Bedarfsgemeinschaft

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem,

Ich mache ab August Zivildienst,wohne aber bei den Eltern und die bekommen Hartz 4.
Wie wohnen zudritt in der Wohnung.
Zivi-Geld zählt nicht als Einkommen und da muss ich meine Eltern nicht unterstützen.
ABER: wenn ich eine Nebenbeschäftigung habe,und z.b. 200 im Monat dazu verdiene, wird das Geld mir weggenommen und auf Hartz 4 meiner Eltern angerechnet? Oder wie viel?

Ich war im Arbeitsamt fragen, die konnten mir keine genaue Auskunft geben, haben mir nur ein Heftchen in die Hand gedrückt,das wars…

Danke im voraus für die Antworten =)

Melde Dich bei der Leistungsabteilung des Arbeitamtes an. Sie sind zur Auskunft verpflichtet.
Änderungen, die den Bezug von Hartz 4 betreffen genauso schriftlich mitteilen. Bei Nebeneinkünften immer das Formblatt „Nebeneinkünfte“ geben lassen, dann wissen sie ja Bescheid, dass Nebeneinkünfte bei Dir hereinkommen. Dies wird dann alles verrechnet, aber nicht 100%-ig wegenommen.

Hallo,

ich kann dir KEINE rechtlich verbindliche Auskunft geben. Mir ist z. B. neu, dass das Zivi-Geld NICHT als Einkommen angerechnet wird… (es ist ja sogar Kindergeld ein Einkommen!) Aber gut für euch, wenn das so ist.
Läuft der Nebenverdienst als Gewerbe oder als Nebenjob - wie 400 Euro-Kraft?
Du darfst 100 (oder sogar 150?) Euro verdienen von denen dir 100 % bleiben, danach wird das %mäßig berechnet. Soweit ich weiß bei Geringverdienern jeder weitere 100er (100 Euro) bleiben dir 10 Euro - aber nagele mich bitte nicht fest. Gruß

Hallo,

dass kommt darauf an, wie alt Du bist. Wenn Du 25 Jahre alt oder älter bist, wird Deinen Eltern nur Dein Mietanteil gekürzt, da Du dafür selber aufkommen musst. Ab 25 bist Du Deinen Eltern nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Wenn Du unter 25 Jahre alt bist kommt es darauf an, wie hoch Dein „Gehalt“ für den Zivildienst ausfällt. Auf jeden Fall mal schriftlich beim Sachbearbeiter Deiner Eltern einreichen, dass Du diese nicht finanziell unterstützen wirst und nicht für den Unterhalt aufkommst. Falls die dann immer noch Deinen Nebenverdienst mit anrechnen wollen, ruhig mal Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Das ist ja nichts Schlimmes und in der Regel geibt es für Widersprüche eine eigene Abteilung, so dass der Sachbearbeiter das gar nicht selber prüft sondern jemand Unbeteiligtes.

Viele Grüße

Hallo liebe User,

habe folgendes Problem,

Ich mache ab August Zivildienst,wohne aber bei den Eltern und
die bekommen Hartz 4.
Wie wohnen zudritt in der Wohnung.
Zivi-Geld zählt nicht als Einkommen und da muss ich meine
Eltern nicht unterstützen.
ABER: wenn ich eine Nebenbeschäftigung habe,und z.b. 200 im
Monat dazu verdiene, wird das Geld mir weggenommen und auf
Hartz 4 meiner Eltern angerechnet? Oder wie viel?

Ich war im Arbeitsamt fragen, die konnten mir keine genaue
Auskunft geben, haben mir nur ein Heftchen in die Hand
gedrückt,das wars…

Danke im voraus für die Antworten =)

Also Sold ist in dem Sinne kein Einkommen, dass es nicht auf Hartz 4 meiner Eltern angerechnet wird, soviel ich weiß.
Ich habe überlegt einen Nebenjob wie 400€ Kraft zu machen.

Hallo,

dass kommt darauf an, wie alt Du bist. Wenn Du 25 Jahre alt
oder älter bist, wird Deinen Eltern nur Dein Mietanteil
gekürzt, da Du dafür selber aufkommen musst. Ab 25 bist Du
Deinen Eltern nicht mehr zu Unterhalt verpflichtet.

Wenn Du unter 25 Jahre alt bist kommt es darauf an, wie hoch
Dein „Gehalt“ für den Zivildienst ausfällt. Auf jeden Fall mal
schriftlich beim Sachbearbeiter Deiner Eltern einreichen, dass
Du diese nicht finanziell unterstützen wirst und nicht für den
Unterhalt aufkommst. Falls die dann immer noch Deinen
Nebenverdienst mit anrechnen wollen, ruhig mal Widerspruch
gegen den Bescheid einlegen. Das ist ja nichts Schlimmes und
in der Regel geibt es für Widersprüche eine eigene Abteilung,
so dass der Sachbearbeiter das gar nicht selber prüft sondern
jemand Unbeteiligtes.

Viele Grüße

Hallo Melanie,
ich bin 21 :wink:
das ist interessant, hat sowas schonmal geklappt, dass man einfach sagt, dass man die Eltern nicht unterstützen wird? Wenn ich bei denen wohne,sind wir doch eine Bedarfsgemeinschaft? Und was könnte man da als Grund angeben, warum ich die nicht unterstützen will?
mfg

Hallo,
also wenn du dir geld dazu verdienst, wie du sagtest ca 200€, darfst du davon in jedem fall 100€ behalten, bei den anderen 100€ werden nochmal 20% berechnet, also 20€ die du auch behalten darfst, der rest wird dir oder deinen eltern tatsächlich abgezogen…sorry

Servus,

also die Vorgehensweise bei Wehrdienst/Zivildienst ist so dass du grundsätzlich erstmal vom Leistungsbezug ausgeschlossen bist. Da du aber beim Zivildienst weiter bei deinen Eltern wohnst wirst du als Teil der Haushaltsgemeinschaft (nicht Bedarfsgemeinschaft) angerechnet. Das hat zur Folge das du 1/3 der Mietkosten tragen müsstest. Weiteres Einkommen ist dabei uninteressant für die Arge.

Ich habe aber auch schon erlebt das die für Zivildienstleistende in Haushaltsgemeinschaft weiter berechnet hat und das Zivildienstgeld auf die Leistung angerechnet wurde, das wäre bei Leistungsbezug auch korrekt!

Beide Vorgehensweisen sind möglich, welche es am Ende wird entscheidet dein Sachbearbeiter, oder die Vorgaben der zuständigen Arge!

Ich hoffe es hat weitergeholfen!
Gruß
Chriz86

Hi Chriz,

warum denkst du das wir eine Haushaltsgemeinschaft sind und keine Bedarfsgemeinschaft? Ich kenne mich damit nicht so gut aus.
Und bei der Haushaltsgemeinschaft wird das geld nicht auf meine Eltern angerechnet?

liebe Grüsse

Hallo,

ich kenne mich leider nur im Arbeitslosengeld I gut aus, aber soviel ich weiß wird das gesamte Einkommen der Familie aufs AlgII angerechnet. Es gibt allerdings einen Freibertrag, den jeder vom Einkommen behalten kann.

Hier der Gesetzestext

§ 30 Freibeträge bei Erwerbstätigkeit
Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist von dem monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit ein weiterer Betrag abzusetzen. Dieser beläuft sich
1.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 100 Euro übersteigt und nicht mehr als 800 Euro beträgt, auf 20 vom Hundert und
2.für den Teil des monatlichen Einkommens, das 800 Euro übersteigt und nicht mehr als 1.200 Euro beträgt, auf 10 vom Hundert.

Gruß

Hallo,

konkret kann ich leider die Frage nicht beantworten (meine „Stärke“ liegt auf dem Gebiet gesetzl. Krankenversicherung). Ich würde jedoch zu folgendem Schritt raten:

Genau die Frage formuliert wie hier, in Schriftform an das Arbeitsamt/die Arbeitsagentur richten mit Angabe des dortigen Aktenzeichens (müssen Ihre Eltern als Bezieher von Alg. 2 haben) und mit der freundlichen Bitte um baldige schriftliche Antwort. „Sollte Ihnen innerhalb der nächsten 7 Tage eine konkrete Antwort nicht möglich sein, bitten wir um Angabe etwaiger Hinderungsgründe. Wir bitten um Verständnis, aber das Problem ist aktuell und Eile für eine weitere Entscheidung ist geboten“.
Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, machen Sie eine Kopie Ihrer Anfrage. Wenn Sie Ihre Anfrage beim Amt einreichen, notieren Sie sich den Namen der/des SB und bitten, auf Ihrer Kopie die Entgegennahme „Erhalt des Originals“ mit Stempel, Datum und Unterschrift zu bestätigen.
Erfahrungsgemäß erfolgt sehr genaue Sachbearbeitung / Prüfung, wenn die Antwort schriftlich gegeben werden muss. Lassen Sie sich keine Merkblätter/Flyer in die Hand drücken. Sie möchten Ihre individuelle Anfrage auch individuell und schriftlich beantwortet haben.
Viel Erfolg!

Servus nochmal,

weil du durch den Zivildienst von SGB II Leistungen ausgeschlossen bist. Der Ausschluss von SGB II Leistungen ergibt sich daraus dass du Leistungen zum Leben ja bereits aufgrund des Zivildienstgesetzes bekommst. Dann kannst du aber nicht mehr Teil der Bedarfsgemeinschaft sein. Da du aber weiter dort wohnst und berücksichtigt werden musst bist du Teil der Haushaltsgemeinschaft.

Bei der Haushaltsgemeinschaft wird von deinem Einkommen nichts auf deine Eltern angerechnet. Wie gesagt die einzige Änderung in der Berechnung für deine Eltern ist dass dein Teil für Regelleistung und dein Mietanteil wegfällt. Die bekommst du ja dann quasi über das Zivi-Gehalt.

Schönen Gruß
Chriz86

Hallo, du hast bedingt recht, habe eben gegooglet (kannst du sicher auch :smile: ) Der Sold wird nciht bei deinen Eltern angerchnet - ABER es fällt das hartz IV für dich weg, da du dafür deinen Sold hast.
Zum Nebenverdienst habe ich dir geschrieben, was ich weiß - hab gerade wo gelesen, wenn du 400 Euro verdienst, bleiben dir davon 160 euro - zbw. diese Ansicht ist ja falsch, denn du bekommst ja die 400 euro und hast dafür gearbeitet und damit geschafft, dass du 240 euro weniger vom amt nötig hast. Aber DU hast ja vom Amt nix mehr nötig durch den Sold - sondern deine Eltern. Mach dich gründlich schlau, sorry, mehr kann ich nicht helfen.

Danke schön! so mache ich das auch!

vielen Dank für die Antwort.

liebe Grüsse

danke =)

hallo alexander

ich nehme an das du dan angeben musst bei mir wahr das so das ich 100 freibetrag hatte und von dem was über wahr durfte ich nur 20% behalten hier ein beispiel

400 euro job
-100€ freibetrag
300€
300 / 100 * 20(%) = 60€

unterm strich bliben mir so nur 160 € (leider)

mfg
matthias meeuw

Hi Matthias,
aber bei mir ist die Sache so, dass ich schon durch meinen Sold nicht von Alg 2 abhängig bin.

mfg

Hierzu kann ich leider keine Aussyge machen - dieses liegt im Bereich der zivilen Verwaltung der Bundeswehr. Bitte an eine / die zuständige Standortverwaltung - den Sozialbearbeiter wenden.
Günter Hettfleisch

Jaja, das mit den Haftchen kennt man :smile:
Generell gilt folgendes : Also, wenn du bei deinen Eltern mitwohnst, seit ihr ja dann zu dritt eine Bedarfsgemeinschaft, oder kannst du auch die Miete zahlen? ( Was ich hier besonders abartig finde, ist, das das Wort Familie abgeschafft wurde)
Und auch dieser Bedarfsgemeinschaft, sind, so wie ich das jetz verstehe, nur deine Eltern beim Jobcenter angemeldet.Sie bekommen das Geld.
Somit hast du, da du dort mitwohnst und zu dieser Bedarfsgemeinschaft zählst, nur einen bestimmten Betrag, den du dazu verdienen darst, ich glaube es sind so um die hundert oder zweihundert Euro. Alles, was da drüber liegt, wird deinen ELttern dann abgezogen, da hast du Recht.
Was ihr machen könntet, glaube ich, wäre, das du als Untermieter gelten würdest. Soll heissen, du unterschreibst einen Mietvertrag , also einen Untermietvertrag. Da ist dann aber das Problem, das die Miete, die du deinen Eltern zahlst, das die eingezogen wird.Mal angenommen du versienst 300. 160 Euro werden deinen Eltern abgezogen. 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 % von dem was drüber ist, macht bei 200 Euro 40 Euro. Das heißt, 140 Euro sind frei, der Rest (160 Euro) wird abgezogen. Angabe ohne Gewähr.Wie gesagt, die fragen aller Fragen ist, bist du mti in dieser Bedarfsgemeinschaft angemeldet? Ich denke mals scho,n.

Und im Staate Deutschland läuft einiges faul. Da dürfen eben die Kinder von Hartz4 Empfängern nichts mehr dazu verisenen. HAbe eine Bekannte, die eine 16 jährige Tochter hat. Die hatte in den Ferien Zeitungen ausgetragen. Ein Ferienjob also für ein junges Mädchen. Tja, das wurde komplett angerechnet. Das ha t dazu geführt , das diese Mädcel gesagt hat, sie wird nie wieder einen Ferienjob oder Nebenjob nach der Schule machen. Nur mal so am Rande.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen