Beauftragung einer Firma durch Mieter oder Vermieter?

Der Abfluss der Küchenspüle(Rohr welches in die Wand reingeht) ist verstopft,und der Vermieter verlangt vom Mieter ,dass er ( der Mieter),eine Firma beauftragt,die die Ursache der Verstopfung feststellt.

Ist dies rechtens,da ja der Mieter vorerst und wahrscheinlich überhaupt auf den Kosten sitzen bleiben dürfte.(?)

Lieben Dank für sachdienliche Hinweise.
David

Nein.

Der Vermieter muss sich kümmern. er bestellt und bezahlt einen Handwerker. Dazu ist er verpflichtet.
Macht er es nicht, dann könntest Du es selbst veranlassen und die Kosten von der Miete abziehen.
Dazu musst du ihn aber vorher, schriftlich am besten, auffordern die Leitung innerhalb einer kurzen Frist (wenige Tage) reparieren zu lassen.
Erst danach könntest Du selbst handeln.

Sollte sich nachher rausstellen, Du bist Schuld, dann kann er die Kosten von Dir zurückverlangen.

MfG
duck313

Hallo so sehe ich das auch dass der Mieter auf den Kosten sitzen bleibt denn : wer bestellt , bezahlt.
viele Grüße noro

Also wenn er erneut darauf beharrt,das der Mieter eine dementsprechende Firma bestellen soll,müsste dieser dann tatsächlich eine holen und dem Vermieter in Rechnung stellen…

So ganz grundsätzlich ist es ja nicht unsittlich oder ungeschickt, den Mieter zu bitten, die Beauftragung selbst vorzunehmen, weil ja nur der Mieter weiß, wann er zu Hause ist und den Handwerker hereinlassen kann. In dem Telefonat oder Gespräch zwischen Mieter und Vermieter kann der Mieter fragen, ob die Rechnung dann gleich an ihn (=Vermieter) gehen soll. Wenn der Vermieter keine Einwände hat, ist alles gut und falls doch, kann man ihn ja direkt fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Aber wie so oft hängt die sinnvollste Vorgehensweise von den Gesamtumständen ab, die uns ja - ebenfalls wie so oft - verschwiegen werden.

Gruß
C.

Die klassische Verteilung in solchen Sachen ist: Was sich im Bereich der problemlos demontierbaren (und hierfür auch vorgesehenen) Installation vor der Wand an Verstopfungen ergibt, ist Sache des Mieters. Was im Bereich der fest verbauten Installation in den Wänden passiert, ist Sache des Vermieters. Wobei in beiden Fällen natürlich der Nachweis der gegenteiligen Verursachung möglich ist, und dann zur entsprechend umgekehrten Kostentragungspflicht führt.

D.h. wenn der Mieter hier den Siphon mit allen Anbauteilen gereinigt hat/hat reinigen lassen, und die Verstopfung besteht immer noch in einem Bereich jenseits dieser Installation, ist zunächst der Vermieter am Zug. Der kann natürlich aus rein praktischen Gründen die konkrete Beauftragung dem Mieter überlassen, muss dann aber trotzdem zahlen, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Mieter die Verstopfung verursacht hat.

Es fing ja mit der grundsätzlichen Frage an,WER die Firma zur Beseitigung holt.Der Mieter wohl nicht,weil es sich nicht um einen Notfall handelt.
Jetzt ist man so weit,dass also der Vermieter die Firma bestellt hat.
Aber!! jetzt wird vom Vermieter mitgeteilt",d
ass der Mieter zunächst -bar- vorstrecken muss und den Reparaturbetrag von der nächsten Miete abzieht und dann will der Vermieter wissen,wer dran"schuld" ist.Über dem Mieter wohnen allerdings noch 3 Parteien.

Wie wird das denn gesehn?

David

Eigentlich wird doch nur eine Firma in dem Miethaus arbeiten, die oftmals auch den Mietern (oder Eigentümern) bekannt ist. Ich sehe auch nicht das große Problem, das der Mieter die Firma beauftragt. Oftmals haben diese Firmen sogar das OK des Eigentümers/Verwalters, solche Aufträge zu bearbeiten. @C_Punkt hat es schon ausführlicher beschrieben.

Das soll wohl ein Witz sein?

Das ist klar. Wenn über dir noch 3 Wohnungen liegen, gibt es ein Fallrohr. Ist dieses Verstopft, kann die Schuld nicht eindeutig zugeordnet werden. Allerdings, wäre die Verstopfung unter deiner Wohnung, so würde die Brühe bei dir hochkommen. Ist das Problem zwischen Wand und Fallrohr, kann man eventuell dir die Schuld geben. (Natürlich nicht generell). Von Bedeutung wird sein, was der Monteur auf seinen Montagebericht schreibt. Ich mache es meist so: "Verstopfung mittels… beseitigt. Ursache: nicht def. zu ermitteln, jedoch **nicht im Bereich der Wohnung von @album70 ". Dann ist der Mieter meist raus. **

was willst Du denn erreichen ?
Spüle soll wieder funktionieren. Gut

Also muss du entweder
Vermieter auffordern und ggf. unter Druck setzen lassen mit Mietminderung
Dann hast du aber immer noch keine nutzbare Spüle

Oder Du beauftragst selbst einen Handwerker, bezahlst ihn und verlangst das Geld vom Vermieter zurück oder rechnest es mit Miete auf.

Nochmal zur Klarstellung. Es ist das versteckte Rohr in der Wand, Wasser fließt nicht ab und staut in Spüle zurück ?

Und kann es nicht in der Ablaufgarnitur (Siphon) sein ? das könnte man ja selbst öffnen und reinigen. Eimer drunter, aufschrauben, säubern und wieder montieren.

Nö,das ist derzeit kein Witz,ich soll bar vorstrecken und entstandene Summe zunächst von der Miete abziehen. Dann soll aufgrund des Klempnerberichtes dies Ursache ermittelt werden.

Na toll und was wenn du (theoretisch) kein Geld hast? Und ja. der Bericht ist das A und O, schrieb ich ja schon.

Wie siehst Du denn die gebrauchsbedingte, allmähliche Verstopfung durch Fettablagerungen in Wandzufluss zum Fallrohr (also nicht mehr im Siphon)? Fette werden ja häufig in heißer, flüssiger Form in der Spüle „entsorgt“ und bilden dann beim Abkühlen im Wandzufluss einen zunehmenden Engpass. Ist das noch gebrauchsbedingter Schaden (trägt Vermieter) oder schon verursacht durch und zurechenbar zum Vor-/Mieter (muss Mieter Schadensersatz zahlen?).

Ich denke, es wird hier sehr auf den Einzelfall ankommen. Klar, wird es eine Rolle spielen, wie lange der Mieter dort wohnt. Abgesehen davon hat natürlich flüssiges Fett nichts im Abfluss verloren. Natürlich kann man, gerade in der Küche, nicht alle Ablagerungen vermeiden. Deshalb halte ich es meist so, möglichst neutral zu bleiben beim Erstellen des Montageberichts. Das ist aber nur meine Meinung und nicht rechtsverbindlich. Gott lob, haben wir fast nur Vermieter die hier sehr kulant sind und diese Thematik meist nicht zum Tragen kommt.

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Richtig wäre: „Wer den Handwerker bestellt, bezahlt ihn im Zweifel.“ Das heißt aber nicht, dass der Vermieter nicht auch der Rechnungsempfänger sein kann, wenn die Absprache so erfolgt ist. Oder wenn der Mieter gezahlt hat, kann er - im Einzelfall - den Geldbetrag beim Vermieter einfordern und mit der Miete verrechnen.

Genau so ist es. Und zumindest in meinem Umfeld ist das auch gang und gäbe.

Der Mieter zahlt gar nix und zwar aus zwei Gründen: erstens mal hat er dann das Problem, daß er sich das Geld wiederholen muß und für den Fall - zweitens - daß man sich am Ende darauf einigt, daß der Mieter ein Meerschweinchen zu viel durch den Ausguß gespült hat, ist es schon allein aus steuerlichen Gründen viel schöner, wenn man dem Finanzamt eine Rechnung und einen Buchungsvorgang auf dem Konto vorlegen kann.

Oder anders: egal, was der Klempner und der Vermieter untereinander ausgekaspert haben, um das Finanzamt oder die Ex-Frau zu bescheißen: der Mieter braucht sich daran nicht zu beteiligen und er ist auch nicht Kreditgeber des Vermieters. Wenn der Klempner am Ende die ungewaschene Kralle aufhält, würde ich diese allenfalls schütteln, aber ganz sicher nichts reinlegen. Soll er den Abfluß halt wieder mit irgendetwas verstopfen, wenn es ihm nicht paßt, sich das Geld vom Vermieter (=Auftraggeber) zu holen. Dann ist wenigstens auch die Schuldfrage fürs nächste mal geklärt.

Gruß
C.