Hallo,
zufällig bin ich beim surfen darüber gestolpert, dass die oftmals verlangten Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen rechtswidrig sind.
Die Sparkasse Chemnitz hat ihren Einspruch gegen das Urteil des OLG Dresden beim BGH leider zurückgezogen, so das ein Grundsatzurteil weiter auf sich warten läßt (http://www.test.de/Bearbeitungsgebuehr-bei-Krediten-…)
Trotzdem wird den Kunden von Kreditverträgen in o.g. Artikel dazu geraten, ihre Bearbeitungsgebühr vom Kreditinstitut zurückzufordern.
Jetzt habe ich bei einem Kreditvertrag einer Freundin geschaut, welcher allerdings schon ein paar Jahre (2009) zurückliegt. Damals hat die Ostsächische Sparkasse Dresden diese Bearbeitungsgebühr unter dem Begriff „Bearbeitungsprovision“ (2% der Kreditsumme) getarnt.
Meiner Meinung nach ist dies nur eine andere Umschreibung für Bearbeitungsgebühr.
Macht es Sinn unter Berufung auf die im „test“ genannten Gerichtsurteile
diese Bearbeitungsprovision von der Sparkasse zurückzufordern?
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Langer