Bedarfsgemeinschaft

ABER: wenn ich eine Nebenbeschäftigung habe,und z.b. 200 im
Monat dazu verdiene, wird das Geld mir weggenommen und auf
Hartz 4 meiner Eltern angerechnet? Oder wie viel?

Hallo, beim dazu verdienen ist es immer gleich, 100 EUR werden nicht angerechnet, sind also frei, ab 101 EUR werden von der übersteigenden Summe 20 % nicht angerechnet. Das wären also bei 200 EUR Nebenverdienst, 120 EUR die nicht angerechnet werden. Ob das ZIVI-Geld wirklich nicht angerechnet wird, da bin ich mir nicht sicher, denn meine Tochter hat mal für 9 Monate Ausbildungsbeihilfe erhalten und die wurde ohne einen Freibetrag zu 100% auf Hartz 4 angerechnet. Am Besten, du erkundigst dich mal in der Leistungsabteilung der ARGE.

hi

du lebst doch aber mit deinen alg II bezihenden eltern unter einem dach oder, somit gehörst du nicht zur bedarfsgemeinschaft aber zur hausgemeinsschaft und somit must du bzw deine eltern alle einkommen beim amt angeben sold ist natürlich auch einkommen ( http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…) jeder pfennig den du dazuverdienst wird deinen eltern wohl angerechnet zumindest bist du das 25. lebensjahr vollendet hast und wenn ihr das bis jetzt nicht angegeben habt und ihr auch keine vorteile dadurch habt solltet ihr weiterhin einfach nichts angeben

Hallo Leute, danke für viele Antworten,

Falls es euch interessiert, ich war heute nochmal im Arbeitsamt, und die haben mir auch Auskunft gegeben,also wenn man unter 25 ist und bei den Eltern wohnt (die Hartz 4 beziehen) und selber genug verdient (also keine Hilfen vom Staat bezieht), der ist nicht verpflichtet den Eltern i-was abzugeben (wird also nicht angerechnet).
Nur ein Teil der Miete muss man selber zahlen.

Wenn aber die Eltern Einkommen haben, müssen die für die Kinder sorgen.

So habe ich das verstanden.

liebe Grüsse

Hallo,

also grundsätzlich mal gesagt, was hast Du denn für eine Arbeitsagentur? Ich habe das schon sehr oft hier gelesen, das die Agenturen sich quer stellen.

Jede Agentur ist verpflichtet Auskünfte über die zuständigen Bereiche zu erteilen und darauf kannst Du beharren. Sollte die Agentur das nicht machen, würde ich solange dort bleiben bis man auf meine Frage eingeht, dazu hast Du das Recht und die die Pflicht. Lasse Dir einen Termin geben. Macht man jetzt einen Fehler kann einem das sehr schnell auf die Füße fallen, worauf man dann klagen könnte. Langwieriger Prozess, meiner läuft seit 2007 und kein Ende in Sicht.
Nun zum Thema:

Du bekommst während Deiner Zeit Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz und Unterhaltsicherungsgesetz gewährt. Dieses Einkommen wird auf Hartz IV angerechnet und es wird kein Freibetrag nach §30 zu gewährt, da es sich nicht um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt. Werbungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Einkommen aus einenm Nebenverdienst werden demzufolge ebenfalls mit angerechnet. Es stehen 100,- Euro je Leistungsbezieher pro Monat zur Verfügung, welche nicht angerechnet werden dürfen.

Es gibt in jeder Stadt Arbeitsloseninitiativen, lasse Dir einen Termin geben und beraten. Sei konsequent und lasse Dich nicht abwimmeln, bis alle Deine Fragen beantwortet sind.

Anrufen kannst Du auch das Bundesamt: 0221/3673 1590

Was Dir sicherlich keiner sagen wird ist folgendes: Zum Ende Deines Zivildienstes wird es ein Entlassungsgeld geben, wie hoch weiß ich jetzt nicht, können so um die 632,- Euro sein.
Bist Du nach dem Zivildienst wieder Hartz IV und bekommst da erst Dein Geld gilt dies als Zuflussmonat und wird voll eingerechnet. Bekommst Du es aber bevor Dein Zivildienst endet, hast Du Glück.

Solltest Du dies nicht richtig verstehen, melde Dich.

Ich hoffe weiter geholfen zu haben.

Sei energisch und klopfe der Arbeitsagentur mal so richtig auf den Tisch. Viel Glück.

Mache es rechtzeitig, sonst können Rückerstattungen kommen.

MfG jodore

Hallo,
sorry, kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Grüße

Hallo,

sorry, zu der Frage kann ich leider keine kompetente Antwort geben.

Mit freundlichen Grüßen

Henry Loos

Hallo!
Wenn die Zivildienst leistet, bist du von den Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Das heißt, dass du selbst keine Leistungen erhalten kannst. Als Sohn bist du auch nicht zum Unterhelt gegenüber deinen Eltern verpflichtet. Somit erfolt keine Einkommensanrechnung bei den Hartz4-Leistungen deiner Eltern.
P.S.
Antwort erfolgt so spät, weil ich in Urlaub war.

MfG!
Ottiorz

Hi,

ich habe mich noch mal erkundigt. Da Dein Geld für den Zivildienst ja wahrscheinlich nicht so hoch ausfällt, wirst Du aller Voraussicht nach doch bei den Eltern in der Bedarfsgemeischaft bleiben. Du bekommst ja bestimmt auch noch das Kindergeld. Von Deinem Nebenverdienst steht Dir auf jeden Fall ein Freibetrag zu. Wenn Du schriftlich niederlegst, dass Du Deinen Eltern keinen Unterhalt gibst, sondern nur den Mietanteil, kann es wahrscheinlich sein,dass bei Deinen Eltern Dein Kindergeld angerechnet wird, abzüglich der 30,00 Euro Pauschale. Leider was kompliziert… Wie gesagt, wenn Du / Deine Eltern das genau wissen wollen, legt mal Widerspruch ein. Deine Eltern müssen ja auf jeden Fall einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen haben, wo Dein Einkommen mit angerechnet wird. Da gegen kannst Du oder Deine Elter Widerspruch einlegen. Dann sagst Du einfach, so wie Du das siehst, dass Du nicht damit einverstanden bist, dass Dein Nebenverdienst komplett bei Deinen Eltern angerechnet wird und dann muss die Arge / das Jobcenter Dir das begründen / erkläeren. Ist leider nicht immer so einfach, aber manchmal hat man einfach keine andere Möglichkeit. Ein Widerspruch einlegen ist nicht so schlimm, dass machen andere auch. Tut mir leid, dass ich Dir nichts 100%iges sagen konnte.

Viele Grüße

Hallo liebe User,

. Also ich habe das gleiche problem ,bin harz4 und sohn macht bald zivi

wir haben uns überlegt ob mein sohn sich einfach bei seiner freundin anmeldet, dann kann das Amt ja nicht abziehen ,außer das ich ausziehen muss in einer kleineren wohnung ,
haben jetz zusammen 74 qm. werde dann in eine 45qm. ziehen müssen ,was ich aber nicht machen werde ,habt ihr dazu noch ideen

Danke im voraus für die Antworten =)