Ich habe es so verstanden: Die Schweizer Firma, die „numbered company“, hat die „Wertpapiere“ (es sind keine Aktien) herausgegeben. Diese Wertpapiere zu bedienen (z. B. mit Zinsen zu bedienen und schlussendlich wieder zurückzunehmen) ist eine Zahlungsverpflichtung dieser Firma. Die Wertpapiere stehen also der Schweizer Firma als Fremdkapital (vulgo „Schulden“) zur Verfügung. Diese Betrachtung zeigt uns die Passivseite der Firmenbilanz (also „rechte Seite“), nicht die Aktivseite („linke Seite“), wo das Firmenvermögen abgebildet wird.
Der Inhaber der Wertpapiere könnte eine Person oder eine Firma sein. Als Firma würde man den Besitz dieser Wertpapiere als Vermögen in der Bilanz ausweisen. Die (nicht bilanzierungspflichtige) Privatperson hält einfach eine verbriefte Forderung an der Schweizer Firma, die zur irgendwann definierten Rückzahlung verpflichtet ist. Die Inhaberwertpapiere sind physisch übertragbar und transportabel. Sie können vorher also bei einem Schweizer Käufer gelegen haben, dann sind sie im Koffer durch die Welt gereist worden.
Nun zurück zur Macht dieser Wertpapiere: Aufgrund der Wertpapierbedingungen (das Kleingedruckte) oder aufgrund der aufgedruckten Fälligkeit können die Papiere fällig sein und die Schweizer Firma ist zur Rücknahme und Rückzahlung verpflichtet. Diese akute Zahlungsverpflichtung könnte die Liquiditätslage der Firma überfordern und damit einen Konkurs der Firma herbeiführen. Alternativ können die Wertpapiere durch Firmenvermögen besichert worden sein, also sog. „secured bonds“ oder „collateral bonds“. In diesem Fall könnte der Wertpapierinhaber anstelle der Rückzahlung bei Fälligkeit Zugriff auf die für die Besicherung bestimmten Vermögensgegenstände des Unternehmens haben. Sollten die für die Besicherung vorgesehenen Vermögensgegenstände nicht werthaltig genug sein, besteht eine „normale“ Schuld des Unternehmens. In beiden Fällen hat der Wertpapierinhaber also ganz schön viel Macht, auf die Unternehmensleitung einzuwirken oder man könnte auch fast sagen, die Macht der Firmenübernahme.
Nach diesem Ausflug in die Firmenbilanz bist Du nicht mehr Laie, sondern kannst Deine Übersetzung hoffentlich vorlagegerecht durchführen. Oder frage einfach nochmal nach.