Hallo. Gibt es gesetzliche Fristen für Behörden bis wann ein Widerspruch bearbeitet sein muss ? Geht um Grundsicherung
Danke
Servus,
in diesem Zusammenhang nicht. Die Rechtsprechung hat aber für den Begriff der „Untätigkeit“ einer Behörde einen Zeitraum von einem halben Jahr = sechs Monaten entwickelt, während dem überhaupt nichts an einem Antrag gemacht wird (also auch keine Eingangsbestätigung verschickt, Unterlagen angefordert oder sowas).
Bei genauerer Schilderung des Sachverhalts lässt sich mehr dazu sagen und vielleicht unterstützen.
Schöne Grüße
MM
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