Bearbeitungsgebühren für Kredit zurückfordern - zu spät?

HALLO!

Ich habe eine Frage. Wir haben am 31.12.2014 per Einschreiben unsere Rückforderung für eune Kreditbearbeitungsgebühr losgeschickt. Da die betroffene Bank unser Schreiben erst im Januar erhalten hat,lehnen sie unsere Forderung ab und sprechen von Verjährung. 

Ist das rechtens? Zählt in solchen Fällen der Poststempel oder der Eingang des Briefes?

danke für eure Antworten

liebe grüsse
tanja

Hallo,

die Bank ist im Recht, denn die Unterbrechung der Verjährung kann nur durch

a) Klageinreichung vor Gericht unterbrochen werden, wobei die Klage spätestens am 31.12. beim Gericht eingegangen sein muss,

b) Mahnbescheidantrag, wobei der Mahnbescheidantrag spätestens am 31.12. bei Gericht eingegangen sein muss,

c) durch beauftragten Rechtsanwalt, wobei der Rechtsanwalt mit der Beklagten in „ernsthaften Verhandlungen eingetreten sein muss“; (lediglich ein Ra-Schreiben an die Bank ist hier ungenügend und nicht wirksam (BGH)).

lG

Hallo,

Ist das rechtens? Zählt in solchen Fällen der Poststempel oder
der Eingang des Briefes?

es zählt das Datum des Zugangs und der ist offensichtlich erst nach dem 31.12. erfolgt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Zugang

Gruß
C.