Bearbeitungsgebühr Kreditvertrag

Hallo,
zufällig bin ich beim surfen darüber gestolpert, dass die oftmals verlangten Bearbeitungsgebühren von Kreditverträgen rechtswidrig sind.

Die Sparkasse Chemnitz hat ihren Einspruch gegen das Urteil des OLG Dresden beim BGH leider zurückgezogen, so das ein Grundsatzurteil weiter auf sich warten läßt (http://www.test.de/Bearbeitungsgebuehr-bei-Krediten-…)

Trotzdem wird den Kunden von Kreditverträgen in o.g. Artikel dazu geraten, ihre Bearbeitungsgebühr vom Kreditinstitut zurückzufordern.

Jetzt habe ich bei einem Kreditvertrag einer Freundin geschaut, welcher allerdings schon ein paar Jahre (2009) zurückliegt. Damals hat die Ostsächische Sparkasse Dresden diese Bearbeitungsgebühr unter dem Begriff „Bearbeitungsprovision“ (2% der Kreditsumme) getarnt.

Meiner Meinung nach ist dies nur eine andere Umschreibung für Bearbeitungsgebühr.

Macht es Sinn unter Berufung auf die im „test“ genannten Gerichtsurteile
diese Bearbeitungsprovision von der Sparkasse zurückzufordern?

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Langer

Jetzt habe ich bei einem Kreditvertrag einer Freundin
geschaut, welcher allerdings schon ein paar Jahre (2009)
zurückliegt. Damals hat die Ostsächische Sparkasse Dresden
diese Bearbeitungsgebühr unter dem Begriff
„Bearbeitungsprovision“ (2% der Kreditsumme) getarnt.

Meiner Meinung nach ist dies nur eine andere Umschreibung für
Bearbeitungsgebühr.

Meiner Meinung nach auch.

Macht es Sinn unter Berufung auf die im „test“ genannten
Gerichtsurteile
diese Bearbeitungsprovision von der Sparkasse zurückzufordern?

Wurde die Bearbeitungsprovision im Kreditvertrag vereinbart? Dann wäre sie zulässig. Steht diese nur in den AGB’s, dann müsste sie dem Urteil zurfolge unzulässig sein.
Dann macht es auf jeden Fall Sinn, diese zurückzufordern.

Moin,
wenn der Vertrag von 2009 ist, dann wird es wahrscheinlich schwierig die Gebühr zurück zu verlangen. Die Sparkasse kann sich auf die Verjährung berufen(3 Jahre). Obwohl dies unter Juristen noch immer ein Streitthema ist. Niemand kann Dir genau sagen wann die Verjährungsfrist beginnt.
Versuche e einfach mal mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale. Wenn das nichts hilft dann wende Dich an den Ombudsmann.

Klar ist, dass die Bearbeitungsgebühr eine kontrollfähige Preisnebenabrede ist.

Die meisten Banken versuchen natürlich damit zu argumentieren, dass dies im vertrag individuell vereinbart worden sei und damit keine kontrollfähige Preisnebenabrede sei. das ist aber Quatsch. Das haben bereits 8 Oberlandesgerichte so entschieden.

Es gibt aber vielleicht noch eine andere Möglichkeit. Wenn der Vertrag eine Restschuld- oder Kreditversicherung beinhaltet hatte, kann dieser eventuell widerrufen werden.

Schau Dir mal die Seite an. Hier gibt es einige nützliche Infos zu dem Them…

werde mein Glück mal versuchen und einfach einen Musterbrief der Finanztest losschicken. Falls es klappt, kann ich ja hier mal kurz Bescheid sagen.
MfG, Torsten

Hallo maze2008,
vielen dank für den Link und den guten ratschlag. Es scheinen ja mehrere leute mit dieser Firma gute Erfahrungen gemacht zu haben.
Mal sehen was bei mir rauskommt.
Gruß Pumuckel