Bebautes Grundstück kaufen mit einem Vereinshaus

Hallo an alle,

wer kann mir helfen, ich möchte ein Grundstück kaufen, auf dem sich ein Vereinsheim mit ein paar kleineren Gebäuden befindet. Im Grundbuch steht Gebäude und Freifläche, Erholung. Im Bebauungsplan steht Art der baulichen Nutzung: Sondergebiet, Erholung, Vereinsgelände, Westernclub
Gemeinschaftsgebäude Vereinsheim.
Ich will es renovieren und privat an Wochenenden zur Erholung mit den Kindern nutzen ab und zu mal zur Geburtstagfeier.
Auf Nachfrage beim Bauamt hieß es, eine private Nutzung wäre nicht möglich. Ich möchte keinen Verein gründen, will nur in aller Ruhe meine Freizeit genießen. Wenn ich dieses Grundstück erwerben, kann mir jemand verbieten das als Inhaber privat zu nutzen?
Vielen lieben Dank im Voraus für Eure Antworten

Klare Antwort: Ja! Auf keinen Fall kaufen, wenn man nicht die einzige privilegierte Nutzung betreiben will. Sonst ist das rausgeschmissenes Geld, wenn Du nicht gerade einen passenden Käufer findest, der entweder so blauäugig wie Du ist, oder tatsächlich die zulässige Nutzung betreiben will.

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oder kein Gesetz ohne Lücke…
Einen Verein Gründen (mind. 7 Mitglieder). Ob es dabei um Biertulpenhochstapeln geht - das ist dann auch egal.
Macht ebbes Arbeit aber dem Staat ist damit genüge getan - leider

Sie haben ja recht aber ich verstehe nicht ganz wer kann mich daran hindern, auf meinem Grundstück zu sitzen oder zu feiern, angenommen ich investiere in dieses Grundstück um es an einen Verein zu vermieten, finde aber keinen Mieter… nutze es ab und zu zum erholen…

An deiner angestrebten Nutzung wird man dich vermutlich nicht direkt hindern können/wollen, aber mit wenig Pech flattern dir ständig irgendwelche unliebsamen Briefe ins Haus, sei es mit Auskunftsaufforderungen oder Strafandrohungen/-zahlungsaufforderungen.

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Haste überhaupt schon mal nachgeforscht über die Gründung eines Vereins? Geht schon mit 2 Mitgliedern und muß noch nichtmal eingetragen qwerden:
https://gruenderplattform.de/rechtsformen/verein-gruenden
ramses90

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Es ist nicht egal, weil nicht gemeinnützigen Vereinen gem. § 22 BGB heute in der Regel keine Rechtsfähigkeit mehr verliehen wird.

Wieso das denn?

Und was hat der Staat im Landesrecht verloren?

Schöne Grüße

MM

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Servus,

über die Nutzung im Sinn eines anderen gemeinnützigen e.V. als grade eines Westernclubs ließe sich (vor!!! dem Kauf) wahrscheinlich mit der Gemeinde diskutieren, wenn auf diese Weise wieder Leben in das brachliegende Grundstück kommt.

D.h. wenn Du Dich mit anderen Eltern zusammentust und das Thema Erholung mit Kindern zum Gegenstand der Tätigkeit eines e.V. machst - der muss, um gemeinnützig zu sein, u.a. allen offen stehen -, kannst Du das Projekt wahrscheinlich schon angehen - unter dem Vorbehalt, dass es Gründe geben kann, weshalb da grade „Westernclub“ steht.

Sonst: Halt nicht.

Schöne Grüße

MM

Solche „Vereinsgrundstücke“ sind das Lieblings-Hassobjekt jedes Bauamts. Das sind Nutzungen, die jedem deutschen Beamten ein Dorn im Auge sind. Wenn man jetzt nicht gerade einen ganz supertollen Verein hat, der so eine Nutzung betreiben will, bei dessen Namensnennung selbst Bauamtsmitarbeiter gleich die Tränen in die Augen steigen, dann müssen solche Nutzungen recht regelmäßig gerichtlich durchgefochten werden, wenn man da nicht einen sehr einflussreichen Fürsprecher hat und steht der Nutzer ebenso regelmäßig unter besonderer Beobachtung und ist dauerhafter Ärger vorprogrammiert. Und wird eine solche Nutzung dann aufgegeben/so ein Grundstück verkauft, wittert das ganze Bauamt Morgenluft. Rest s.o.

Und ja, das Baurecht in Deutschland ist sehr streng. Wenn es um Sondergebiete nach § 10 BauNVO geht, dann reden wir hier von Einzelfall-Entscheidungen, die exakt die Nutzung und das Maß der Nutzung umfassen, wie es konkret ausgewiesen ist. Jegliche Änderungen sind äußert schwer durchzubekommen, und eine Nutzung als Wochenendhaus eines Einzelnen dürfte „eher nicht“ genehmigt werden. Wer es „einfach macht“, begibt sich in das Land der Schmerzen und hoher Verluste für nichts.

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