Hallo,
wo ich doch gerade eine Frage zur Sprache hatte, schiebe ich noch eine nach.
In einer Diskussion über Äußerungen in der Bundespresssekonferenz gab es den Nebenschauplatz um das Wort „grundsätzlich“. Eine Person wies darauf hin, dass man beim Juristik-Studium lernt, dass „grundsätzlich“ zwei Bedeutungen habe.
Die Allgemeinheit verbindet mit „grundsätzlich“ das Gefühl von Absolutismus, die keinerlei Ausnahmen erlaube. „Ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol“ würde daher meinen, dass ich unter keinen Umständen Alkohol trinke. Ich wäre also Abstinenzler.
In der Juristerei ist „grundsätzlich“ aber eher im Sinne von „in der Regel“ zu verstehen. Es sind also Ausnahmen möglich. „Ich trinke grundsätzlich keinen Alkohol. Zu Deinem runden Geburtstag stoße ich aber gern mit einem Glas Sekt an.“ Wäre also kein Widerspruch, sondern maximal eine Spitzfindigkeit.
Welche Bedeutung haltet Ihr für üblich? Wenn Ihr hört „grundsätzlich passiert dieses und jenes“ hört Ihr dann auch im Hinterkopf ein „aber“ wie ein Jurist?