Bedarfsgemeinschaf?

Hallo hoffe das mir jemand helfen kann oder Tipps hat, und zwar geht es um folgendes .
Ich wohne seit meiner Vermieterin ( Exbeziehung ) unter einem Dach .
Ich habe ein Zimmer ,und bezahle 350 Euro warm mit Umlagen. Habe leider nie einen Mietvertrag gemacht.
Ich bin Rentner 67 Jahre bekomme eine kleine Rente .Habe die letzten 28 Jahre als Wachmann gearbeitet . Bin mit 63 Jahren in Rente gegangen . Habe danach auf 450 Euro
weiter gearbeitet ,habe jetzt aus gesundheitlichen Gründen aufgehört. Ich bekomme
650 Euro Netto Rente . Ich warte auf die Grundrente . Ich muss jetzt einen Rentenzuschuss
beantragen, was ich die letzten Jahre vermeiden wollte .
Nun meine Frage und zwar : gilt meine Wohnsituation als Bedarfsgemeinschaft ? Ich möchten auch nicht das Amt betrügen . Bin finanziell von ihr nicht abhängig . Keine gemeinsamen Konten usw.
Schönen Dank in voraus Werner

Doch haust du, zu Folgenden Kontitionen:

Das entscheidet nicht das Forum sondern das Amt. Dies geht zur Beurteilung nach einen Leitfaden durch und Prüft so den Antrag.

Nein, das ist keine Bedarfsgemeinschaft.

Ihr lebt getrennt und du zahlst eine normale, also nicht verbilligte, Miete.

Schwierigkeiten könnte es geben, weil kein schriftlicher Mietvertrag vorliegt. Den solltest Du möglichst schnell nachholen, eventuell auch rückdatieren zum Zeitpunkt eurer Trennung.
Auch ein getrennter Briefkasten sollte vorhanden sein.

Andernfalls musst du eventuell dem Amt Zeugen für diese Situation präsentieren.

Wenn das Amt dennoch stur auf der Bedarfsgemeinschaft besteht, würde ich an Deiner Stelle vor das Sozialgericht gehen.

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Das entscheidet nicht das Amt, sondern das Gesetz. Es ist selbstverständlich legitim, das Forum um eine rechtliche Einschätzung zu bitten. Was treibt Leute nur an, solche Kommentare abzugeben?

Nachwirkungen des Kaiserreichs? Was die Obrigkeit tut ist wohl getan?

Wozu brauchen wir dann ein von den Sozialbehörden unabhängiges Sozialgericht?

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