Bearbeitungsgenehmigungen bei Musikarrangements

Hallo zusammen,
wenn man für Musikgruppen z.B. Piano Solo Stücke zu einem Band-Arrangement umschreiben möchte und diese Arrangements dann nicht verkaufen, sondern nur auf Auftritten verwenden will, muss man dann eine Erlaubnis für diese Arrangements einholen? Dabei geht es um eine 1zu1-Übernahme von Harmonien und Texten ,übertragen auf andere Instrumente und halt ein paar Begleitstimmen, sodass es sich nur um ein Cover und keine Bearbeitung iSd Urheberrechts handelt.

Dass man auf jeden Fall eine GEMA-Gebühr für den Auftritt abführen muss weiß ich, allerdings geht es mir wirklich nur um die Frage des Arrangieren an sich. Muss man also neben den Auftrittsgebühren an die GEMA noch eine solche Genehmigung für das Schreiben des Stückes selbst einholen oder ist mit den bezahlten Gebühren an die GEMA alles erledigt?

Jeder Autor eines Titels ist froh, wenn sein Werk kopiert und aufgeführt wird, denn dann verdient er. In den GEMA-Bestimmungen steht, dass jeweils eine Genehmigung für eine Bearbeitung beim Verlag bzw. Autor eingeholt werden muss, aber solange keine Veröffentlichung auf Tonträger stattfindet, wird alles stillschweigend geduldet, denn wenn eine Hausfrau einen Musikwerk lallt und mit dem Kochlöffel trommelt und die Nachbarin hört zu, ist das eine Aufführung bzw. Bearbeitung. 
Für eine Veröffentlichung auf Tonträger, Notenverkauf, ect. muss die Genehmigung für eine Bearbeitung beim Verlag bzw.den Autoren zwingend eingeholt werden. Findet eine - im Sinne der Autoren oder Verleger  Verunglimpfung des Werkes statt, können Autoren und Verleger Einspruch gegen eine öffentliche Aufführung einlegen. Ansonsten gilt die Regel, was veröffentlicht ist, kann jeder Musiker nachinterpretieren.
Ich hoffe, damit die Frage beantwortet zu haben.

Hallo,

Du musst keine Genehmigung einholen.
Arrangements sind keine Bearbeitungen im Urheberrechlichen Sinn.

Grüße
Capman42