Hallo,
also grundsätzlich mal gesagt, was hast Du denn für eine Arbeitsagentur? Ich habe das schon sehr oft hier gelesen, das die Agenturen sich quer stellen.
Jede Agentur ist verpflichtet Auskünfte über die zuständigen Bereiche zu erteilen und darauf kannst Du beharren. Sollte die Agentur das nicht machen, würde ich solange dort bleiben bis man auf meine Frage eingeht, dazu hast Du das Recht und die die Pflicht. Lasse Dir einen Termin geben. Macht man jetzt einen Fehler kann einem das sehr schnell auf die Füße fallen, worauf man dann klagen könnte. Langwieriger Prozess, meiner läuft seit 2007 und kein Ende in Sicht.
Nun zum Thema:
Du bekommst während Deiner Zeit Leistungen nach dem Wehrsoldgesetz und Unterhaltsicherungsgesetz gewährt. Dieses Einkommen wird auf Hartz IV angerechnet und es wird kein Freibetrag nach §30 zu gewährt, da es sich nicht um Einkommen aus Erwerbstätigkeit handelt. Werbungskosten können berücksichtigt werden, wenn sie nachgewiesen werden können. Einkommen aus einenm Nebenverdienst werden demzufolge ebenfalls mit angerechnet. Es stehen 100,- Euro je Leistungsbezieher pro Monat zur Verfügung, welche nicht angerechnet werden dürfen.
Es gibt in jeder Stadt Arbeitsloseninitiativen, lasse Dir einen Termin geben und beraten. Sei konsequent und lasse Dich nicht abwimmeln, bis alle Deine Fragen beantwortet sind.
Anrufen kannst Du auch das Bundesamt: 0221/3673 1590
Was Dir sicherlich keiner sagen wird ist folgendes: Zum Ende Deines Zivildienstes wird es ein Entlassungsgeld geben, wie hoch weiß ich jetzt nicht, können so um die 632,- Euro sein.
Bist Du nach dem Zivildienst wieder Hartz IV und bekommst da erst Dein Geld gilt dies als Zuflussmonat und wird voll eingerechnet. Bekommst Du es aber bevor Dein Zivildienst endet, hast Du Glück.
Solltest Du dies nicht richtig verstehen, melde Dich.
Ich hoffe weiter geholfen zu haben.
Sei energisch und klopfe der Arbeitsagentur mal so richtig auf den Tisch. Viel Glück.
Mache es rechtzeitig, sonst können Rückerstattungen kommen.
MfG jodore