
Wie sollte der Kunde nun weitermachen?
Mit dem Widerspruch nach 1 Woche hat der Kunde doch auf jeden Fall seine Fristen eingehalten und eine Verjährung umgangen. Soll der Kunde nun abwarten bis irgendwann mal ein BGH-Urteil die Unzulässigkeit der Bearbeitungsgebühr feststellt und diese dann rechtskräftig wird, oder soll der Kunde zeitnah den Rechtsweg beschreiten?
Wie lange kann sich der Kunde auf diesen Widerspruch stützen? Verjährt dieser irgendwann?
Vielen Dank für Eure Tipps,
Gruß Sven.