Bedarfsgemeinschaft gründen mitAktienSchonbetrag

Hallo, Ich besitze Aktien, bin Arbeitnehmer und möchte mit meiner Freundin die Alg2 bezieht und unserem gemeinsamen Kind zusammen ziehen und so mit eine Bedarfsgemeinschaft gründen.

Wir hätten dann aber zusammen gerechnet ca. 1000€ zuviel Kapital Besitz um unter die Schonvermögens Grenze zu kommen.

Meine Frage: Ist es erlaubt / legal vor der Bedarfsgemeinschafts Gründung eine der Aktien zu verkaufen und für mein Kind ein Sparbuch zu eröffnen und dort sagen wir mal 1800€ für ihn anzulegen für z.b. den späteren Führerschein ect. Oder gilt das als absichtliche Armrechnung kurz vor der Gründung der Bedarfsgemeischaft?

Er hat ja den Freibetrag von 3100€ und wir wären unter der Schonvermögens Grenze und alles wäre okay.

Also angenommen wir bilden die gemeinschaft ab 1.3 und ich löse morgen zum 21.2 die Aktie auf und lass es gleich so bald es verfügbar ist auf das frisch eröffnette Sparbuch meines Sohnes verbuchen ist das so okay?

Ohne das der Betrag vorher auf meinem Konto war also direkt zu ihm geht? Geht das überhaupt das Kapital direkt auf ein Sparbuch zu verlegen statt auf ein Giro Konto? Sonst gibts bestimmt lästige Fragen wo da auf einmal die 1800€ auf meinem Konto her kamen und wo Sie hin sind wenn sie Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen wollen…

Guten Abend.
Also - das könnte haarig werden.
Bargeld machen und unter der Matratze bunkern!
Was weg ist, ist weg!
Ja, kann passieren, dass die das Geld zurück wollen und Absicht unterstellt wird!
Wie wäre es denn mit Autoreparatur? Könntet ihr da an eine „Rechnung“ dran kommen?
Legal steht ihr auf der fast-verlierer-seite.
Vielleicht kann euch jemand besser helfen!
Viel Glück!

Grüße dich,

also bei solchen speziellen Fragen bin ich leider total überfordert,habe auch nicht wirklich einen Plan, wie du das machen kannst.Aber versuche es mal hier, http://www.arbeitslosen-telefonhilfe.de/
Die haben mir auch schon gut weitergeholfen. Du bist zwar kein ALG 2 Empfänger, aber durch die Bedarfsgemeinschaft zählst du denn ja trotzdem mit. Leider kann ich dir nicht anders weiterhelfen, aber vielleicht haben die ja einen Tip für dich.

Viel Glück Andreas

Also: es ist völlig egal wer wann welches Geld auf welchem Konto hat. Wenn du deiner Freundin ein Kind gemacht hast bist du doch auch verpflichtet für die beiden zu sorgen! Selbstverständlich auch finanziell! Das du zu ihnn ziehen willst ist lobenswert! Aber bitte nichta auf Kosten der Steuerzahler!

Addiere das Alter deines kindes zu deinem Alter und dem Alter deiner Partnerin hinzu. Diese Summe nimmst du mal mit 150 und zählst zu dem Ergebnis nochmal 1500 dazu. Nun hast Du im Ergebnis die Höhe des Freibetrages an Kapital, das deine neue Bedrafsgemienschaft unbeschadet haben darf. Liegt ihr (alle zusammen) da drunter, dann passt es. dann soll sie einfach einen Änderungsbescheid machen und dich in Ihre Bedafsgemeinschaft aufnehmen. - Liegst Du drüber hast Du sowieso gar keinen Anspruch auf ALG II. Du musst aber trotzdem deien Freundin und euer Kind mit unterhalten! Da hast Du eine Fürsorgepflicht die du wohl kaum dem Steuerzahler überlasssen kannst! Alles andere wäre Erschleichung von Sozialgeldern und damit ein Straftatbestand.

Wie sich das mit Aktien verhält, da muss ich leider passen
Mfg

Hallo,

ich sehe da folgendes Problem:
Nach meinen Informationen, müssen ALLE Werte angegeben werden, also auch Sparbücher.
Daher glaube ich nicht, dass es wirklich was bringt.
Vielleicht gibt es aber Schlupflöcher?
Könnte mir z.B. vorstellen, die Aktie in Geld umzuwandeln und später ein Sparbuch zu eröffnen, ggf. auch über einen anderen.
Über Riester wäre noch eine andere Variante.
LG

Hallo,
was Du mit deinem Geld machst ist deine Sache. Das geht doch jetzt noch keinen etwas an. Du bist doch noch nicht in einer BG.

Gruß

Hallo,
nach Abwägung der Möglichkeiten halte ich es für am Sinnvollsten eine Depot bei der selben Bank(oder auch einer anderen) auf den Namen des Kindes zu eröffnen und per Depotübertragung die Aktien quasi auf das Kind zu übertragen. Da passiert nicht auf dem Girokonto und so sollte alles funktionieren.
Bin aber kein Rechtsexperte in diesem Sachen.
Gruß

Hallo,
ich bin mir nicht sicher aber wenn die BG erst am01.03. anfängt dürfte meiner Ansicht nach die Umverteilung auf ein Sparbuch zu Gunsten des Kindes rechtens sein.Ob die Aktie direkt auf das Sparbuch geht wird wohl an der Bank liegen,aber warum eröffnet Ihr nicht ein Girokonto für den Sohn?(Tipp Noris Bank,da ist das Konto für privat Personen wirklich absolut kostenlos,eigene Erfahrung).Mann kan es ja später auch zu Gunsten eines Sparbuches wieder auflösen.
Ich hoffe Du verdienst als AN nicht so viel,denn in einer BG wird Dein Lohn auch als Einkommen mit angerechnet.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß Megara

hallo ottoemiel,

also nach meiner persönlichen auffassung ist das durchaus möglich und legal. doch bin ich mir nicht zu 100% sicher ob das die hartzIV-gesetzgebung genau so sieht. bitte fragen sie da noch einmal erneut jemand anders.

mit frrdl. gruß,
hansemann

hallo ottoemiel,

also nach meiner persönlichen auffassung ist das durchaus möglich und legal. doch bin ich mir nicht zu 100% sicher ob das die hartzIV-gesetzgebung genau so sieht. bitte fragen sie da noch einmal erneut jemand anders.

mit frrdl. gruß,
hansemann.

hallo ottoemiel,

also nach meiner persönlichen auffassung ist das durchaus möglich und legal. doch bin ich mir nicht zu 100% sicher ob das die hartzIV-gesetzgebung genau so sieht. bitte fragen sie da noch einmal erneut jemand anders.

mit frrdl. gruß,
hansemann…

Sorry, keine Ahnung.
Am besten einen Steuerberater oder Anwalt fragen.

hallo, sviel ich weiß, wäre dies ok, wenn du das Geld gleich auf das Sparbuch tust, wenn dies auch der Freibetrag vom Schonvermögen ist. Die Kinder haben auch ein Recht und muss nicht unbedingt denen auf die Nase gebunden werden…
lg elfie759