Hai!
langsam sind wir, wie ich finde, an einem Punkt angekommen, wo
man lieber die Volljuristen als uns Laienparagrafenreiter (ich
nehme an, du bist auch einer) zu Worte kommen lassen sollte.
Stimmt, nur sind mir schon Volljuristen untergekommen, die vom Urheberrecht deutlich weniger Ahnung haben als wir beide!
Jeder? Bedingungslos?
JA für GEMA-Repertorie und reine Covers (wobei der Status „Cover“ auch wieder zu klären wäre! Strophen umdichten usw. da wirds dünne)
Wo hast du das denn her?
Weiß jeder sachkundige Jurist, die GEMA und entsprechende Literatur. In einem der Stammtische auf Musotalk.de wird genau das besprochen!
Covern und
Bearbeiten können zwar im Ergebnis zwei grundverschiedene
Dinge sein, dennoch bleibt immer noch die Frage nach dem
geistigen Charakter und der Eigenständigkeit des Originals
Stimmt, stimmt, stimmt! Ich spreche hier von idealisierten Zuständen: Covers und Bearbeitungen sind in meinen Szenarios „klar erkennbar“. In der Praxis kann das schwierig sein, da sollte mit dem KONKRETEN Fall ein Jurist bemüht werden.
Du kennst sicherlich die urheberrechtlichen Debatten um die
Ummünzung eines Songs in einen KLingeltons…
Habe ich mich nie für interessiert (jaaa, ein Fehler, ich weiß!) Nur ist das IMHO klar: Das Originalwerk wird gekürzt und uminstrumentiert: Bearbeitung, kein Cover.
Wie gesagt, im Einzelfall (und nur der zählt letztendlich)
sollten sich besser die Fachleute darüber den Kopf zerbrechen.
Amen Bruder 
Gruß & Co vom
Florian
PS Arbeitest Du als Komponist?