Jaja, das mit den Haftchen kennt man 
Generell gilt folgendes : Also, wenn du bei deinen Eltern mitwohnst, seit ihr ja dann zu dritt eine Bedarfsgemeinschaft, oder kannst du auch die Miete zahlen? ( Was ich hier besonders abartig finde, ist, das das Wort Familie abgeschafft wurde)
Und auch dieser Bedarfsgemeinschaft, sind, so wie ich das jetz verstehe, nur deine Eltern beim Jobcenter angemeldet.Sie bekommen das Geld.
Somit hast du, da du dort mitwohnst und zu dieser Bedarfsgemeinschaft zählst, nur einen bestimmten Betrag, den du dazu verdienen darst, ich glaube es sind so um die hundert oder zweihundert Euro. Alles, was da drüber liegt, wird deinen ELttern dann abgezogen, da hast du Recht.
Was ihr machen könntet, glaube ich, wäre, das du als Untermieter gelten würdest. Soll heissen, du unterschreibst einen Mietvertrag , also einen Untermietvertrag. Da ist dann aber das Problem, das die Miete, die du deinen Eltern zahlst, das die eingezogen wird.Mal angenommen du versienst 300. 160 Euro werden deinen Eltern abgezogen. 100 Euro Grundfreibetrag plus 20 % von dem was drüber ist, macht bei 200 Euro 40 Euro. Das heißt, 140 Euro sind frei, der Rest (160 Euro) wird abgezogen. Angabe ohne Gewähr.Wie gesagt, die fragen aller Fragen ist, bist du mti in dieser Bedarfsgemeinschaft angemeldet? Ich denke mals scho,n.
Und im Staate Deutschland läuft einiges faul. Da dürfen eben die Kinder von Hartz4 Empfängern nichts mehr dazu verisenen. HAbe eine Bekannte, die eine 16 jährige Tochter hat. Die hatte in den Ferien Zeitungen ausgetragen. Ein Ferienjob also für ein junges Mädchen. Tja, das wurde komplett angerechnet. Das ha t dazu geführt , das diese Mädcel gesagt hat, sie wird nie wieder einen Ferienjob oder Nebenjob nach der Schule machen. Nur mal so am Rande.
Hoffe, ich konnte dir weiterhelfen