Hallo, Ich besitze Aktien, bin Arbeitnehmer und möchte mit meiner Freundin die Alg2 bezieht und unserem gemeinsamen Kind zusammen ziehen und so mit eine Bedarfsgemeinschaft gründen.
Wir hätten dann aber zusammen gerechnet ca. 1000€ zuviel Kapital Besitz um unter die Schonvermögens Grenze zu kommen.
Meine Frage: Ist es erlaubt / legal vor der Bedarfsgemeinschafts Gründung eine der Aktien zu verkaufen und für mein Kind ein Sparbuch zu eröffnen und dort sagen wir mal 1800€ für ihn anzulegen für z.b. den späteren Führerschein ect. Oder gilt das als absichtliche Armrechnung kurz vor der Gründung der Bedarfsgemeischaft?
Er hat ja den Freibetrag von 3100€ und wir wären unter der Schonvermögens Grenze und alles wäre okay.
Also angenommen wir bilden die gemeinschaft ab 1.3 und ich löse morgen zum 21.2 die Aktie auf und lass es gleich so bald es verfügbar ist auf das frisch eröffnette Sparbuch meines Sohnes verbuchen ist das so okay?
Ohne das der Betrag vorher auf meinem Konto war also direkt zu ihm geht? Geht das überhaupt das Kapital direkt auf ein Sparbuch zu verlegen statt auf ein Giro Konto? Sonst gibts bestimmt lästige Fragen wo da auf einmal die 1800€ auf meinem Konto her kamen und wo Sie hin sind wenn sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen wollen…