HALLO!
Ich habe eine Frage. Wir haben am 31.12.2014 per Einschreiben unsere Rückforderung für eune Kreditbearbeitungsgebühr losgeschickt. Da die betroffene Bank unser Schreiben erst im Januar erhalten hat,lehnen sie unsere Forderung ab und sprechen von Verjährung.
Ist das rechtens? Zählt in solchen Fällen der Poststempel oder der Eingang des Briefes?
danke für eure Antworten
liebe grüsse
tanja